Freitag, November 17, 2006

Neuroimaging als Beweismittel?

Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) macht hier auf eine Veranstaltung von TA-Swiss vom 22. November 2006 aufmerksam. Hier ein paar Ausschnitte aus der Mitteilung:

Neuroimaging erlaubt, den Aufbau und das Funktionieren des Gehirns an lebenden Personen zu untersuchen. Weil das menschliche Gehirn mehr ist als ein gewöhnliches Organ, interessieren sich nicht nur Ärzte dafür. Auch Psychologinnen, Ökonomen und Juristinnen versuchen das Geheimnis des Gehirns zu bergründen.

Hirnbilder künftig in der Gerichtspraxis? Neuroimaging wird heute in der Grundlagenforschung, der biomedizinischen Forschung und Diagnose sowie bei der Therapie von Erkrankungen des Gehirns genutzt. Zudem untersuchen Forscher die kognitiven Leistungen. Sie setzen Neuroimaging auch in der forensischen psychologischen Forschung ein. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Modelle erklären kriminelles Verhalten am besten? Lassen sich auf die Hirnaktivität abgestützte Lügendetektoren entwickeln? Inwieweit lassen sich bei Straftätern abweichende Hirnfunktionen vorfinden? Die Möglichkeiten der neuen Technik könnten künftig auch Eingang finden in die Gerichtspraxis und die Therapie.

Dass das Geständnis als Königin der Beweismittel endlich abgelöst werden könnte, lässt ja durchaus hoffen. Aber was sich die Forschung vom Neuroimaging verspricht, ist zumindest beängstigend. Aber was sage ich da: Wer nicht über die Hirnfunktionen eines Straftäters verfügt, hat ja nichts zu befürchten.

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