Das Bundesberufungsgericht könnte eine eigenständige, unabhängige Kammer des Bundesstrafgerichts bilden.Es ist immer wieder erstaunlich, wie unsensibel manche Richter in Sachen Unabhängigkeit sind. Glaubt denn der Präsident der Strafkammer allen Ernstes, dass jemals ein Beschuldigter ein Urteil an ein solches Berufungsgericht ziehen würde und dabei darauf vertrauen würde, unabhängig beurteilt zu werden? Auch Prof. Franz Riklin sieht die Unabhänigkeit nicht gewährleistet, solange keine räumliche Trennung zwischen den Instanzen besteht.
Mein Vorschlag: Die Strafkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn, der sich erfolglos als Standort für das Bundesstrafgericht beworben hatte, könnte als Bundesberufungsgericht eingesetzt werden. Diese Lösung würde einen zentralen Standort, geringe Kosten und hohe Kompetenz garantieren.
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