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Sonntag, Mai 27, 2007

Alles bestens beim DAP?

Nachdem die Presse den Bericht der GPDel dazu benützte, über den Hochstapler Covassi herzuziehen (s. meine Beiträge hier und hier), wendet sich die heutige Ausgabe der SonntagsZeitung dem eigentlichen Problem zu, dem DAP (Artikel kostenpflichtig). Nebst einer Aufzähung von DAP-Pannen wird an die Vorlage BWIS II erinnert, welche die Kompetenzen des DAP massiv ausbauen soll.

Aber Vorsicht: Die typische Reaktion der Politik liegt bekanntlich darin, versagende Behörden mit mehr Mitteln und Kompetenzen auszustatten. Sicher wird schon bald ein entsprechender Vorstoss lanciert, zumal im Herbst gewählt wird.

Samstag, Mai 26, 2007

Hochstapler C.

Die NZZ greift sich in der heutigen Samstagsausgabe die Methoden des Hochstaplers C. heraus:
Die hemmungslosen Methoden des Hochstaplers C. sind verrucht, verlogen, aber -
das gestehen wir zu - beinahe raffinierter als die der Nachrichtendienste.
Im Übrigen geht die Rechnung der GPDel voll auf: Vor lauter C. sieht man den DAP nicht mehr (s. meinen letzten Beitrag).

Freitag, Mai 25, 2007

Affäre Covassi - Geheimdienste entlastet?

Der Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte vom 15. Mai 2007 zur Affäre um einen Informanten im Genfer Islam-Zentrum ist online (vgl. dazu auch die offizielle Medienmitteilung oder die umformulierten Texte derselben in Tages-Anzeiger und NZZ).

Der Bericht enthält teilweise verletzende Feststellungen zur Person von Claude Covassi, die mir als völlig unnötig erscheinen. Sie erwecken bei mir den Eindruck, dass hier ein sonst offenbar nicht ungern eingesetzter "Informant" öffentlich demontiert werden soll. Unten folgen ein paar Auszüge aus dem Bericht zu den sachlichen Feststellungen: Aus den Begriffsdefinitionen:
Ein «Informant» ist eine Privatperson, die der Polizei oder einem Nachrichtendienst aus eigenem Antrieb Informationen liefert, ohne ihnen anzugehören. Im Bereich der Polizei spricht man auch von «Hinweisgebern», «Polizeispitzeln» oder einfach von «Spitzeln». In der Sprache der Nachrichtendienste werden auch die Begriffe «ehrenwerter Korrespondent» und «inoffizieller Mitarbeiter» verwendet. Der Begriff des Informanten ist im Bundesrecht derzeit nicht definiert.
Zur Frage, ob Covassi für den DAP tätig war:

Ab Juli 2004 wurde Claude Covassi formell zum Informanten des DAP, da dieser der Meinung war, er könnte nützliche Informationen über das CIG beschaffen. [...]. Claude Covassis Aufgabe bestand darin, lnformationen über die mit dem Direktor des CIG verkehrenden Personen und über das Geschehen am Islam-Zentrum zu liefern (S. 37). [...].

Zur Zeit ist der Begriff des Informanten im Bundesrecht nicht definiert, und diese Art der Tätigkeit entbehrt jeglicher präzisen formellen gesetzlichen Grundlage. Der Grundsatz für den Einsatz von Informanten leitet sich aus Artikel 14 Absatz 2 BWIS ab, wonach Staatsschutzorgane Quellen auswerten und Auskünfte einholen dürfen. Die von einem Informanten beigebrachten Informationen können in einem Strafverfahren nicht verwendet werden (S. 37).

Die Tatsache, dass der Einsatz von Informanten durch den DAP nicht durch eine spezifische gesetzliche Grundlage geregelt ist, heisst nicht, dass der Einsatz von Informanten untersagt ist. Die Delegation erachtet es als durchaus zulässig, dass der DAP bei sich dazu freiwillig bereit erklärenden Personen Auskünfte einholt und diesen ein bestimmtes Mass an Schutz gewährt (S. 38).

Die Prüfung der Fakten zeigt, dass der Einsatz von Claude Covassi durch den DAP zweifelsohne dem Einsatz eines Informanten entsprach und dass Claude Covassi kein Ermittler im Sinne des Gesetzes über die verdeckte Ermittlung war (S. 39).

Ob Covassi nun Informant oder was auch immer war - seinen Einsatz auf Art. 14 BWIS abstützen zu wollen, erscheint gelinde gesagt als wenig überzeugend. Ich wiederhole hier seine Aufgabe gemäss Bericht:
lnformationen über die mit dem Direktor des CIG verkehrenden Personen und über das Geschehen am Islam-Zentrum zu liefern (S. 37).
Na egal, Hauptsache es haben alle alles richtig gemacht.

Sonntag, Mai 20, 2007

Friedliche Zeiten

In den Beilagen der NZZ vom 18. Mai 2007 (Dossier Jugendgewalt, kostenpflichtig) wird diskutiert, wieso unsere Gesellschaft trotz rückläufiger Kriminalität (inkl. Jugendkriminalität) als immer brutaler wahrgenommen wird. Hier ein Zitat aus dem Einleitungstext von Markus Hofmann:
Dass selbst vergleichsweise geringe Gewalttaten mediale Aufmerksamkeit finden, lässt auf eines schliessen: Wir leben in einer im Grunde friedlichen Zeit. Nur in einer solchen können Taten, die bis vor nicht so langer Zeit als nicht der Rede wert galten, für Polizeieinsätze, Schlagzeilen und für staatlich geförderte Erziehungs- und Gewaltpräventions-Programme sorgen.
Aus einem Interview mit Wilfried Breyvogel zur Entwicklung der Gewalttaten von Jugendlichen:
Hier verzeichnen wir seit 2002 insgesamt eine leichte Zunahme sowohl bei der schweren und gefährlichen Körperverletzung wie auch beim Raub sowie bei der räuberischen Erpressung. [...] Das lässt sich mit dem Phänomen des sogenannten Abziehens erklären. Jugendliche kreisen dabei ihr Opfer ein, bedrohen es mit Gewalt oder wenden solche an, um Handys, Geld oder Kleider zu stehlen. Die Täter wissen oft nicht, dass sie damit den Straftatbestand des Raubes erfüllen und somit ein schweres Delikt begehen.
Ich wusste gar nicht, dass Abziehen wieder praktiziert wird. Als Kinder haben wir das doch in jeder Pause und auf jedem Schulweg selbst mitgemacht oder erlebt. Wir wussten natürlich, dass das nicht erlaubt war, aber als Schwerkriminelle kam sich dabei sicher keiner vor. Zu Unrecht: Wer sich die Strafandrohung von Art. 140 StGB vor Augen führt, muss zum Schluss kommen, dass das Abziehen eine der schwersten Straftaten überhaupt ist, zumal ja in der Regel bandenmässig vorgegangen wird:Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Haben Sie sich auch eben dabei ertappt, über die absolute Verjährung nachzudenken?

Dienstag, Mai 15, 2007

Update 2: Kontrollstaat Solothurn

Der Kantonsrat hat den Kanton Solothurn heute sicherer gemacht, und zwar noch sicherer als es der Regierungsrat wollte (vgl. DRS 1 und meine früheren Beiträge hier und hier).

Ob das neue Vermummungsverbot dann auch im Pandemiefall gilt - das BAG empfiehlt ja heute den Kauf von "Hygienemasken" - wird sich zeigen:
Die Bevölkerung wird aufgefordert, für den Pandemiefall einen Vorrat an Hygienemasken anzulegen.

Samstag, Mai 12, 2007

Update 1: Kontrollstaat Solothurn

In der heutigen Ausgabe der Solothurner Lokalpresse findet sich jeweils ein Interview mit Herrn Regierungsrat Gomm zur Vorlage "Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (s. meinen letzten Beitrag). Die kritischen Fragen stellt das Solothurner Tagblatt, das online zugänglich ist und aus dem ich hier zitiere:

Wir sind ganz klar der Auffassung, dass in einem freiheitlichen Staat auch Leute an öffentlichen Plätzen verkehren dürfen, die der Mehrheit vielleicht nicht genehm sind. Deshalb sind wir zweitens der Meinung, dass der Antrag der Justizkommission eindeutig über das Ziel hinausschiesst (Wegweisung einzelner Personen, schon nur wenn sich jemand belästigt fühlt, Anmerkung der Red.) und man von der Wegweisungskompetenz nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen soll. Es ist wohl eher so: Der linke Polizeidirektor wurde von den liberalen Geistern in diesem Punkt im Stich gelassen.
Genau so ist es. Dass aber auch RR Gomm grundsätzlich hinter der Vorlage steht, zeigen die folgenden Zitate:

Nur als Beruhigungspille ist die Vorlage nicht gedacht, wenn sie das meinen sollten. Man muss tatsächlich davon ausgehen, dass heute mehr Gewalt im öffentlichen Raum stattfindet als vor 10 oder 15 Jahren [...]. Und es wird zum Beispiel bei der Videoüberwachung ein Bereich geregelt, der bis heute auf kantonaler Ebene zu wenig geregelt war. Da werden jetzt klare Grenzen gesetzt.
Dazu ist folgendes zu sagen:
  1. Es ist schlicht und ergreifend nicht wahr, dass heute mehr Gewalt im öffentlichen Raum stattfindet als früher. Wenn schon müsste man dies belegen und nicht einfach davon ausgehen, es sei so.
  2. Natürlich werden der Videoüberwachung auch Grenzen gesetzt. Entscheidend ist doch aber die Tatsache, dass die Vorlage die legale staatliche Videoüberwachung erst ermöglicht. Herr RR Gomm sagt es ja freundlicherweise im selben Interview gleich selbst:
Als ich in Olten noch Gemeinderat war, wurde einfach so die Videoüberwachung des Strassenstrichs beschlossen. Ich habe schon damals kritisiert, dass dafür eine gesetzliche Grundlage fehlte und es als Regierungsrat dann als vordringliche
Aufgabe angesehen, hier Klarheit zu schaffen.

Das Beispiel Videoüberwachung zeigt wunderschön, wie Demokratie funktioniert, wenn die Amateur-Legislative der Profi-Exekutive derart krass unterlegen ist wie in den meisten Kantonen. Das führt dann zur modernen Auffassung der Gewaltentrennung:

  • Schritt 1: Die Exekutive erfindet ein Problem und ergreift Massnahmen dagegen, und zwar völlig egal ob sie die entsprechenden Kompetenzen hat oder nicht. Sie kümmert sich nicht um ihre eigene Rechtsordnung, sondern konstruiert ein überwiegendes öffentliches (= mehrheitsfähiges) Interesse, das ihre Massnahmen rechtfertigt.
  • Schritt 2: Die Legislative - wenn sie es überhaupt merkt - reagiert empört und greift "korrigierend" ein, indem sie die gesetzliche Grundlage schafft und die Massnahmen der Exekutive nachträglich legalisiert.
  • Variante zu Schritt 2: Die Judikative - so sie denn angerufen wird - stellt fest, dass eine hinreichende gesetzliche Grundlage fehlt, worauf die Legislative bei Schritt 2 weitermacht. Die Judikative ist in diesem Prozess meistens nur überflüssiger Durchlauferhitzer, weil eine wirksame Verfassungsgerichtsbarkeit fehlt.
  • Ergebnis: Die Volksmehrheit ist glücklich und bringt dieses Glück bei den nächsten Wahlen zum Ausdruck. Die Minderheit - sie kann 49% stark sein - bleibt mit samt ihren Rechten auf der Strecke. Moderne Demokratie halt.

Kontrollstaat Solothurn

Der Kantonsrat wird am nächsten Dienstag eine Vorlage behandeln, deren Studium blankes Entsetzen auslösen müsste und sogar der Regierung zu weit geht (vgl. dazu das Solothurner Tagblatt). Der Titel der Vorlage ("Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung") liesse vermuten, dass entsprechende Massnahmen nötig wären. Nach stichhaltigen Gründen sucht man allerdings vergeblich. Der Regierungsrat nennt "gesellschaftliche Probleme". Die neuen Instrumente der Polizei seien geeignet, das Sicherheitsgefühl zu erhöhen sowie Straftaten und Gewalt, insbesondere an Grossanlässen (von denen es seit dem Eidg. Jodlerfest keine mehr gab), zu verhindern.

Die Regierung will also auf "gesellschaftliche Probleme" reagieren und ein "erhöhtes Sicherheitsgefühl" schaffen. Dass es gar keine ernstzunehmenden Gründe für die Vorlage gibt, hindert die vorberatende Justizkommission, in der die FdP in der Mehrheit ist, nicht daran, die regierungsrätliche Vorlage noch verschärfen zu wollen. Diese hat folgende Pfeiler (die Zitate stammen aus dem Vernehmlassungsentwurf):

1. Mehr Polizei mit mehr Kompetenzen:

Einsatz Polizeilicher Sicherheitsassistenten/innen, welche in einem beschränkten und eng umschriebenen Bereich einfache hoheitliche Aufgaben erfüllen. Dank der Erhöhung der polizeilichen Präsenz verbessert diese Strukturanpassung die öffentliche Sicherheit und erlaubt einen effizienten Einsatz der Korpsangehörigen.

Ziel ist es, dass die Angehörigen des Grenzwachtkorps in Zukunft auf gemischten Patrouillen mit Solothurner Polizeiangehörigen ermächtigt sind, dieselben Aufgaben zu erfüllen. Dabei sollen ihnen dieselben Rechte und Pflichten zur Verfügung stehen wie den Angehörigen der Polizei [...].

Ermächtigung der Polizei, Personen von öffentlichen Plätzen vorübergehend wegzuweisen oder fernzuhalten, wenn diese einer Ansammlung angehören, von welcher Störungen oder Belästigungen ausgehen, oder welche einschüchternd wirkt oder welche die Öffentlichkeit an der Nutzung eines für die Allgemeinheit bestimmten Ortes behindert.

2. Videoüberwachung für alle Dienststellen des Kantons und der Gemeinden:

Die Möglichkeit, mittels Videoanlagen bestimmte öffentliche und allgemein zugängliche Orte zu überwachen, steht nicht nur der Polizei, sondern auch anderen Dienststellen des Kantons Solothurn sowie den Gemeinden zu.

3. Vermummungsverbot:

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. Ausgenommen sind Umzüge und Versammlungen, bei welchen das traditionelle Maskieren des Gesichtes den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellt (Art. 21bis Abs. 1 des Entwurfs EG StGB).
Tröstlich ist einzig, dass ausserhalb Solothurns kaum einer weiss, was Solothurn überhaupt ist oder wo es liegt. Hilfe leistet Wikipedia, Verwunderung der Hinweis, dass Solothurn vor gar nicht allzu langer Zeit stolz auf eine sogar für schweizerische Verhältnisse liberale Tradition war.

Mittwoch, April 04, 2007

BWIS II: Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft

Nachdem der Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen hat, hat er das EJPD mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Den vielen und durchaus gewichtigen Bedenken soll gemäss Pressemitteilung dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anliegen besser begründet werden.
Der Bundesrat hat angesichts der grossen Bedeutung für die Sicherheit des Landes nun das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Dabei soll vor allem die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden.
Soll heissen: Die Kritiker haben wahrscheinlich einfach (noch) nicht begriffen, worum es geht. Zu den Vernehmlassern, welche die Vorlage vollumfänglich zurückweisen zählen:
  • SP Schweiz
  • SVP
  • GPS
  • Schweizerischer Gewerkschaftsbund
  • Amnesty International
  • Demokratische Juristinnen und Juristen
  • GSoA
  • Schweizerischer Anwaltsverband
  • Big Brother Awards
  • Solothurnischer Anwaltsverband
  • Rat für Persönlichkeitsschutz
  • Schweizerische Datenschutzbeauftragte
Die m.E. aufregendste Stellungnahme hat Swiss Banking eingereicht:
Swiss Banking hat Verständnis für die Erweiterung des Instrumentariums. Die Informationsbeschaffungsmassnahmen seien massvoll und ausgewogen, begrüsst würden aber ausdrücklich auch die Genehmigungs- und Überprüfungsmechanismen.
Die werden sich bestimmt noch wundern.

Dienstag, Februar 06, 2007

Fax-Affäre: Militärjustiz erhebt Anklage

Gemäss einer Medienmitteilung vom 06.02.2007 hat der Auditor des Militärgerichts 6 Anklage gegen drei Mitarbeiter des SonntagsBlick erhoben. In gefährliche Nähe zur Lächerlichkeit begibt sich die Militärjustiz mit folgender Ankündigung:
Mit Rücksicht auf die Geheimhaltung werden die Befragungen der Angeklagten zur Sache, die Einvernahme der Zeugen und die Parteivorträge voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Angesichts der auf dem Spiel stehenden Staatsgeheimnisse wundert man sich fast, dass die Beschuldigten vom Prozess Kenntnis erhalten. Vielleicht will die Militärjustiz ja aber auch einfach unter Beweis stellen, dass sie auch ohne Öffentlichkeit in der Lage ist, Freisprüche zu fällen.

Vgl. dazu auch die Berichterstattung im Tages-Anzeiger.

Donnerstag, Januar 25, 2007

GPK/GPDel-Jahresbericht 2006

Der Jahresbericht 2006 der der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte ist online. Er enthält zahlreiche Berichte über Themen, die in der Presse und auch in diesem Blog thematisiert werden. Das Kapitel 3.9 (Staatsschutz und Nachrichtendienste) enthält etwa folgende Themen:
  • Sicherheitspolitische Führung des Bundesrats und Aufbau der Auswerteplattformen zwischen den Nachrichtendiensten
  • Satellitenaufklärungssystem des VBS (Projekt „Onyx“)
  • Ausweisungsbeschluss gegen K.
  • „Rote Liste“ an der Feier zum 1. August 2006 auf dem Rütli
  • Fall Covassi
  • Quellenführung durch den Dienst für Analyse und Prävention
  • Fall Padilla
  • Das schweizerische Sicherheitsdispositiv und der Fall Mohamed Achraf
Im grossen Ganzen wird festgestellt, es laufe alles in geordnetem Rahmen. Die Medienkritik zu den Fällen wird weitgehend als unberechtigt zurückgewiesen.