Freitag, März 10, 2006
Teilerfolg für Peter Friederich
Mit Entscheid 6S.293/2005 vom 24.02.2006 hat das Bundesgericht das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen Peter Friederich aufgehoben (s. dazu meine früheren Beiträge hier und hier). Das Bundesstrafgericht hat Bundesrecht verletzt, indem es teilweise den Urkundencharakter von gefälschten Dokumenten zu Unrecht bejaht hat (s. dazu die Rekation in der NZZ). Im Wesentliche ist der Entscheid der Vorinstanz aber bestätigt worden.
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