Freitag, November 17, 2006

Klarstellung: Motassadeq verurteilt

Mein früherer Beitrag muss klar gestellt werden. Zu diesem Zweck zitiere ich aus der Pressemitteilung des BGH, der den Schuldspruch des OLG Hamburg gleich selbst geändert hat und die Sache nur zur Festsetzung der Strafe zurückgewiesen hat:
Auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und zweier Nebenkläger hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte nicht nur der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern auch der Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der zum Absturz gebrachten Flugzeuge schuldig ist. Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte vorsätzlich Hilfe zur Ermordung dieser Opfer geleistet hat. Seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit hierfür kann er entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht deswegen entgehen, weil die Attentäter wesentlich mehr Menschen ums Leben brachten, als er sich vorgestellt hatte.

Mit Blick auf den bisherigen Verlauf des Verfahrens und die in ihm gewonnenen Beweisergebnisse ist ausgeschlossen, dass in einer neuen Hauptverhandlung dem Angeklagten ein darüber hinausgehender, die Tötung von Opfern in den Anschlagszielen einschließender Gehilfenvorsatz nachgewiesen werden könnte. Der Senat hat daher den Schuldspruch selbst geändert und die Sache lediglich zur Festsetzung einer neuen Strafe an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dabei wird dieses unter dem Gesichtspunkt der vom Angeklagten verschuldeten Folgen seiner Tat gegebenenfalls auch die von ihm nicht vorausgesehene gesamte Dimension des Unrechts der Anschläge vom 11. September 2001 zu berücksichtigen haben.
In der Zwischenzeit hat der BGH nun den Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt (s. dazu auch NZZ).

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