Trotz gewichtiger Bedenken hat heute auch der Ständerat der Vorlage BWIS I (Kampf gegen den Hooliganismus) zugestimmt, und zwar mit 27:0 Stimmen. Dieses Ergebnis kam trotz der vom Bundesrat selbst und auch vom ehemaligen Bundesrichter und Ständerat Thomas Pfisterer erkannten Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen zustande. Dazu bemerkte Pfisterer gemäss NZZ, dass auch eine befristete Verfassungsverletzung eine Verfassungsverletzung sei. Dem wäre an sich nichts hinzuzufügen, wäre da nicht das einstimmige Abstimmungsergebnis, zu dem knapp die Hälfte des Rats beigetragen hat.
Nun wird es wohl zur typisch schweizerischen Lösung kommen: die verfassungswidrigen Bestimmungen werden zeitlich befristet und dann so lange verlängert, bis die Verfassung geändert ist. Es lebe der Rechtsstaat.
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1 Kommentar:
Es ist zum Weinen. In solchen Fällen wäre ein Verfassungsgericht dringend nötig.
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