Das UVEK wird zudem mit der Konferenz der kantonalen Strafverfolgungsbehörden die Entschädigungen überprüfen, welche an die Fernmeldedienstanbieter für ihre Dienstleistungen ausgerichtet werden. Ob mit höheren oder tieferen Kosten für die Telefonüberwachung zu rechnen ist, vermochte Wittwer nicht zu sagen.Die Strafverfolgungsbehörden beklagen sich schon lange über die zu bezahlenden Entschädigungen an die Provider. Was gibt es denn da noch zu prüfen? Oder sollen die Provider mit höheren Entschädigungen gefügiger gemacht werden?
Donnerstag, März 30, 2006
Update: Umfassendere Überwachungsmöglichkeiten
Auch die NZZ berichtet ( s. hier und hier) über die Vorhaben des Bundesrats in Sachen Ausbau der Fernmeldeüberwachung ( s. meinen gestrigen Beitrag). Danach soll auch der Deliktskatalog nach Art. 3 BÜPF erweitert werden. Hier ein Zitat aus dem heutigen Beitrag:
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