Sonntag, November 12, 2006

Strafverfolger fordern den grossen Lauschangriff

In der heutigen SonntagsZeitung ist nachzulesen, dass Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz die Legalisierung des grossen Lauschangriffs fordern. Mittels Computerprogrammen, die heimlich auf den Rechnern von Benützern installiert werden, sollen etwa Telefongespräche und Tatstatureingaben aufgezeichnet und Festplatten durchsucht werden (vgl. dazu meinen früheren Beitrag). Selbst den Strafverfolgern gehen aber offenbar die Regelungen in der BWIS II (s. dazu meinen letzten Beitrag) zu weit, wonach der grosse Lauschangriff auch ohne strafrechtlich relevanten Verdacht möglich sein soll. Dafür fordern die Strafverfolger etwas anderes:
Hohe Bussen und Sanktionen gegen Telecomfirmen, die ihre Unterstützung der Strafverfolger bei der gesetzlich vorgesehenen Überwachung verweigern. Gleichzeitig sollen sie verpflichtet werden, die Verbindungsdaten nicht nur sechs Monate, sondern zehn Jahre aufzubewahren.
Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass die Kriminalitätsraten im langfristigen Trend nach wie vor sinken, obwohl alle paar Wochen neue Straftatbestände in Kraft treten und obwohl je länger je mehr Private – natürlich unter Strafandrohung und auf eigene Kosten – gezwungen werden, Vorgänge aufzuzeichnen, zu melden und den Strafverfolgern herauszugeben. Bestes Beispiel dafür ist die Geldwäschereibekämpfung, je länger je mehr aber auch die Kommunikationsüberwachung. Möglich ist das übrigens durch die Regulierung von immer mehr Lebensbereichen. Der Regulator erteilt Bewilligungen oder Konzessionen, die er zu entziehen droht, wenn die Auflagen nicht erfüllt würden. Eine Hand wäscht die andere.

Apropos Überwachung: Hier wieder einmal ein Hinweis auf einen Beitrag bei Akte Surveillance und eine der Folgen der Überwachung, nämlich die Ausschaltung der Unschuldsvermutung.

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