Es muss abgeklärt werden, ob die Aktion legal war.Ich schlage vor, die Abklärung zu sistieren, bis eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten durch den DAP in Kraft ist. BWIS II (s. meine früheren Beiträge) sieht sie ja bereits vor.
Interessanter als die Ankündigungen von SR Hofmann ist übrigens ein Zitat des V-Manns, der durchaus Leute getroffen haben will, die in Genf Gotteskrieger für den Irak anwerben wollten:
Aber die meisten wurden später vom DAP als Mitarbeiter ausländischer Geheimdienste identifiziert.Wird das auch untersucht?
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