Montag, Februar 20, 2006

BWIS II - Stellungnahme des EDSB

Wie in der Sonntagspresse angekündigt hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte seine Stellungnahme zum vorzeitig veröffentlichten Vorentwurf BWIS II nun ebenfalls vorzeitig ins Internet gestellt. Aus der Begründung:
Aufgrund des allgemeinen Interesses der Öffentlichkeit hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG beschlossen, seine Stellungnahme zu Handen des Bundesamtes für Polizei im Rahmen der
Ämterkonsultation bereits jetzt zu veröffentlichen.
Die Stellungnahme fällt vernichtend aus:
En conclusion, nous sommes d’avis qu’une modification de la LMSI n’est pas nécessaire et en particulier que les instruments actuels du Code pénal et de la procédure pénale sont suffisants.
Den Volltext der Stellungnahme mit einem Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen finden Sie hier.

Keine Kommentare: