Dienstag, September 28, 2004

Entsiegelungsgesuch der Bundesanwaltschaft gutgeheissen

Im Verfahren gegen den Präsidenten des Vereins "Hells Angels MC Switzerland Zürich" hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts mit Entscheid vom 08.09.2004 die beschlagnahmten Unterlagen, Datenträger und Handys zur Durchsuchung freigegeben.

Schweigen begruedet keine Fluchtgefahr

Gemäss Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 30.08.2004 ist zwischen Fluchtmöglichkeit und Fluchtwahrscheinlichkeit zu unterscheiden. Nur mit dem Schweigen des Beschuldigten kann Fluchtgefahr nicht begründet werden: "Ausgehend einerseits von der Pflicht, zu Einvernahmen zu erscheinen, andererseits vom Recht, dabei zu schweigen, ist es unzulässig, das Schweigen des Beschwerdeführers als Argument und Begründung für eine Fluchtwahrscheinlichkeit heranzuziehen."

Befangenheit des Bundesgerichts?

In einem (nur) im Internet publizierten Entscheid des Bundesgerichts bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach das Gesamtgericht oder eine ihrer Kammern nicht abgelehnt werden können. Der Entscheid ist ohne Hintergrundinformationen kaum nachvollziehbar. Diese liefert fel. in der NZZ vom 27.09.2004.

Donnerstag, September 23, 2004

Urteil des Bundesstrafgerichts

Zwei ehemalige Bundesbeamte sowie drei weitere Mitangeklagte sind gemäss NZZ zu Freiheitsstrafen bis zu 42 Monaten verurteilt worden.

Dienstag, September 21, 2004

Bundesgericht zur Entsiegelung von Anwaltskorrespondenz

Beim Beschuldigten beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz, die nicht als Verteidigerkorrespondenz gilt, kann nach StPO AG willkürfrei beschlagnahmt werden (BGE 1P.133/2004 vom 13.08.2004).

Bundesgericht bestaetigt Verwarnung eines Anwalts

Schwerwiegende Vorwürfe (hier: Vorwurf des Genozids) gegen Magistratspersonen können die Berufsregeln verletzen. Das Bundesgericht bestätigt aber auch die Auffassung, wonach Anwälten grosse Freiheiten bei der Kritik an Behörden zuzugestehen ist.

Sonntag, September 19, 2004

Zwischenbilanz zur Operation GENESIS

Den Medienberichten über die Operation FALCON kann eine (wenig aussagekräftige) Zwischenbilanz zum Vorläufer GENESIS entnommen werden. Gemäss NZZ sieht diese für den Kanton Zürich so aus:

320 Strafanzeigen
191 Einstellungen
124 Strafbefehle

In einem einzigen Fall kam es zu einer Anklage an ein Bezirksgericht. In all den Fällen, in denen es zu unzähligen Zwangsmassnahmen gekommen war, hat somit ein einziges ordentliches Strafverfahren stattgefunden, dessen Ausgang nicht bekannt ist. Alles andere haben die Strafverfolgungsbehörden selbständig erledigt, von der Anzeige über die Durchsuchungsbefehle und die Beschlagnahmeverfügungen bis zu den Strafbefehlen. Die Gerichte blieben genau so aussen vor wie die Anbieter des pornografischen Materials.

Freitag, September 17, 2004

Ein weiterer Schlag gegen Kinderpornografie in der Schweiz?

Laut Pressemittelung des Budesamts für Polizei vom 17.09.2004 ist den Polizeibehörden im Kampf gegen Kinderpornografie ein weiterer Schlag gelungen. Nach den ca. 1,300 Hausdurchsuchungen in der Operation GENESIS wurden erneut 400 Hausduchsuchungen durchgeführt.

Das Bundesamt misst seinen Erfolg offenbar in der Zahl der durchgeführten Durchsuchungen. Interessanter wäre es allerdings zu erfahren, wieviele der Verdächtigen schlussendlich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren verurteilt wurden.

Verantwortlichkeit des ISP für kinderpornografische Inhalte

Ein U.S. District Court erkannte mit Urteil vom 10.09.2004 , dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, das Internet Service Provider für kinderpornografische Inhalte verantwortlich machen wollte, wenn es ihnen nicht gelang, den Zugang zu solchen Websites zu blockieren. Nach dem gegen die Meinungsäusserungsfreiheit verstossenden Gesetz spielte es keine Rolle, ob ein ISP in irgend einer Beziehung zum Betreiber einer solchen Website stand oder nicht. Beim Versuch, 400 pornographische Websites zu sperren, hatten die ISP über eine Million Websites gesperrt.

Bundesgericht mildert Strafe für Übergriffe an Teenagern

Laut heutiger Ausgabe der NZZ muss das Obergericht des Kantons Schaffhausen das Strafmass gegen einen Musiklehrer neu beurteilen. Das Bundesgericht (6S.148/2004) hat entschieden, dass die strafmindernden Umstände zu wenig berücksichtigt wurden.

Dienstag, September 14, 2004

Unzulaessiger V-Mann-Einsatz im Internet

Gemäss heutiger Ausgabe der NZZ wurde ein Beschuldigter vom Vorwurf des Versuchs der sexuellen Handlungen mit einem Kind freigesprochen. Er hatte sich in einem Chatroom vermeintlich mit einem Knaben verabredet, der sich als polizeilicher V-Mann erwies. Allerdings hatte dieser sich nicht an die Auflagen des Obergerichts gehalten und sich zu offensiv verhalten.

Mittwoch, September 01, 2004

Plädieren in Rassismusfällen strafbar?

Gemäss NZZ Online haben sich zwei Verteidiger vor dem Zürcher Obergericht geweigert, ihre Plädoyers vorzutragen; aus Angst, sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts selber strafbar zu machen.

Grünbuch der Kommission

Die Kommission legt ein Grünbuch über Ersatzmassnahmen zur Untersuchungshaft bei Fluchtgefahr vor.