Posts mit dem Label SAirGroup werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label SAirGroup werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, März 07, 2007

SAirGroup: Die Politik meldet sich erneut

Während in Bülach die letzten Plädoyers der Verteidiger gehört werden, gelangt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats an die Medien. Im Zusammenhang mit den Zahlungen der SAirGroup an Sabena hörte sie bekanntlich die (a.) Bundesräte Leuenberger und Deiss an (s. meinen früheren Beitrag) und liess gestern nun folgendes mitteilen:
Die GPK-S ist zum Schluss gekommen, dass die betroffenen Bundesräte weder Einfluss auf den Verwaltungsrat der SAirGroup nahmen noch sonst wie ihren Kompetenzrahmen überschritten. Das Gespräch vom 2. Februar 2001 zwischen dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der SAirGroup und den beiden Bundesräten umfasste keine neuen wesentlichen Fakten, die eine Entscheidung des Verwaltungsrates der SAirGoup über die fragliche Zahlung hätte beeinflussen können. Folge dessen sieht die GPK-S keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit.
Honegger hat das Gespräch sicher einfach falsch verstanden und die beiden Bundesräte hatten ja bestimmt auch keine Meinung zu den Zahlungen noch zu sonst was. Und das Timing der Medienmitteilung war sicher rein zufällig.

Montag, März 05, 2007

SAirGroup-Strafprozess: Mehrere Millionen Verfahrenskosten

Gemäss einem Beitrag des Tages-Anzeiger kostet der SAirGroup Strafprozess mehrere Millionen Franken:
Der Leiter der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Christian Weber, veranschlagt alleine die externen Kosten für das Verfahren auf vier bis fünf Millionen Franken.

Externe Kosten von vier bis fünf Millionen? Auf eine Million mehr oder weniger kommt es offenbar nicht an, v.a. wenn man - im Gegensatz zu SAirGroup - ohnehin über nahezu unbeschränkte Mittel verfügt. Staatsanwälte haben das Privileg, das zu tun, was sie den Beschuldigten vorwerfen. Im Gegensatz zu diesen obliegen ihnen keine finanziellen Verpflichtungen, die sie verletzen könnten.

Freitag, Februar 23, 2007

SAirGroup-Strafprozess immer absurder

Während im "Gerichtssaal" in Bülach die Verteidiger plädieren, treten die beiden Bundesräte Leuenberger und Deiss vor die Medien und dementieren die Aussagen des Beschuldigten Erivc Honegger.

Die beiden Bundesräte waren von einer Subkommission der GPK zur Rolle des Bundesrats beim Swissair-Debakel befragt worden. Dabei sollen sie ausgesagt haben, «in keiner Art und Weise» bei der Swissair zugunsten einer Zahlung an die Sabena interveniert und auch keinen Druck ausgeübt zu haben (vgl. dazu den ausführlichen Beitrag der NZZ).

Das Beweisverfahren in Bülach ist abgeschlossen. Honegger wird sich dagegen verfahrensrechtlich nicht mehr wehren können. Was ihm bleibt ist allenfalls, selbst auch nochmals vor die Medien zu treten. Das Ganze zeigt einmal mehr, wie absurd dieser Prozess ist. Dass sich die beiden sonst so stilsicheren Bundesräte vor Urteilsverkündung auch noch öffentlich zu Wort melden, bestätigt die Auffassung der bisher aufgetretenen Verteidiger, es handle sich hier um einen reinen Schauprozess. Ja was denn sonst?

Dienstag, Februar 20, 2007

SAirGroup-Strafprozess

In Korrektur/Ergänzung meines vorletzten Beitrags druckt die NZZ die vollständigen Strafanträge der Staatsanwaltschaft ab:
  • Mario Corti mit 28 Monaten Freiheitsstrafe teilbedingt (davon 6 Monate unbedingt vollziehbar), zuzüglich einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 3000 Fr. (1,08 Mio. Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Gerhard Fischer mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 3000 Fr. (450 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 5000 Fr.
  • Bénédict Hentsch mit 10 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Antoine Hoefliger mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 200 Fr. (36 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 5000 Fr.
  • Andres Leuenberger mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Lukas Mühlemann mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Thomas Schmidheiny mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Vreni Spoerry mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Gaudenz Staehelin mit 10 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 1500 Fr. (270 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Eric Honegger mit 8 Monaten Freiheitsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 500 Fr. (90 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 20 000 Fr.
  • Georges Schorderet mit 18 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 800 Fr. (160 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Andreas Simmen mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 2000 Fr.
  • Philippe Bruggisser mit 15 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 2000 Fr. (400 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Jan Litwinski mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 8000 Fr.
  • Peter Somaglia mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 8000 Fr.
  • Jacqualyn Fouse mit 14 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 3000 Fr. (720 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Scott Cormack mit 6 Monaten Freiheitsstrafe (unter Anrechnung eines Tages erstandener Haft), zuzüglich einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 2000 Fr. (180 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Karin Anderegg mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Andreas Länzlinger mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 8000 Fr.
Fraglich bleibt, ob ein Teil dieser Anträge überhaupt gesetzeskonform ist. Nach Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Artikel 106 verbunden werden. Bei Mario Corti etwa wurde eine teilbedingte Freiheitsstrafe mit einer bedingten Geldstrafe und einer (unbedingten) Busse beantragt (vgl. dazu BBl 2005 4706 f.), was wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein dürfte.

Montag, Februar 19, 2007

26 Monate für Corti?

Der Ankläger hat heute im SAirGroup-Strafprozess seine Anträge gestellt (s. Tages-Anzeiger);
  • Corti: 26 Monate, davon 6 Monate unbedingt, CHF 1,080,000.00 Busse;
  • Honegger: 8 Monate bedingt, CHF 80,000.00 Busse;
  • Bruggisser: 15 Monate bedingt, CHF 400,000.00 Busse.

Unglaublich, die Courage des Staatsanwalts. Jetzt ist er endgültig ein Pop-Star.

Donnerstag, Februar 01, 2007

SAirGroup-Strafprozess: Gut gemacht, SuperMario

Mario Corti benützt den Prozess in Bülach seit Tagen dazu, sich selbst zu inszenieren und die Anklage lächerlich zu machen. Das Publikum dankt es ihm, denn mit ihm kam zweifellos Farbe in den grauen Bülacher Prozessalltag. Vergesssen hat Corti dabei, dass es nicht das Publikum oder die Medien sind, welche das Urteil zu fällen haben.

Dass ein solches Verhalten eines Beschuldigten ziemlich riskant ist, dürfte jedem Strafverteidiger klar sein. Nicht bloss riskant, sondern geradezu dumm ist es dagegen, andere Prozessbeteiligte oder Dritte anzugreifen und sich damit weitere Gegner zu machen, die sich natürlich (auch ausserhalb des Gerichtsgebäudes) wehren können. Genau dies widerfährt Corti heute, denn gemäss NZZ online geht die angegriffene UBS AG zum Gegenangriff über und lässt sich via Medien wie folgt vernehmen:

Hätte man seitens der SAirGroup den Willen und Mut gehabt, eine richtige und konsequente Sanierung durchzuführen, hätte man mit grösster Wahrscheinlichkeit wesentliche Teile der Swissair retten können.

Ende März habe die UBS Corti eine Dokumentation übergeben, in welcher sie schätzte, dass die Schulden der SAirGroup um bis zu 3 Mrd. Fr. höher waren als der Wert des Unternehmens. Corti habe dies aber zurückgewiesen.

Dieser Gegenangriff fliesst selbstverständlich mindestens indirekt in den Prozess ein und unterstützt damit die Anklage. Gut gemacht, SuperMario!

Freitag, Januar 26, 2007

SAirGroup: Bundesrat als Anstifter

Im SAirGroup-Prozess zeigen sich immer deutlicher die Unzulänglichkeiten des Strafrechts bei der Erfassung wirtschaftlich gescheiterter Unternehmungen.

Den Beschuldigten wird u.a. eine Zahlung über EUR 150 Mio. an Sabena vorgeworfen, welche den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 159 StGB) erfüllen soll. Einer der Beschuldigten hat nun gemäss NZZ geltend gemacht, er habe vor Auslösung der Zahlung den Bundesrat konsultiert:
Die Bundesräte Leuenberger und Deiss hätten ihm daraufhin im Gespräch bedeutet, dass die Landesregierung von der SAirGroup erwarte, dass sie sich vertragskonform verhalte und die Zahlung an die Sabena leiste. Ein Grund dafür sei der Druck gewesen, den die belgische Regierung wegen der Ratifizierung der bilateralen Verträge mit der EU ausgeübt habe.
Strafrechtlich wäre nun wohl streng genommen zu prüfen, ob sich die beiden Bundesräte als Anstifter zu strafbar gemacht haben. Das wird selbstverständlich nicht geschehen und ist auch nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass es m.E. schlicht und einfach nicht möglich ist, eine serbelnde Gesellschaft zu sanieren oder zu retten, ohne Straftatbestände zu erfüllen.

Das vorliegende Beispiel macht es deutlich: Die inkriminierte Zahlung erfolgte ganz offensichtlich in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht. Pflichterfüllung wird also - jedenfalls nach Auffassung der Staatsanwaltschaft - strafbar. Hätten die Verantwortlichen nicht bezahlt, hätten sie eine zivilrechtliche Pflicht verletzt mit der Folge, dass ihnen auch diese Pflichtverletzung als ungetreue Geschäftsbesorgung zum Vorwurf gemacht worden wäre.

Sonntag, Januar 14, 2007

SAirGroup-Strafprozess

Der Countdown läuft und auch die Sonntagspresse wartet mit mehr oder weniger klugen Beiträgen auf.

Einen guten Überblick über den Ablauf und die Beteiligten (mit Fotos) liefert die NZZ am Sonntag in einem doppelseitigen Artikel .

Einen an Unverstand kaum zu überbietenden Kommentar publiziert die SonntagsZeitung unter dem Titel Kein Grounding für das Recht. Hier ein paar Zitate:

[...] Eine Vorverurteilung soll hier nicht stattfinden, wir sind eine Zeitung und kein Gericht. Doch eine Meinung hat der kommen­tierende Journalist. Und die ist klar: Die Verantwortlichen gehören verurteilt. Wenn nicht reicht, was in diesem Fall vorliegt, dann soll man die Straftatbestände im Wirtschaftsrecht gleich abschaffen [...].

[...] Sie hatten den Ruhm, im prestigeträchtigsten Verwaltungsrat der Schweiz zu sitzen. Werden sie nun zu einer bedingten Strafe verurteilt, dann ist das nicht Befriedigung des Volkszorns, sondern logische Konsequenz in einem Rechtsstaat. Bedauerlich ist einzig, dass einer der Hauptverantwortlichen für das Debakel, Hannes Goetz, der langjährige Präsident, nicht vor Gericht muss, weil er knapp ein Jahr vor dem Debakel zurückgetreten ist.

So ist das halt immer wieder: werden Beschuldigte freigesprochen, hat das Strafrecht versagt. Aber wir wollen natürlich niemanden vorverurteilen. Das darf man ja auch nicht, im Rechtsstaat.

Samstag, Januar 06, 2007

SAirGroup-Strafprozess

Die veröffentlichte Anklageschrift habe ich bisher leider nicht gefunden. Dafür hat das Bezirksgericht Bülach weiterführende Informationen ins Netz gestellt. Im Übrigen verweise ich auf das NZZ-Dossier.