Derartige Kontrollen sind juristisch heikel: Ist der verdeckte Ermittler ein «Agent Provocateur», stiftet er also an, ein Delikt zu begehen, dann ist die Aktion illegal. Die Aktion am Donnerstag war es nicht, sagt Oberstaatsanwalt Matthias Welter.Und wieso nicht? Mich würde auch noch interessieren, wo der Oberstaatsanwalt die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Kindern als verdeckte Ermittler bzw. als Lockspitzel sehen wollen. Ganz abgesehen davon kann man sich ohne weiteres auch fragen, ob sich solche Einsätze mit dem Jugendschutz, dem das Alkoholverbot ja dienen soll, vertragen.
Interressant dürfte übrigens die Frage sein, welche Strafbestimmung gegen die Verkäufer angewendet werden wird. Mehr helfe ich aber jetzt nicht.
1 Kommentar:
So viel ich weiss wurden letzen Herbst im Zürcher Oberland derartige "Kontrollen" durch Kinder durchgeführt. Die waren aber nicht von der Polizei angestiftet und auch den Ladenbesitzern vorher angekündet... Ein Anstiften sehe ich da nicht, da der Täter (Verkäufer) nicht gedrängt oder gebeten wird, die Straftat zu begehen. (aber ich bin kein Jurist.)
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