Gemäss NZZ online hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats einstimmig ein Postulat verabschiedet, das ein Bündel von Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung beinhaltet. Danach sollen insbesondere auch die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft massiv ausgebaut werden.
In einem Land ohne Verfassungsgerichtsbarkeit lassen einen solche Vorstösse das Blut in den Adern gefrieren.
Dienstag, Februar 22, 2005
Durchsuchung von Redaktionsräumen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat gemäss heutiger Pressemitteilung festgestellt, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen wegen der damit verbundenen Störung der Redaktionstätigkeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit darstellt.
Montag, Februar 21, 2005
Alexander Falk
Auf HRR-Strafrecht finden sich Prozessdokumentationen, zurzeit vor allem über das Verfahren gegen Alexander Falk.
Samstag, Februar 19, 2005
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hebt einen Durchsuchungsbeschluss für eine Anwaltskanzlei als grundrechtswidrigen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Berufsausübungsfreiheit auf. Die Vorinstanzen hatten der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers nicht angemessen Rechnung getragen (2 BvR 1975/03 vom 14.01.2005).
Montag, Februar 14, 2005
Begünstigung?
Im Kanton Solothurn werden im Ausland wohnende mutmassliche Verkehrssünder bei Bussen bis CHF 300.00 aus Kostengründen offenbar nicht verfolgt. Gegen die für diese Praxis verantwortlichen Personen ist Strafanzeige wegen Verdachts der Begünstigung eingereicht worden. Der zuständige Untersuchungsrichter hat offenbar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dieses dann aber wieder eingestellt.
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung hat das Obergericht des Kantons Solothurn die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters nun aufgehoben. Damit muss das Untersuchungsrichteramt das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen und abklären, wer sich allenfalls der Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Ob der Fall trotz des Urteils des Obergerichts je an den zuständigen Richter überwiesen wird, darf bezweifelt werden.
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung hat das Obergericht des Kantons Solothurn die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters nun aufgehoben. Damit muss das Untersuchungsrichteramt das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen und abklären, wer sich allenfalls der Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Ob der Fall trotz des Urteils des Obergerichts je an den zuständigen Richter überwiesen wird, darf bezweifelt werden.
Samstag, Februar 12, 2005
Staubsauger in Tiefgarage sich selber überlassen
Bis vor Bundesgericht musste ein Beschuldigter gehen, weil er einen alten Staubsauger in der Tiefgarage der Migros kurz deponiert hatte. Seine Nichtigkeitsbeschwerde hiess der Kassationshof in Fünferbesetzung nach zwei Sitzungen gut (BGE 6S.289/2004).
Freitag, Februar 11, 2005
Nach Genesis und Falcon die nächste Welle
Gemäss Mitteilung des Bundesamts für Polizei wurden in den letzten Wochen wiederum 109 Personen wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Internet überprüft. Sie sollen verbotenes Material in p2p-Netzen ausgetauscht haben. Diesmal gerieten auch Minderjährige unter Tatverdacht. Über rechtskräftige Urteile aus den bisherigen Aktionen, die immerhin zu gegen 2,000 Hausdurchsuchungen führten, informiert das Amt sehr zurückhaltend. Die Erklärung dafür liefert das Amt gleich mit: "Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den zuständigen Behörden der einzelnen Kantone."
Donnerstag, Februar 10, 2005
Behring bleibt in Haft
Das Bundesgericht musste sich auch im Fall Behrung zu Fragen des Haftrichters im Sinne von Art. 5 Ziff 3 EMRK und Art. 31 Abs. 3 BV äussern. Gemäss dem zur Publikation vorgesehen Entscheid 1S.4/2005 erfüllen die eidgenössischen Untersuchungsrichter die Kriterien: "Der Sinn und Zweck von Art. 5 Ziff. 3 EMRK und Art. 31 Abs. 3 BV besteht darin, zu vermeiden, dass eine objektiv befangen erscheinende Justizperson strafprozessuale Haft anordnet. Ein solcher Anschein ist nach der dargelegten Praxis gegeben, wenn ein haftanordnender
Untersuchungsrichter Weisungen von Seiten der Anklagebeörde zu befolgen hätte oder wenn er in der Folge in der gleichen Sache Anklagefunktionen
ausüben könnte. Wie bereits dargelegt, ist dies beim Eidg. UR nicht der Fall."
Untersuchungsrichter Weisungen von Seiten der Anklagebeörde zu befolgen hätte oder wenn er in der Folge in der gleichen Sache Anklagefunktionen
ausüben könnte. Wie bereits dargelegt, ist dies beim Eidg. UR nicht der Fall."
Sonntag, Februar 06, 2005
Superstrafverfolgungsbehörde Bundesanwaltschaft
Laut Sonntagszeitung ist einem demnächst erscheinenden Bericht der Finanzverwaltung an die FATF zu entnehmen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft im Kampf gegen den Terrorismus krass unterbeschäftigt ist. Seit dem massiven Ausbau im Jahr 2002 wurde pro Staatsanwalt und Jahr gerade mal ein Verfahren eröffnet.
Daraus kann natürlich nicht den Bundesanwälten ein Vorwurf gemacht werden. Schuld ist hier allein die Politik, die zu wenig Straftatbestände schafft, um die Superbehörde auszulasten. Kein Wunder, dass sie sich erfolgreich der Beschäftigungstherapie widmet (s. die Beiträge vom 02.02.2005 und vom 02.02.2005).
Daraus kann natürlich nicht den Bundesanwälten ein Vorwurf gemacht werden. Schuld ist hier allein die Politik, die zu wenig Straftatbestände schafft, um die Superbehörde auszulasten. Kein Wunder, dass sie sich erfolgreich der Beschäftigungstherapie widmet (s. die Beiträge vom 02.02.2005 und vom 02.02.2005).
Samstag, Februar 05, 2005
"Möglicherweise und zum Teil nicht immer mit der angebrachten Sachlichkeit"
Das Bundesgericht schützt in BGE 1P.488/2004 einen Entscheid der 2. Strafkammer des Berner Obergerichts. Viel hat offenbar nicht gefehlt, um die Rügen des Beschwerdeführers gutzuheissen. Immerhin stellte das Bundesgericht fest, dass die "Äusserungen des Obergerichts möglicherweise und zum Teil nicht immer mit der angebrachten Sachlichkeit" erfolgten. Auch Willkür und Unschuldsvermutung lagen "- gesamthaft betrachtet -" nicht vor.
Freitag, Februar 04, 2005
Eine Klageschrift gegen Anwälte
In der aktuellen Ausgabe der Weltwoche klagt Ludwig Hasler die Anwälte an. Eigentlich klagt er nicht, sondern hält uns einmal mehr einen Spiegel vor, in den wir von Zeit zu Zeit schauen sollten, auch wenn er leicht verstaubt und an manchen Stellen blind ist. Origineller als der Titel Keine Robe ohne Dornen ist der Beitrag allemal.
Stop and Search Manual
Statewatch weist auf ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren über ein Stop and Search Draft Manual für UK hin. Abgesehen vom interessanten Inhalt des Drafts erscheint als interessant und erstaunlich, dass über ein solches Thema überhaupt ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. In der Schweiz, der angbelichen Wiege der Demokratie, wäre so etwas kaum denkbar.
Mittwoch, Februar 02, 2005
Beschäftigungstherapie zum zweiten
Wenn die Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung des eidg. Untersuchungsrichters Beschwerde führt, kann es so enden. Hauptsache, das Bundesstrafgericht ist ausgelastet.
Wenn sich der Staat selbst beschäftigt ...
... kommt es zu Urteilen wie diesem hier. Zu beurteilen hatte ein Einzelrichter des Bundesstrafgerichts (!) einen Drohbrief an ein Bundesamt. Das Bundesamt erstattete Strafanzeige gegen den Absender und machte privatrechtliche Ansprüche geltend.
Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.
Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.
Dienstag, Februar 01, 2005
Guantanamo Prozesse
Eine US-Bundesrichterin macht der Regierung harte Vorwürfe. Auf CNN wird sie wie folgt zitiert:
"Although this nation unquestionably must take strong action under the leadership of the commander in chief to protect itself against enormous and unprecedented threats, that necessity cannot negate the existence of the most basic and fundamental threats for which the people of this country have fought and died for well over 200 years."
"It would be far easier for the government to prosecute the war on terrorism if it could imprison all suspected 'enemy combatants' at Guantanamo Bay without having to acknowledge and respect any constitutional rights of detainees. That, however, is not the relevant legal test. By definition, constitutional limitations often, if not always, burden the abilities of government officials to serve their constituencies."
Die Memorandum Opinion vom 31. Januar 2005 umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.
"Although this nation unquestionably must take strong action under the leadership of the commander in chief to protect itself against enormous and unprecedented threats, that necessity cannot negate the existence of the most basic and fundamental threats for which the people of this country have fought and died for well over 200 years."
"It would be far easier for the government to prosecute the war on terrorism if it could imprison all suspected 'enemy combatants' at Guantanamo Bay without having to acknowledge and respect any constitutional rights of detainees. That, however, is not the relevant legal test. By definition, constitutional limitations often, if not always, burden the abilities of government officials to serve their constituencies."
Die Memorandum Opinion vom 31. Januar 2005 umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.
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