Komplexe Fälle, die bis zu 1000 Bundesordner umfassten, kämen bei der Dossierübergabe nicht selten während Monaten zum Stillstand, bis die zweite Behörde sich eingearbeitet habe.Dass es solche Fälle bei den Bundesstrafbehörden gibt, wage ich zu bezweifeln; falls es sie doch gibt, dann sollten sich die Zweifel wohl eher gegen die Effizienz der Strafverfolger richten, jedenfalls nicht primär gegen das Verfahrensrecht.
Der Medienmitteilung der GPK-N lässt sich übrigens entnehmen, dass der veranschlagte Zeitplan des EJPD, die neue Strafprozessordnung bis 2010 in Kraft zu setzen, als zu optimistisch eingeschätzt wird. Na dann ...
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