Samstag, Februar 11, 2006

Stadtpolizei Solothurn: Kinder als verdeckte Ermittler

Das Solothurner Tagblatt berichtet in einem heute erschienen Artikel darüber, dass die Stadtpolizei Solothurn einen 14-jährigen Jungen und ein 17-jähriges Mädchen losschickten, um Alkohol zu kaufen. Während der Junge kein Bier erhielt, wurde dem Mädchen in zwei Geschäften Schnaps verkauft. Die Verkäufer sind verzeigt worden. Die Aktion sei den Läden in Solothurn angekündigt worden und mit der Staatsawaltschaft abgesprochen "und also bewilligt" gewesen. Zu den juristischen Aspekten einer solchen Aktion bereichtet das Tagblatt wie folgt:
Derartige Kontrollen sind juristisch heikel: Ist der verdeckte Ermittler ein «Agent Provocateur», stiftet er also an, ein Delikt zu begehen, dann ist die Aktion illegal. Die Aktion am Donnerstag war es nicht, sagt Oberstaatsanwalt Matthias Welter.
Und wieso nicht? Mich würde auch noch interessieren, wo der Oberstaatsanwalt die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Kindern als verdeckte Ermittler bzw. als Lockspitzel sehen wollen. Ganz abgesehen davon kann man sich ohne weiteres auch fragen, ob sich solche Einsätze mit dem Jugendschutz, dem das Alkoholverbot ja dienen soll, vertragen.

Interressant dürfte übrigens die Frage sein, welche Strafbestimmung gegen die Verkäufer angewendet werden wird. Mehr helfe ich aber jetzt nicht.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

So viel ich weiss wurden letzen Herbst im Zürcher Oberland derartige "Kontrollen" durch Kinder durchgeführt. Die waren aber nicht von der Polizei angestiftet und auch den Ladenbesitzern vorher angekündet... Ein Anstiften sehe ich da nicht, da der Täter (Verkäufer) nicht gedrängt oder gebeten wird, die Straftat zu begehen. (aber ich bin kein Jurist.)