Dienstag, November 28, 2006

Gewonnen oder verloren?

In einem Strafverfahren kann man bekanntlich auch dann als Verlierer dastehen, wenn der Richter den Hauptanträgen der Verteidigung vollumfänglich entspricht.

Einen solchen Fall hatte das Bundesgericht auf staatsrechtliche Beschwerde hin wegen Verweigerung einer Entschädigung zu beurteilen (Urteil 1P.429/2006 vom 13.11.2006). Der Beschwerdeführer hat einen Strafbefehl insofern erfolgreich angefochten, als der Polizeirichter den Sachverhalt rechtlich anders würdigte und die Strafe reduzierte. Das Kantonsgericht des Kantons Freiburg verweigerte dem Beschwerdeführer eine Entschädigung, weil ihn der Polizeirichter wegen desselben Sachverhalts verurteilt hatte wie der Aussteller des Strafbefehls. Nur weil der Polizeirichter den Sachverhalt rechtlich anders würdigte und einen Tatbestand fallen liess, liege kein Freispruch vor. Im Übrigen sei der Schaden des Beschwerdeführers - er hatte Anwaltskosten von knapp CHF 3,000.00 geltend gemacht - nicht erheblich.

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