Der Gerichtspräsident von Solothurn-Lebern hat einen Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts mangels Vorsatz freisgesprochen, der mangels Papieren gar nicht ausreisen konnte. Die Staatsanwaltschaft ist froh darüber, dass sie keine formelle Fehler gemacht habe ( vgl. die Berichte im Regionaljournal AG/SO hier und hier - RealAudio).
Hängig sind noch Aufsichtsbeschwerden gegen solothurnische Behörden, welche in gleichartigen Fällen mehrfach strafrechtlich eingeschritten sein und die Nothilfe zur Deckung der Bussen und Kosten beschlagnahmt haben sollen.
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