Mittwoch, August 31, 2005

Electronic Monitoring wird weitergeführt

Gemäss heutiger Pressemitteilung des EJPD können in sieben Kantonen (BS, BL, BE, VD, GE, TI und SO) weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs vollzogen werden.

Bundesstrafgericht Entscheide

Das Bundesstrafgericht hat eine Reihe von neuen Entscheiden online gestellt.

Nicht ernstlich am Beizug eines Anwalts interessiert

Anlässlich einer polizeilichen Befragung in Untersuchungshaft hat ein Beschuldigter protokollieren lassen, er wolle einen Anwalt. Dass er dann doch keinen bekommen hat und ohne anwaltliche Vertretung ein Geständnis abgelegt hat, wurde Gegenstand einer erfolglosen staatsrechtlichen Beschwerde.

Aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 22. Juni 2005 (1P.765./2004, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen):

"Ich bin gesund. Ich möchte einen Anwalt haben (Akten des Bezirksgerichts, act. 112). Im Protokoll finden sich danach keine weiteren Äusserungen dazu. Das Obergericht ging davon aus, der Beschwerdeführer und der Polizeibeamte hätten sich ausserhalb des Protokolls darüber unterhalten. Es könne ausgeschlossen werden, dass der Beizug eines Rechtsvertreters hintertrieben werden sollte, ansonsten die Äusserung des Beschwerdeführers gar nicht protokolliert worden wäre. Zudem habe dieser das Protokoll vorbehaltlos unterzeichnet. Bei dieser Sachlage kann ohne Willkür angenommen werden, dass der Beschwerdeführer nicht ernstlich an einem Beizug eines Rechtsvertreters interessiert war und seinen einmalig geäusserten Wunsch nicht weiter verfolgte."

Merke: Es gilt nur, was ausserhalb des Protokolls besprochen wird (jedenfalls solange man davon ausgehen kann, dass es besprochen wurde).

Dienstag, August 30, 2005

KPMG: USD 456 Mio. und Anwaltsgeheimnis

Die Einigung zwischen KMPG und den amerikanischen Strafverfolgungs- und Steuerbehörden enthält interessante Fragen zum Anwaltsgeheimnis. Die entsprechenden Bestimmungen der Einigung und weitere Hinweise zum Anwaltsgeheimnis in den USA finden Sie auf White Collar Crime Prof Blog.

Biometrischer Pass

Das Bundesamt für Polizei, seine Freunde nennen es "fedpol", orientiert hier über den (bereits wieder) neuen Schweizer Pass. Wer wirklich wissen will, worum es geht, wird den Gesetzes- und Verordnungstext konsultieren müssen. Beide finden sich hier. Darin kann man nachlesen, dass die biometrischen Daten (der Bundesrat bestimmt welche) in einer zentralen Datenbank beim BA für Polizei gesammelt werden und wer darauf Zugriff hat. Einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch der Datenbank sucht man allerdings vergeblich. Die Abfrage von Daten in Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen, etwa zu Fahndungszwecken (wozu denn sonst?), soll verboten sein. Kontrolliert wird das freilich nicht.

Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende September 2005. Einstweilen kann sogar die Software zum Lesen der biometrischen Daten gedownloadet werden. Der Kassensturz weiss mehr.

Montag, August 29, 2005

CrimLaw

Lawprof Ken Lammers (crimlaw) hat einen interessanten Beitrag zum Thema "Verdächtig ist vor allem das Unverdächtige" (vgl. dazu meinen früheren BWIS II-Beitrag) oder Sometimes those whom you least suspect.

Sicherheit als Voraussetzung für Freiheit

Die Solothurner Zeitung berichtet über ein Referat von Peter Regli vor den Solothurner SVP-Delegierten. Regli, in Ungnade gefallerner Ex-Chef des militärischen Nachrichtendienstes, analysiert die aktuelle sicherheitspolitische Lage als eine Art asymmetrischer dritter Weltkrieg und schlägt vor, auf ein wenig Freiheit zu verzichten, um mehr Sicherheit zu erhalten. Als Beispiel nennt er das Abhören von Handys, die Videoüberwachung und die Erfassung biometrischer Daten.

Leider erklärt auch Regli nicht, inwiefern diese Massnahmen mehr Sicherheit garantieren sollen.

Samstag, August 27, 2005

Strafgerichtshoheit Navajo Nation

Ein US-amerikanisches Appellationsgericht (U.S. 9th Circuit Court of Appeals) hat am 23. August 2005 entschieden (Means c. Navajo Nation, No. 01-17489), dass einem Indianerstamm die Strafgerichtshoheit in seinem Reservat auch gegenüber Angehöriger anderer Stämme zusteht.

Russell Means, einem Angehörigen des "Oglala-Sioux Indian Tribe", wird vorgeworfen, seinen Schwiegervater, einen Omaha Indianer, im Reservat "Navajo Nation" bedroht zu haben. Er widersetzte sich vergeblich der Beurteilung durch ein Navajo Gericht. Er machte u.a. geltend, der Unterschied zwischen einem Oglala-Sioux und einem Navajo sei so unterschiedlich wie derjenige zwischen einem Amerikaner und einem Franzosen. Er könne nie Navajo werden, weil er nicht über mindestens 1/4 Navajo-Blut verfüge und im Gesellschaftsleben diskriminiert werde.

Navajo Nation beruft sich erfolgrecih darauf, dass ihr Territorium mit 25,000 Quadratmeilen grösser sei als mancher US-Staat und viele ausländische Staaten. Es liege auf der Hand, dass es von Zeit zur Zeit zu Straffällen komme, in die Nichtstammesangehörige involviert seien. Die Gerichtsbarkeit sei notwendig, um die öffentliche Sicherheit durchzusetzen.

Freitag, August 26, 2005

Zeitlich unbefristete Informationssperre verfassungswidrig

In einem zur Publikation vorgesehenen Urteil vom 25. Juli 2005 (1S.11/2005) weist das Bundesgericht eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen ein Urteil des Bundesstrafgerichts ab. Dieses hatte eine von der BA gegenüber einer Bank auferlegte Informationssperre aufgehoben.

Aus E. 6.4 des Entscheids: "Die streitige Informationssperre wurde vor knapp einem Jahr (nämlich am 30. August 2004) angeordnet bzw. bestätigt. Die ursprüngliche Verfügung datiert sogar vom 23. April 2004. Weder wurde die Zwangsmassnahme zeitlich limitiert, noch von der Bundesanwaltschaft seither aufgehoben. Eine Weiterdauer der Zwangsmassnahme erscheint im heutigen Zeitpunkt nicht nur unverhältnismässig. Eine unbefristete strafbewehrte Informationssperre wäre auch als schwerer Eingriff in die Wirtschafts- und Kommunikationsfreiheit der betroffenen Bank anzusehen, der einer ausdrücklichen formellgesetzlichen Grundlage bedürfte."

Willkürliche Kostenauflage

In einem zufolge Verjährung eingestellten Ehrverletzungsprozess wurde die Beschuldigte verpflichtet, einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen und einem der beiden Antragssteller (beide Staatsanwälte im Kanton Zürich) eine Entschädigung zu bezahlen. Dies hat das Bundesgericht mit Urteil vom 22. Juni 2005 (1P.65/2005) als willkürlich qualifiziert.

Da die im Hinblick auf die Bestimmung der Rechtswidrigkeit im Einzelfall erforderliche umfassende Interessenabwägung nicht möglich sei, könne nicht davon gesprochen werden, die Beschuldigte habe in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise klar gegen die privatrechtlichen Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz verstossen.

Donnerstag, August 25, 2005

"Geheimakten" bei der Kantonspolizei Solothurn

Die Solothurner Zeitung berichtet über ein Strafverfahren vor dem Obergericht des Kantons Solothurn, bei dem die Verteidigung mit Erfolg ein Gutachten kritisiert hat. Unter anderem stellte sich heraus, dass der Gutachter im Besitz einer Unfallskizze der Kantonspolizei war, die nicht in den Gerichtsakten war, was die Grundsätze der Aktenvollständigkeit und der Dokumentationspflicht verletzt und letztlich geeignet ist, aufgrund unvollständiger Information "Fehlurteile" zu produzieren. Leider ist immer wieder - und nicht nur im Kanton Solothurn - festzustellen, dass von der Polizei erstellte Akten nicht Eingang in die Gerichtsakten finden. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Sicher ist nur, dass es den genannten Grunsätzen widerspricht, die eigentlich verfassungsmässig garantiert wären.

Für die Verteidigung sind solche "Geheimakten" auch aus anderen Gründen besonders heikel. Sobald Anhaltspunkte für "Geheimakten" bestehen, stellt sich für die Verteidigung u.a. die Frage, ob sie für den Beschuldigten wohl entlastend oder belastend sein könnten, was die Verteidigung ja aber eben nicht weiss. Die Aktennahme zu beantragen ist daher unter dem Aspekt der anwaltlichen Sorgfaltspflicht gefährlich.

Erstaunlich ist, dass die Gerichte dieser Frage oft zu wenig Aufmerksamkeit schenken. Eigentlich sollten sie ja in erster Linie sie dafür sorgen, dass ihre Urteile auf vollständiger Information und Dokumentation basieren. Was hier der anwaltlichen Sorgfalt verboten sein kann, ist der richterlichen geboten.

Mittwoch, August 24, 2005

Mexikanisches Verteidigerhonorar nach Streitwerttarif

In einem Wirtschaftsstrafprozess in Mexiko hat ein Strafverteidiger die Einstellung eines Strafverfahrens erwirkt, indem er sich für seinen Mandanten erfolgreich auf den Eintritt der absoluten Verjährung berufen hat. Ein mexikanisches Gericht sprach dem Verteidiger ein Anwaltshonorar von USD 6,594,887.78 (6.5% des Deliktsbetrags von über USD 100,000,000.00) zu.

In der Schweiz wurde das Urteil für vollstreckbar erklärt und der Verteidiger erhielt für seine Hauptforderung die definitive Rechtsöffnung für CHF 8,967,692.70. Dagegen wehrte sich der Mandant mit staatsrechtlicher Beschwerde, in der er sich erfolglos auf den materiellen ordre public berief (vgl. BGE 5P.128/2005 vom 11. Juli 2005).

Bei der Festsetzung der Gerichtsgebühr hielt sich das Bundesgericht dann aber zurück: CHF 15,000.00.

Dienstag, August 23, 2005

Eher unerfahren und durch Liebe blind

Mit Urteil vom 24. Juni 2005 (6S.123/2005) hat das Bundesgericht eine Kassationsbeschwerde einer Frau abgewiesen, die dem Geschädigten gegenüber wahrheitswidrig angegeben hatte, aus einmaligem Geschlechtsverkehr schwanger zu sein. Sie brachte den Geschädigten dazu, ihr für die angeblich vorzunehmende Abtreibung CHF 20,000.00 zu zahlen.

Arglist scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts "lediglich dann aus, wenn der Geschädigte die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen nicht beachtet hat". Auf den zu beurteilenden Fall angewendet erkennt das Bundesgericht: "Bei dieser Befindlichkeit des Geschädigten hat die Vorinstanz unter den gegebenen Umständen zu Recht erwogen, dass dessen besondere Lage als eine in Beziehungen zu Frauen eher unerfahrene und durch Liebe blinde Person zu berücksichtigen sei, welche ihn ausser Stande gesetzt habe, der Beschwerdeführerin zu misstrauen, worauf deren Plan beruht habe. Die Täuschung war somit nach der zutreffenden Auffassung der Vorinstanz arglistig."

Die Tendenz, Arglist als Tatbestandselement des Betrugs aufzugeben, setzt sich wohl trotz der vorsichtigen, jede Generalisierung vermeidende Formulierung fort.

Unwetterspenden zweckentfremdet?

Gerade jetzt, da die ersten Spendenaufrufe für die Unwetterfolgen dieser Woche lanciert werden, teilt NZZ online mit, dass gegen zwei Vertreter der Gemeinde Mörel ein Strafverfahren eröffnet wurde. Sie werden verdächtigt, Spendengelder für die Unwetter aus dem Jahr 2000 in grossem Stil zweckentfremdet zu haben.

Montag, August 22, 2005

Polizei in Chatrooms

update: Der "Chatroom"-Entscheid des Zürcher Kassationsgericht (vgl. meine früheren Beiträge) ist bei strafprozess ... abrufbar.

Sonntag, August 21, 2005

Lichtenrader Notizen: Staatsanwaltschaft Trier auf Strafverteidigerjagd?

LiNo berichtet über ein Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger in Deutschland. Dieser soll sich gemäss Anklage verdächtig gemacht haben, im Rahmen der Verteidigung für seinen Mandanten mit strafbaren Handlungen wie versuchter Strafvereitelung, Beihilfe zur falschen uneidlichen Aussage, versuchter Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und Beleidigung beigestanden zu haben. Interessant erscheinen insbesondere die "Anhaltspunkte", auf welchen die Anklage offenbar beruht.

Samstag, August 20, 2005

"BWIS II": Zurück an den Absender

Bundesrat Blocher weist laut NZZ den Vorentwurf "BWIS II" an das Bundesamt zurück. "Angesichts der Terrorgefahr müsse der Staatsschutz in gewissen Teilen ausgebaut werden. Dies dürfe jedoch nicht zu einer flächendeckenden Überwachung führen. Der Justizminister fügte an, wenn jemand unschuldig überwacht werde, müsse er anschliessend darüber informiert werden."

Freitag, August 19, 2005

Zwischen Freiheit und Sicherheit

Die "BWIS"-Diskussion hat nun auch die Tagespresse auf den Plan gerufen. Die NZZ lässt sich sogar zu einem Kommentar hinreissen, in dem sie Benjamin Franklin zitiert:

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."

"BWIS II", Vorentwurf

Die Weltwoche berichtet über ein vertrauliches Papier aus dem fedpol, das die geltenden Bestimmungen des BWIS als "Begrenzung des Staatsschutzes" kritisiert und statt dessen auf die Begrenzung der Grundrechte setzt.

Der Artikel verweist auf einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit. Daraus geht u.a. hervor, dass eine "unabhängige Fachkommission" eingesetzt werden soll, "welche die Anordnungen für Massnahmen zur besonderen Informationsbeschaffung auf Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit" überprüfen und genehmigen (nicht bewilligen) soll. Die Mitglieder müssen besondere Fachkenntnisse nachweisen und "vor Amtsantritt eine Sicherheitsprüfung ablegen". Wer diese Sicherheitsprüfung abnimmt, sagt der Vorentwurf freilich nicht.

Der Vorentwurf basiert im Grunde auf der sicherheitspolizeilichen Maxime, wonach das Unverdächtige besonders verdächtig ist, was den Rechtsstaat in den Grundfesten erschüttert und die Unschuldsvermutung ad absurdum führt. Der eine oder andere Beobachter wird im Vorentwurf eine Gefährdung oder einen Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung der Schweiz erblicken (vgl. Art. 275 ff. StGB).

Donnerstag, August 18, 2005

"BWIS II"

Markus Steudler berichtet in NZZ online über das geplante Vernhemlassungsverfahren zu einer neuerlichen Revision des BWIS: "Mit dem Projekt unter dem Titel "BWIS II" soll die präventive Telefonüberwachung wieder erlaubt werden - und damit eine der wichtigsten Schranken fallen, die dem Schweizer Inlandgeheimdienst nach der Fichenaffäre von Ende der achtziger Jahre auferlegt wurden."

Mehr dazu im Presserohstoff des Bundesamts für Polizei. Bei BWIS II geht es um "Terrorismusabwehr", nicht um die Hooligans im gestrigen Beitrag.

Die Terroristen werden derart schwer beeindruckt sein, dass sie (vermutlich ab Inkrafttreten von BWIS II) einen weiten Bogen um die Schweiz machen werden.

Was mich übrigens wundert: warum betätigen sich Terroristen bevorzugt in Ländern, die der Schweiz in Sachen Terrorismusabwehr angeblich so weit voraus sind?

Nicht wundern würde mich hingegen, wenn das (the?) fedpol unter dem Titel Generalprävention eine Verschärfung des Strafrechts in dem Sinne fordern würde, dass Selbstmordattentäter künftig härter bestraft werden.

Mittwoch, August 17, 2005

BWIS-Revision für die Euro 08

Tages-Anzeiger Online berichtet über die vorgesehene BWIS-Revision:

"Im Hinblick auf die Fussball-EM EURO 08 will der Bundesrat der Polizei schärfere Mittel gegen Hooligans in die Hand geben. Rayonverbote oder 24-stündige Haft sollen Randalierer disziplinieren. Polizei- und Sportvertreter begrüssen den Entwurf."

Hier gelangen Sie zum Entwurf vom 02.08.2005 und zur Botschaft.

Montag, August 15, 2005

Beweiswert von DNA Analysen

Gemäss National Geographic sind erhebliche Zweifel an der Wissenschaftlichkeit und der Zuverlässigkeit forensischer Analysen angebracht:

"According to a new study, traditional forensic analysis often relies on untested assumptions and semi-informed guesswork. It can also sometimes produce the wrong results."

Beschwerdeentscheide i.S. Adamov online

Das Bundesstrafgericht hat die beiden Entscheide der Beschwerdekammer vom 10. August 2005 ins Netz gestellt.

Im Entscheid BH.2005.12 hat die Beschwerdekammer offensichtliche Auslieferungshindernisse betreffend den Auslieferungshaftbefehl vereneint, der auf ein US-amerikanisches Gesuch hin ausgestellt worden war.

Im Entscheid BH.2005.16 musste sich die Beschwerdekammer (nochmals) zur Frage des freien Geleits äussern und konnte dabei auf BGE 1S.16/2005 vom 14.07.2005 verweisen (s. dazu meine früheren Beiträge).

Mittwoch, August 10, 2005

Selbstgespräch im Krankenzimmer nicht verwertbar

Laut einem neuen Urteil des BGH sind Selbstgespräche in einem Krankenzimmer nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren verwertbar. Weitere Informationen können einstweilen der Pressemitteilung entnommen werden.

update: Das Urteil ist noch nicht im Netz, wird aber demnächst hier abrufbar sein.

Montag, August 08, 2005

Öcalan

Nach dem Urteil des EGMR (s. meinen früheren Beitrag) erliess die Türkei kurzerhand ein Gesetz, das Öcalan den freien Verkehr mit der Verteidigung verunmöglicht. Die Haldane Society lädt ein zur Unterzeichnung eines offenen Briefs an Tony Blair.

Überwachung von VoIP ermöglichen

Die FCC hat am 8. August 2005 entschieden, dass VoIP-Protokolle so zu gestalten sind, dass sie von den Strafverfolgungsbehörden abgehört werden können. Dagegen formiert sich bereits Widerstand beim Center for Democracy & Technology CDT.

Zu VoIP in der Schweiz s. VoIP-FAQ des BAKOM.

Neue DNA-Profil-Verordnung

Die zahlreichen Änderungen der am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen DNA-Profil-Verordnung finden Sie hier. Nachdem die ursprüngliche Version gerade mal 7 Monate durchhielt, gilt nun diese.

Samstag, August 06, 2005

Wenn Staatsanwälte den Staat verklagen

Der ehemalige Freiburger Untersuchungsrichter Patrick Lamon hat seinen Prozess gegen den Kanton Freiburg verloren (BGE 2C.1/2002 vom 15.02.2005).

Die Amtsführung von Patrick Lamon war öffentlich (Franz Riklin, Von der Aufklärung verschont) und in einem Gutachten zweier Experten massiv kritisiert worden, worauf Lamon seinen Rücktritt einreichte und sich mit dem Kanton Freiburg einigte. Die Einigung wollte er dann aber nicht mehr gelten lassen und verklagte den Kanton.

Heute ist Lamon übrigens Staatsanwalt des Bundes. Bei seiner Wahl hat ein Freiburger Staatsrat eine wichtige Rolle gespielt.

Freitag, August 05, 2005

National Security Letters (NSL's)

In den USA kann das FBI gestützt auf den Patriot Act Kommuniskationsprovider ohne richterliche Genehmigung auffordern, Logfiles herauszugeben und die Aufforderung geheimzuhalten. Die Verfassungsmässigkeit dieser NSL's ist umstritten und von einem Bundesrichter in erster Instanz verneint worden. Den (angefochtenen) Entscheid finden Sie hier, weitere Infos bei CDT und bei EFF.

In der Schweiz werden die Provider regelmässig aufgefordert, die den Kunden zugewiesenen dynamischen IP-Adressen bekanntzugeben. Daran scheint sich niemand zu stören.

Schuldspruch gegen Ex-Stadtschreiber von Uster aufgehoben

Das Zürcher Kassationsgericht hat den Schuldspruch wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Der Beschuldigte war von einem Polizisten in einem Chatroom zu einem Treffen verleitet worden. Mehr dazu auf TOP ONLINE.

S. auch Polizei in Chatrooms mit dem Hinweis auf BGE 6P.180/2004 vom 13.03.2005.

Update: NZZ Online

Mittwoch, August 03, 2005

Das neue StPO des Kantons Solothurn ist seit drei Tagen in Kraft, die Haftrichter seit drei Tagen im Amt. Was der Jugendwanwalt vom neuen Recht erwartet, sagt er in einem Interview in der Solothurner Zeitung: "Für uns kommt durch das neue Jugendstrafverfahren erschwerend hinzu, dass wir mehr Formalien einhalten müssen, was einen grösseren Aufwand mit sich bringt. So muss zum Beispiel neu jede Inhaftierung dem Haftrichter zur Prüfung vorgelegt werden."

Bestimmt, das hat der Jugendanwalt sicher nicht so gemeint wie er es gesagt hat. Man darf aber dennoch gespannt sein, ob sich die Haftprüfungsverfahren als reine Formalie erweisen werden. Den neu amtierenden Haftrichtern wünsche ich, dass sie das nicht zulassen werden.