Sonntag, Juli 31, 2005

Überwachung des zivilen Funkverkehrs durch die Armee

Die im Rüstungsprogramm vorgesehene Beschaffung des IFASS (Integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem) löst eine neue Kontroverse um die Zuständigkeiten zwischen Armee und Polizei aus, welche in der NZZ am Sonntag aufgenommen wird.

Jörg Schild (s. Mehr Videoüberwachung) benützt die Debatte, um auf die ihm fehlenden 800 bis 1,000 Polizisten aufmerksam zu machen und befürchtet, die Armee wolle die Lücke der fehlenden Polizisten mit ihren Mitteln schliessen. Wer den Zusammenhang sieht, bitte ich um Aufklärung.

Edi Engelberger, Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, versteht die ganze Aufregung nicht. Niemand bei der Armee käme es seiner Meingung nach (so jedenfalls die NZZ am Sonntag) in den Sinn, das System zu missbrauchen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des VBS.

Prozesswelle gegen "Musikpiraten"?

Laut NZZ am Sonntag kommt es diesen Herbst nun auch in der Schweiz zu einer Klageflut gegen File-Sharer. IFPI Schweiz soll "gegen eine noch unbekannte Anzahl von Personen [...] Klage gegen Unbekannt" eingereicht werden. Betroffen seien nur Personen, die Musikdateien in P2P-Netzwerken zum Upload zur Verfügung stellen (s. den früheren Beitrag vom August 2004).

Samstag, Juli 30, 2005

Anwaltsgeheimnis in den USA; "crime-fraud exception"

Einen ähnlichen Fall wie neulich das Bundesgericht (s. meinen früheren Beitrag) hatte der U.S. 5th Circuit Court of Appeals am 27. Juli 2005 zu entscheiden (In Re: Grand Jury Subpoena, 07/26/05 - No. 04-30508). Auch das Appellationsgericht hat das Anwaltsgeheimnis geschützt und die Ausnahmen zeitlich sowie umfangmässig eingeschränkt (s. dazu auch UNITED STATES v. ZOLIN, 491 U.S. 554, 1989).

Donnerstag, Juli 28, 2005

Anpassung von Schengen

Die Kommission der EU legt einen Vorschlag zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit und eine Anpassung des Schengener Übereinkommens vor. Der Vorschlag ist hier abrufbar.

Anspruch auf strafprozessuale Zwangsmassnahmen?

Dazu zitiere ich jetzt einfach mal aus einem heute im Internet publizierten Entscheid über eine Rechtsverweigerungsbeschwerde der UBS AG:

"Ergibt sich das rechtlich geschützte Interesse der Beschwerdeführerin als Geschädigte an der Prüfung des Antrages auf Beschlagnahme zu Restitutionszwecken danach direkt aus der bundesrechtlichen Regelung von Art. 59 und 60 StGB, so hat sie in dieser Hinsicht auch einen Anspruch auf rechtliches Gehör; sie hat insbesondere Anspruch darauf, sich am Verfahren betreffend die Anordnung dieser Zwangsmassnahme zu beteiligen, weil die Nichtanordnung der Beschlagnahme gleich wie deren Aufhebung in ihre Rechtsstellung eingreift" (BGE 1P.258/2005 vom 13.07.2005).

... nicht schön oder nicht legal

Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Kantonsgerichts BL auf, das einen Anwalt wegen Ehrverletzung verurteilt hatte. Der Anwalt hatte im Plädoyer über die Gegenpartei ausgeführt, ihr Mittel seien nicht schön oder nicht legal. Das Bundesgericht erkannte, die inkriminierte Äusserung sei durch die Berufspflicht des Amwalts im Sinne von Art. 32 StGB gerechtfertigt (BGE 6S.415/2004 vom 23.06.2005). Der Entscheid ist zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen.

Mittwoch, Juli 27, 2005

Keine vorsorgliche Telefonüberwachung

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Beschwerde eines Richters (!) hin die Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung für nichtig erklärt (1 BvR 668/04 vom 27.07.2005). Der Entscheidung basiert sowohl auf formellen als auch auf materiellen Gründen.

Dienstag, Juli 26, 2005

Internationale Geldwäscherei bei der Commerzbank?

Laut NZZ Online kam es im Rahmen der Untersuchungen auch in der Schweiz zu Hausdurchsuchungen. Diese sollen Rechtsanwälten und Treuhändern gegolten haben, die im Verdacht stehen, das Know-how zum Aufbau von Anlagevehikel, welche angeblich der Geldwäscherei dienten, geliefert zu haben.

Editionsverfügung gegen Anwalt aufgehoben

Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat eine Verfügung des Untersuchungsrichteramts des Kantons Zug aufgehoben, mit der einem Anwalt folgendes auferlegt worden war:

1. Edition von Akten im Gewahrsam des beschwerdeführenden Anwaltes bzw. seiner Anwaltskanzlei
2. schriftliche Aussagen zur Sache zu machen und
3. Informationsverbot über die Verfügung selbst.

Mit Urteil vom 11.07.2005 (1P.32/2005) hat das Bundesgericht klargestellt, dass das Anwaltsgeheimnis ausgehöhlt würde, wenn akzessorische Tätigkeiten eines Anwalts wie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs aus einem Vergleich nicht vom Anwaltsgeheimnis miterfasst würden. Der betroffene Anwalt konnte sich somit auf das Anwaltsgeheimnis und dessen prozessualen Schutz (Editions- und Zeugnisverweigerungsrecht) berufen.

Für das dem Anwalt zusätzlich auferlegte Informationsverbot fehlte es an einer gesetzlichen Grundlage. Die Informationssperre hat das Bundesgericht als empfindlichen Eingriff in die Informations- und Berufsfreiheit des Anwalts eingestuft, die eine klaren gesetzlichen Grundlage erfordert hätte.

Montag, Juli 25, 2005

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Sonntag, Juli 24, 2005

Mehr Videoüberwachung

In einem Interview mit der Sonntagszeitung fordert der Basler Polizeidirektor Jörg Schild den Einsatz von "Kameras an exponierten Orten".

Auf den Datenschutz angesprochen sagt er - sich der staatstragenden Bedeutung seiner Worte voll bewusst - man müsse diese Anliegen ernst nehmen.

Schild ist natürlich Politiker genug, um sogleich zur Interessenabwägung zu schreiten, um am Ende um Gottes willen nicht noch falsch verstanden zu werden: "Andererseits hat niemand etwas zu befürchten, solange er sich gesetzeskonform verhält."

Das Schild'sche Argument ist ja wesentlich älter, wird aber neuerdings wieder öfter aus der Mottenkiste des Nachtwächterstaats hervorgeholt. Im Bundesparlament hört man es etwa von NR Ruedi Aeschbacher. Andere habe ich auf die Schnelle nicht gefunden (s. aber immerhin meinen früheren Beitrag).

Freitag, Juli 22, 2005

National Sex Offender Public Registry

Das U.S. Justizministerium hat sein National Sex Offender Public Registry ins Netz gestellt. In den "Conditions of Use" lehnt das Ministerium selbstverständlich jede Haftung für die publizierten Informationen ab. Angehängt ist eine Liste von zusätzlichen "Conditions" einzelner Gliedstaaten. Zugang zur Suchmaske erhält man, nachdem man all diese "Conditions" per Mausclick akzeptiert hat.

Die Suchmaske verhindert dann allerdings wenigstens die Anzeige ganzer Listen. Nur eine einigermassen gezielte Suche ist möglich.

Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei widerrechtlich

Das Bundesverfassungsgericht heisst in seiner Entscheidung 2 BvR 1027/02 vom 12.04.2005 eine Beschwerde teilweise gut, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme des elektronischen Datenbestands einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft gerichtet hatte.

Eine Zusammenfassung des Beschlusses des Zweiten Senats kann den Pressemitteilungen entnommen werden (s. Pressemitteilung vom 08.06.2005).

Donnerstag, Juli 21, 2005

Adamov bleibt weiterhin in Haft

Mit Urteil vom 14. Juli 2005 (1S.18/2005) heisst das Bundesgericht eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz gegen einen Entscheid des Bundesstrafgerichts gut. Danach kann sich Evgeny O. Adamov entgegen der Vorinstanz (s. meinen früheren Beitrag) nicht auf das freie Geleit berufen und bleibt weiterhin in Auslieferungshaft.

Montag, Juli 18, 2005

Quellenschutz gewährleistet

Gemäss Tagesanzeiger Online hat die Anklagekammer des Zürcher Obergerichts den Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, wonach der Quellenschutz in Fall Voser / NZZ am Sonntag (s. meinen früheren Beitrag) aufzuheben sei. Die unterlegene Staatsanwaltschaft kann dem Entscheid nicht folgen (sic!) und wird ihn anfechten.

Der Entscheid ist online.

Angst vor amtierenden Richtern?

Laut Tagesanzeiger Online prüft nach den Terroranschlägen in London nun auch unser Justizminister neue Massnahmen im "Kampf gegen den Terrorismus". Um Missbräuche zu verhindern, sind die Massnahmen durch "Aussenstehende" zu bewilligen, z.B. durch eine mit "ehemaligen Richtern" bestückte Gruppe.

Warum BR Blocher "ehemalige Richter" vorschlägt, ist mir ein Rätsel. Amtierende Richter haben doch mittlerweise eindrücklich bewiesen, dass in der Schweiz jede Überwachung bewilligt wird. Beweisen kann ich das mangels entsprechender Statistiken zwar nicht, aber Hinweise gibt es durchaus.

Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

Mit Urteil vom 18. Juli 2005 (2 BvR 2236/04) hat das Bundesverfassungsgericht das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greift unverhältnismässig in die Auslieferungsfreiheit von Art. 16 Abs. 2 GG ein und verstösst gegen die Rechtsweggarantie von Art. 19 Abs. 4 GG. Damit ist die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger aufgrund eines EU-Haftbefehls bis auf weiteres nicht möglich.

Donnerstag, Juli 14, 2005

"... oder vielleicht doch die Bundesanwaltschaft?"

Die im letzten Beitrag erwähnte Pressemitteilung wurde laut Weltwoche.ch offenbar als elektronisches Word-Dokument verschickt. Eigentlich sollte man ja wissen, dass solche Dokumente zahlreiche Informationen enthalten, die nicht für den Empfänger bestimmt sind (Anwälte machen sich schon fast einen Sport daraus, solche Informationen aus der elektronischen Korrespondenz offenzulegen).

Peinlich ist zunächst, dass dies den Strafverfolgungsbehörden des Bundes offenbar unbekannt ist. Noch peinlicher ist, dass das Dokument den Informationsschef der BA als Autor ausweist. Ein Beweis für die Urheberschaft ist das nicht. Sehr professionell wirkt es freilich nicht, gerade wenn man im für den Empfänger bestimmten Teil des Dokuments über alle Massen die Unabhängigkeit glaubhaft machen will.

Montag, Juli 11, 2005

Pressemitteilung des Bundesstrafgerichts oder des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts oder vielleicht doch der Bundesanwaltschaft?

Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt äussert sich zu den Vorwürfen, welche die Presse jüngst im Zusammenhang mit einm Verfahren gegen "einen ehemaligen Besitzer einer Zürcher Privatbank" erhoben hatte. Die Medienmitteilung des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts findet sich auf der Webiste des Bundesstrafgerichts unter "Informationen des Bundesstrafgerichts". Sie betont, dass sich die Vorwürfe eigentlich gegen die Bundesanwaltschaft richten, dass diese aber Partei sei und sich daher nicht öffentlich äussern könne. Dagegen sei das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei völlig unabhängig. Es weise in seiner Eigenschaft als "justiziell unabhängige, verfahrensführende untersuchungsrichterliche
Behörde" die von Medienseite gegen die Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe
zurück.

Bei so viel Unabhängigkeit erscheint es als verständlich, dass das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt "die weiterhin laufenden strafrechtlichen Ermittlungen im vorliegenden Fall nicht weiter kommentieren oder erläutern wird".

Samstag, Juli 09, 2005

Urteil gegen Peter Friederich online

Das 70-seitige Urteil des Bundesstrafgerichts vom 06.06.2005 gegen Peter Friederich (SK.2004.13) ist online.

Donnerstag, Juli 07, 2005

Server beschlagnahmt

Der Server von Bristol Indymedia wurde am 27. Juni 2005 beschlagnahmt, nachdem unbekannte Personen einen Artikel gepostet hatten, in dem sie behaupteten, Autos auf einem Transportzug beschädigt zu haben.

Die Polizei interessierte sich für die IP-Logs, die Bristol Indymedia unter Berufung auf die Pressefreiheit nicht herausgab und dies auch schriftlich begründete. In der Folge wurde eine Besprechung mit der Polizei vereinbart, welche diese dann platzen liess und stattdessen mit einem Durchsuchungsbefehl erschien.

Die Pressemitteilung ist bei Statewatch publiziert.

Mittwoch, Juli 06, 2005

Quellenschutz in den USA

Gemäss CNN wurden zwei Journalisten unter Strafandrohung aufgefordert, ihre Informanten preiszugeben. In 40 Bundesstaaten (inkl. D.C.) existiert ein dem Anwaltsgeheimnis nachgebildetes Zeugnisverweigerungsrecht. Im Bundesrecht, das hier zur Anwendung kommt, ist das Gesetzgebungsverfahren erst im Gang.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der (strafbaren) Preisgabe der Identität der CIA-Agentin Valerie Plame durch einen Regierungsbeamten. Ein Bundesrichter wird noch diese Woche entscheiden müssen, ob die beiden Journalisten für ihr Verhalten in Haft zu nehmen sind.

Freitag, Juli 01, 2005

"Ich habe nichts zu verbergen-Mentalität"

Der Jahresbericht des EDSB ist online und wird auch im Ausland mit Interesse aufgenommen (vgl. etwa derStandard.at).