Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau auf, das einer Beschuldigten die amtliche Verteidigung verweigert hatte.
"Können sich die Geschädigten zum Schuldpunkt äussern - was hier ausser Frage steht, da die Anschuldigungen gegen die Beschwerdeführerin weitgehend auf den Aussagen ihrer Kinder beruhen - ist das Prinzip der Waffengleichheit bereits verletzt, wenn den Geschädigten ein amtlicher Anwalt beigegeben und der Beschwerdeführerin ein solcher verweigert wird. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, das verfassungs- und konventionsrechtliche Prinzip der Waffengleichheit sei verletzt, weil den Geschädigten ein amtlicher Rechtsvertreter beigegeben und ihr ein solcher verweigert worden sei, ist damit zutreffend, die Rüge ist begründet (BGE 1P.154/2005 vom 30. Mai 2005).
Mittwoch, Juni 15, 2005
Samstag, Juni 11, 2005
Auslieferungshaftbefehl gegen Adamov aufgehoben
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgericht hat den Auslieferungshaftbefehl gegen den ehemaligen russischen Atomminister Adamov aufgehoben (BH.2005.12 vom 9. Juni 2005).
Die Beschwerdekammer hatte sich zunächst mit einem Wiederherstellungsantrag des Bundesamts für Justiz auseinanderzusetzen. Das Bundesamt hatte die Frist zur Beschwerdeantwort verpasst und begründete die Säumnis mit der geistigen Abwesenheit der für den Versand der Rechtsschrift verantwortlichen Mitarbieterin, was die Beschwerdekammer natürlich nicht als Grund für eine Wiederherstellung der Frist gelten lassen konnte. Die verspätete Eingabe des Bundesamts wurde unter analoger Anwendung von Bundesverwaltungsrecht (Art. 32 Abs. 2 VwVG) dennoch berücksichtigt.
In der Sache stellte die Beschwerdekammer fest, die Verhaftung verletze die staatsvertragliche Garantie des freien Geleits gemäss Art. 12 EUeR.
Die Beschwerdekammer hatte sich zunächst mit einem Wiederherstellungsantrag des Bundesamts für Justiz auseinanderzusetzen. Das Bundesamt hatte die Frist zur Beschwerdeantwort verpasst und begründete die Säumnis mit der geistigen Abwesenheit der für den Versand der Rechtsschrift verantwortlichen Mitarbieterin, was die Beschwerdekammer natürlich nicht als Grund für eine Wiederherstellung der Frist gelten lassen konnte. Die verspätete Eingabe des Bundesamts wurde unter analoger Anwendung von Bundesverwaltungsrecht (Art. 32 Abs. 2 VwVG) dennoch berücksichtigt.
In der Sache stellte die Beschwerdekammer fest, die Verhaftung verletze die staatsvertragliche Garantie des freien Geleits gemäss Art. 12 EUeR.
Dienstag, Juni 07, 2005
Merkwürdiges aus dem Bundesgericht
Der Kassationshof hebt auf Nichtigkeitsbeschwerde des Beschuldigten hin einen so offensichtlich falschen Entscheid auf, dass sogar die Vorinstanz und die Staatsanwaltschaft auf Gutheissung der Beschwerde schlossen (BGE 6S.49/2005 vom 21. Mai 2005).
Zwischen dem erst- und dem zweitinstanzlichen Urteil verstrichen übrigens gut viereinhalb Jahre, wobei aus dem BGE nicht hervorgeht, was der Grund für die derart lange Verfahrensdauer war.
Zwischen dem erst- und dem zweitinstanzlichen Urteil verstrichen übrigens gut viereinhalb Jahre, wobei aus dem BGE nicht hervorgeht, was der Grund für die derart lange Verfahrensdauer war.
Kein ehrverletzendes Plädoyer
Mit Urteil vom 2. Mai 2005 (6P.174/2004) hebt der Kassationshof ein Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau auf, mit dem ein Anwalt wegen ehrverletzender Äusserungen verurteilt worden war. Das Bundesgericht buchte die fraglichen Äusserungen unter der rhetorischen Freiheit ab, die "den Anwälten mit Rücksicht auf ihre berufsrechtliche Verpflichtung zur einseitigen Interessenwahrung ihrer Auftraggeber zuzubilligen" ist. Anwälte seien zur Parteilichkeit, nicht zur
Objektivität berufen.
Im ersten Anlauf lag das Obergericht übrigens noch richtig. Es korrigierte dann aber seinen ursprünglich richtigen Entscheid und muss nun zum dritten Mal über die Bücher: "Anzumerken bleibt, dass das erste Urteil des Obergerichts vom 18. Dezember 2003 dadurch nicht wieder auflebt. Die Vorinstanz hat vielmehr ein neues Urteil zu fällen."
Objektivität berufen.
Im ersten Anlauf lag das Obergericht übrigens noch richtig. Es korrigierte dann aber seinen ursprünglich richtigen Entscheid und muss nun zum dritten Mal über die Bücher: "Anzumerken bleibt, dass das erste Urteil des Obergerichts vom 18. Dezember 2003 dadurch nicht wieder auflebt. Die Vorinstanz hat vielmehr ein neues Urteil zu fällen."
Montag, Juni 06, 2005
3.5 Jahre Zuchthaus für Peter Friederich
Laut NZZ Online hat das Bundesstrafgericht den Ex-Botschafter wegen qualifizierten Geldwäscherei, wiederholter Veruntreuung, Gläubigerschädigung und Urkundenfälschung verurteilt. Ein Freispruch erfolgte vom Vorwurf der Zugehörigkeit oder der Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Das Strafmass wurde mündlich begründet mit der grossen Zahl der Taten. Zudem habe Friederich, dessen Anwalt im Hauptantrag auf Freispruch plädierte, im Verlauf des ganzen Strafverfahrens keine Reue gezeigt. Daraus könnte man schliessen, Friederich sei auch für seine Verteidigungsstrategie bestraft worden.
Das Strafmass wurde mündlich begründet mit der grossen Zahl der Taten. Zudem habe Friederich, dessen Anwalt im Hauptantrag auf Freispruch plädierte, im Verlauf des ganzen Strafverfahrens keine Reue gezeigt. Daraus könnte man schliessen, Friederich sei auch für seine Verteidigungsstrategie bestraft worden.
Freitag, Juni 03, 2005
Zweifel an der Seriosität der Bundesanwaltschaft
Dick Marty übt im Tagesanzeiger heftige Kritik an der Bundesanwaltschaft, welche das Verfahren gegen Youssef Nada wider allen Ankündigungen einstellen musste (s. dazu auch den hier geposteten Beitrag).
Mittwoch, Juni 01, 2005
SIS II - konretisiert
Die EU Kommission stellt drei Vorschläge zu Rechtsakten vor und macht sie online zugänglich.
Wer sich die teilweise nur in englischer Sprache vorgelegten Dokumente nicht zumuten will, kann die entsprechende Mitteilung der Kommission zu Gemüte führen oder einfach mal bei NZZ online vorbeischauen. Beides ist aber nicht wirklich erhellend.
Wer sich die teilweise nur in englischer Sprache vorgelegten Dokumente nicht zumuten will, kann die entsprechende Mitteilung der Kommission zu Gemüte führen oder einfach mal bei NZZ online vorbeischauen. Beides ist aber nicht wirklich erhellend.
Montag, Mai 30, 2005
Strafverfahren gegen 10 Polizeibeamte?
Das Bundesgericht hebt mit Urteil vom 11. Mai 2005 (1P.720/2004) einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen auf, kein Strafverfahren gegen 10 Polizeibeamte zu eröffnen.
Der Beschwerdeführer hatte Strafanzeige wegen Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Tierquälerei erstattet. Anlass zu dieser Anzeige war eine Polizeiaktion, in welcher der Beschwerdeführer - seinerseits wegen Drohung angezeigt - verhaftet und sein Haus auf Waffen durchsucht wurde. Dabei soll vorab sein Hund betäubt worden sein.
Ob der Entscheid des Bundesgerichts zu einer Eröffnung des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten führen wird, bleibt offen. Die Beschwerde wurde gutgeheissen, weil der Beschwerdeführer im Verfahren vor der Anklagekammer in seinem rechtlichen Gehör verletzt wurde. Die übrigen Rügen des Beschwerdeführers hat das Bundesgericht nicht mehr prüfen müssen.
Der Beschwerdeführer hatte Strafanzeige wegen Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Tierquälerei erstattet. Anlass zu dieser Anzeige war eine Polizeiaktion, in welcher der Beschwerdeführer - seinerseits wegen Drohung angezeigt - verhaftet und sein Haus auf Waffen durchsucht wurde. Dabei soll vorab sein Hund betäubt worden sein.
Ob der Entscheid des Bundesgerichts zu einer Eröffnung des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten führen wird, bleibt offen. Die Beschwerde wurde gutgeheissen, weil der Beschwerdeführer im Verfahren vor der Anklagekammer in seinem rechtlichen Gehör verletzt wurde. Die übrigen Rügen des Beschwerdeführers hat das Bundesgericht nicht mehr prüfen müssen.
Sonntag, Mai 29, 2005
Europäischer Haftbefehl
Auf der Website Wessing II - Verjans Rechtsanwälte findet sich eine Rechtsprechungsübersicht zum EU-Haftbefehl.
Donnerstag, Mai 26, 2005
Freitag, Mai 20, 2005
Rechtswidrig erlangte Beweismittel verwertbar
In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid vom 3. Mai 2005 (1P.570/2004) hält das Bundesgericht an seiner Rechtsprechung fest, wonach rechtswidrig erlangte Beweismittel lediglich dem Grundsatz nach unverwertbar sind. Die vorzunehmende Interessenabwägung erfolgt nach nach der neuern Formel des Bundesgerichts, wonach das öffentliche Interesse an der Verwertbarkeit umso eher überwiegt, je schwerer die Straftat ist.
Derselben Logik folgt letztlich die neu lancierte Diskussion um eine Lockerung des Folterverbots.
Derselben Logik folgt letztlich die neu lancierte Diskussion um eine Lockerung des Folterverbots.
Mittwoch, Mai 18, 2005
SIS II - Big Brother aus Schengen
Statewatch analysiert die zweite Generation des Schengener Informationssystems SIS, welches im Jahr 2007 aufgeschaltet werden soll: Construction of EU’s Big Brother database underway. Im Einzelnen erklärt wird das Projekt hier.
Sonntag, Mai 15, 2005
Entsiegelungsgesuch der Bundesanwaltschaft abgewiesen
Mit Entscheid vom 22.04.2005 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ein Entsiegelungsgesuch der Bundesanwaltschaft mangels hinreichend konkreten Tatverdachts abgewiesen.
Freitag, Mai 13, 2005
Dienstag, Mai 10, 2005
Bandenmässigkeit
Mit Urteil vom 24. März 2005 (6P.104/2004) hat der Kassationshof des Bundesgerichts eine Nichtigkeitsbeschwerde im Verfahren nach Art. 277 BStP teilweise gutgeheissen. Die Begründung des Obergerichts des Kantons Luzern zur Bandenmässigkeit erwies sich als ungenügend. Diese definiert der Kassationshof wie folgt:
"Nach der Rechtsprechung ist Bandenmässigkeit gegeben, wenn zwei oder mehrere Täter sich mit dem ausdrücklich oder konkludent geäusserten Willen zusammenfinden, inskünftig zur Verübung mehrerer selbständiger, im Einzelnen möglicherweise noch unbestimmter Straftaten zusammenzuwirken. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob zwei oder mehr Täter vorhanden sind; entscheidend ist einzig der ausdrücklich oder konkludent manifestierte Wille, im oben erwähnten Sinn zusammenzuwirken."
"Nach der Rechtsprechung ist Bandenmässigkeit gegeben, wenn zwei oder mehrere Täter sich mit dem ausdrücklich oder konkludent geäusserten Willen zusammenfinden, inskünftig zur Verübung mehrerer selbständiger, im Einzelnen möglicherweise noch unbestimmter Straftaten zusammenzuwirken. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob zwei oder mehr Täter vorhanden sind; entscheidend ist einzig der ausdrücklich oder konkludent manifestierte Wille, im oben erwähnten Sinn zusammenzuwirken."
Montag, Mai 09, 2005
Bundesanwaltschaft gerügt
Im Entscheid BB.2005.4 vom 27. April 2005 beanstandet die Beschwerdekammer des Bundesstrafgericht das Verhalten der Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen angebliche Financiers von Al-Qaida. Erfolgreich gerügt wurden die Verletzung der Informationspflichten sowie die Verletzung des Beschleunigungsgebots.
Das Urteil steht im krassen Widerspruch zu den vollmundigen und teilweise offensichtlich falschen Ankündigungen in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 24. Juni 2004 unter dem Titel "Die Bundesanwaltschaft schliesst die mit der Bundeskriminalpolizei geführten Terrorermittlungen ab und zieht vorläufige Bilanz."
Das Urteil steht im krassen Widerspruch zu den vollmundigen und teilweise offensichtlich falschen Ankündigungen in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 24. Juni 2004 unter dem Titel "Die Bundesanwaltschaft schliesst die mit der Bundeskriminalpolizei geführten Terrorermittlungen ab und zieht vorläufige Bilanz."
Verfahren gegen Peter Friedrich
Heute, 14.00 Uhr, hat die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Schweizer Botschafter in Luxempurg begonnen. Ihm wird laut den im Internet veröffentlichten Verhandlungsterminen mehrfache Geldwäscherei zur Last gelegt; er habe sich dabei gefälschter Dokumente bedient, um die legale Herkunft der Gelder zu belegen, welche angeblich aus Drogengeschäften einer im Ausland tätigen kriminellen Organisation herrührten. Dem Angeklagten wird ferner Veruntreuung, evt. Betrug, hinsichtlich ihm von diversen Anlegern anvertrauter Gelder vorgeworfen und er habe seine finanzielle Situation durch Schenkungen an Dritte zum Nachteil seiner Gläubiger verschlechtert.
Mittwoch, Mai 04, 2005
Strafverfolgung vor dem Zusammenbruch?
Laut espace.ch könnte man glauben, die Strafverfolgungsbehörden (espace.ch nennt sie Justizbehörden) der Schweiz stünden kurz vor dem Kollaps. Immer mehr Straftatbestände, das Opfehilfegesetz und immer mehr Strafanzeigen rufen angeblich nach immer mehr Polizei. Wenn dies stimmen würde, müssten sich die Strafverteidiger die Hände reiben; müssten, denn in der Praxis (und je nach Quelle und Interessenbindung auch in der Statistik) ist davon glücklicherweise nicht allzu viel zu spüren, jedenfalls wenn man die immer rigoroser verfolgte Bagatellkriminalität und die Strassenverkehrsdelikte weglässt.
Freitag, April 29, 2005
Polizei in Chatrooms
Gemäss NZZ Online ist erneut ein Chatter in die Fänge der Polizei geraten, der sich mit einem angeblich 14-Jährigen verabredet hatte. Der zuständige Einzelrichter verurteilte den Chatter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 5 Monaten wegen unvollendeten, untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern.
Mit Hinweis auf einen neuen Entscheid des Bundesgerichts (gemeint ist wohl BGE 6P.180/2004 vom 13.03.2005) bezeichnete der Einzelrichter die Argumentation des Angeklagten, er hätte sich bestimmt nicht auf einen sexuellen Kontakt eingelassen, als irrelevant.
Mit Hinweis auf einen neuen Entscheid des Bundesgerichts (gemeint ist wohl BGE 6P.180/2004 vom 13.03.2005) bezeichnete der Einzelrichter die Argumentation des Angeklagten, er hätte sich bestimmt nicht auf einen sexuellen Kontakt eingelassen, als irrelevant.
Freitag, April 15, 2005
Europäischer Haftbefehl zum zweiten
Auf www.hrr-strafrecht.de ist eine Prozessdokumentation zum hängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren online.
Durchsuchung und Beschlagnahme
Unter dem Titel "Duchsuchung und Beschlagnahme - Bestandesaufnahme zur obgergerichtlichen Rechtsprechung" hat RiOLG Detlef Burhoff auf dem Herbstkolloquium der ARGE Strafrecht im DAV e.V. referiert. Der Vortrag vom 13.11.2004 ist publiziert in StraFo 2005, 140 und auf der Website von Burhoff.
Donnerstag, April 14, 2005
Europäischer Haftbefehl vor Bundesverfassungsgericht
Das BVerfG befasst sich am 13. und 14. Apri 2005 mit diversen Fragen rund um einen "EU-Warrant", aufgrund dessen ein deutscher Staatsangehöriger von Deutschland an Spanien überstellt werden soll
Montag, April 11, 2005
Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen nach Art. 42 KG
Die Wettbewerbskommission hat ein Merkblatt publiziert, das sich bezüglich der Funktion des Anwalts und des Schutzes der Anwaltskorrespondenz bei Hausdurchsuchungen äussert.
Danach ist vor Beschlagnahme nur geschützt, was als Verteidigerkorrespondenz im aktuellen Verfahren gilt. Beschlagnahmefähig sollen alle anderen von Anwälten erstellten Dokumente sein. Für Unternehmensjuristen gilt das Anwaltsgeheimnis ohnehin nicht.
Die Weko beruft sich dabei auf die strafprozessuale Praxis und auf den nicht in der amtlichen Sammlung publizeierten vom 13. August 2004, den sie als "Leitentscheid" darstellt. Im zitierten Entscheid BGE 1P.133/2004 wurde allerdings bloss die willkürliche Anwendung einer kantonalen strafprozessualen Norm verneint und die Entsiegelung im konkreten Fall als verhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte qualifiziert. Von "Leitentscheid" kann somit keine Rede sein.
Danach ist vor Beschlagnahme nur geschützt, was als Verteidigerkorrespondenz im aktuellen Verfahren gilt. Beschlagnahmefähig sollen alle anderen von Anwälten erstellten Dokumente sein. Für Unternehmensjuristen gilt das Anwaltsgeheimnis ohnehin nicht.
Die Weko beruft sich dabei auf die strafprozessuale Praxis und auf den nicht in der amtlichen Sammlung publizeierten vom 13. August 2004, den sie als "Leitentscheid" darstellt. Im zitierten Entscheid BGE 1P.133/2004 wurde allerdings bloss die willkürliche Anwendung einer kantonalen strafprozessualen Norm verneint und die Entsiegelung im konkreten Fall als verhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte qualifiziert. Von "Leitentscheid" kann somit keine Rede sein.
Donnerstag, April 07, 2005
Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat?
Dienstag, März 29, 2005
Internet-Pornografie als Kunst?
Der Kassationshof hat sich im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 6P.122/2004 vom 08.03.2005 erneut mit Internet-Pornografie befasst und u.a. begründet, warum der fraglichen Website kein schutzwürdiger kultureller Wert zugesprochen werden könne. Die ebenfalls gerügte Verletzung des Rückwirkungsverbots hat der Kassationshof mit der Begründung verneint, dass Art. 197 Ziff. 3bis StGB auch die Kinder schütze, die bereits zur Herstellung solcher Produkte missbraucht wurden und dass Besitz nicht voraussetze, dass er in strafbarer Weise erlangt wurde.
Ganz kurz äussert sich der Kassationshof auch zur Verwertbarkeit von Beweismitteln, die gemäss Beschwerdeführer bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung sichergestellt worden waren. Die entsprechende Website habe den Verdacht begründet, "dass er eine besondere Vorliebe für aufreizende Darstellungen von Mädchen hegen und pornografische Aufnahmen von Kindern in seinem Besitz oder hergestellt haben könnte."
Ganz kurz äussert sich der Kassationshof auch zur Verwertbarkeit von Beweismitteln, die gemäss Beschwerdeführer bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung sichergestellt worden waren. Die entsprechende Website habe den Verdacht begründet, "dass er eine besondere Vorliebe für aufreizende Darstellungen von Mädchen hegen und pornografische Aufnahmen von Kindern in seinem Besitz oder hergestellt haben könnte."
Missbrauch der Verteidigungsrechte
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 1P.648/2004 vom 14.03.2005 weist das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Verteidigungsrechte ab. Die Beschuldigte und ihr Verteidiger hatten wohl zu offensichtlich auf den Eintritt der Verjährung hingewirkt. Der sehr aufwändig begründete Entscheid setzt sich v.a. mit Fragen der wirksamen Verteidigung auseinander, auf die sich die Beschwerdeführerin hier aber nicht berufen konnte.
Montag, März 28, 2005
Ende der Zwangsmassnahmen gegen Journalisten in Belgien?
Ein neues Gesetz schützt nun auch Journalisten in Belgien gegen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Telefonüberwachungen. Die International Federation of Journalists feiert das Gesetz als "Landmark Victory". In der Schweiz wird es kaum zur Kenntnis genommen. Hierzulande engagieren sich Journalisten nach meinem persönlichen Eindruck eher für gute Beziehungen zu den Behörden. Zugegeben, das schützt zwar auch vor Zwangsmassnahmen, aber im Sinn der Pressefreiheit ist es sicher nicht.
Donnerstag, März 24, 2005
Telefonüberwachung bei Anwälten
In seinem Kampf gegen die Überwachung von Telefongesprächen zwischen Anwalt und Klient durch die niederländischen Strafverfolgungsbehörden hat der Verband der Strafverteidiger NVSA eine Schlacht verloren. Ein Haager Verwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen. Der Verband wird den Entscheid anfechten und zivilrechtliche Schritte einleiten.
Der anzufechtende Entscheid steht nur in der Landessprache zur Verfügung.
s. dazu auch EGMR App. No. 16269/02, Aalmoes c. Niederlande.
Der anzufechtende Entscheid steht nur in der Landessprache zur Verfügung.
s. dazu auch EGMR App. No. 16269/02, Aalmoes c. Niederlande.
Dienstag, März 22, 2005
Maulkorb für Margrit Kessler?
Die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation SPO ist laut tagesanzeiger.ch zu 10 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden wegen mehrfacher übler Nachrede, falscher Anschuldigung und falschem Zeugnis. Ganz nebenbei hat sie die Gerichtskosten von CHF 27,000.00, Schadenersatz und Genugtuung von CHF 70,000.00 sowie die Anwaltskosten des Geschädigten von CHF 90,000.00 (!) zu bezahlen.
Trau keinem dealenden Richter!
Der Kassationshof des Bundesgerichts hat in einem Urteil vom 16.02.2005 (6S.300/2004) ein auf einem "Deal" zwischen Verteidigung und Richter basiertes Strafmass als zu mild kassiert. Interessant ist dabei, dass die Initiative offenbar vom Referenten des Kantonsgerichts des Kantons SG ausgegangen war. Der Kassationshof mag durchaus richtig entschieden haben, hintelässt aber vor allem für den Beschuldigten, seine Verteidigung und hoffentlich auch für den dealenden Richter zahlreiche Fragen und einen reichlich bitteren Nachgeschmack.
Camenisch und die Zusatzstrafe
Gemäss NZZ Online bringt auch das begründete Urteil im Fall Camenisch keine Klärung bezüglich Strafmass. Für einmal begrüssen alle den Weiterzug ans Bundesgericht, das die Frage dann hoffentlich nicht offen lässt.
Dienstag, März 15, 2005
Geschäftsbericht 2004 des Bundesstrafgerichts
Auf der Website des Bundesstrafgerichts findet sich der Geschäftsbericht 2004, der zwar viele Informationen enthält, die man aber vor allem zwischen den Zeilen findet (oder zu finden glaubt?).
Der Statistikteil ist unvollständig und wenig aussagekräftig, enthält aber auch kaum zu Glaubendes, v.a. im Teil Eidg. Untersuchungsrichteramt.
Der Statistik ist zu entnehmen, dass bei der Beschwerdekammer 44 Haftverlängerungsgesuche eingingen, von denen keines abgewiesen wurde.
Telefonkontrollen nach BÜPF wurden der Beschwerdekammer 164 zur Genehmigung vorgelegt. Aus der Tatsache, dass die Statistik keine Angaben über die Zahl der erfolgten Genehmigungen enthält, ist zu schliessen, dass alle 164 genehmigt wurden.
Der Statistikteil ist unvollständig und wenig aussagekräftig, enthält aber auch kaum zu Glaubendes, v.a. im Teil Eidg. Untersuchungsrichteramt.
Der Statistik ist zu entnehmen, dass bei der Beschwerdekammer 44 Haftverlängerungsgesuche eingingen, von denen keines abgewiesen wurde.
Telefonkontrollen nach BÜPF wurden der Beschwerdekammer 164 zur Genehmigung vorgelegt. Aus der Tatsache, dass die Statistik keine Angaben über die Zahl der erfolgten Genehmigungen enthält, ist zu schliessen, dass alle 164 genehmigt wurden.
Freitag, März 04, 2005
Nationaler Polizeiindex
Der Bundesrat will die rechtlichen Grundlagen für alle polizeilichen Datenbanken in einem neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme zusammenfassen (s. NZZ online).
Doch noch kein AT StGB
Gemäss NZZ online wird das EJPD dem Bundesrat eine neue Revisionsbotschaft zum AT StGB unterbreiten. Die Verwaltung beschliesst, die vom Gesetzgeber verabschiedete Revision vor ihrem Inkrafttreten zu revidieren.
Dass die beschlossene Revision eine gesetzgeberische Fehlleistung ist, dürfte weitgehend unbestritten sein. Aufhorchen lassen müsste hier aber, dass die Strafverfolgungsbehörden, die offenbar den Anstoss zur Revision der Revision gegeben haben, über die Macht verfügen, Entscheidungen des Gesetzgebers umzustossen.
Dass die beschlossene Revision eine gesetzgeberische Fehlleistung ist, dürfte weitgehend unbestritten sein. Aufhorchen lassen müsste hier aber, dass die Strafverfolgungsbehörden, die offenbar den Anstoss zur Revision der Revision gegeben haben, über die Macht verfügen, Entscheidungen des Gesetzgebers umzustossen.
Hausdurchsuchung durch Swissmedic
Das Bundesstrafgericht weigert sich erneut, auf eine Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung eintzutreten. (BK_B 111/04 vom 05.01.2005). Aus der (wenig überzeugenden, aber alt bekannten) Begründung:
'Anders verhält es sich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchung. Diese Zwangsmassnahme ist längst durchgeführt und abgeschlossen. Soweit die
Beschwerdeführerin die „Aufhebung des Durchsuchungsbefehls“ verlangt, ist deshalb schon mangels eines anfechtbaren Gegenstands auf die Beschwerde nicht einzutreten (HAURI, Verwaltungsstrafrecht, Motive – Doktrin - Rechtsprechung, Bern 1998, Art. 28 Ziff. 1; Entscheid des Bundesstrafgerichts BK_B 075/04 vom 8. November 2004). Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Überprüfung der gerügten Rechtsverletzung ohne aktuelles praktisches Interesse im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 118 IV 67, 69 E. 1 d) sind hier ebenfalls nicht erfüllt. Zwar ist die rechtzeitige gerichtliche Überprüfung im Einzelfall kaum je möglich, indessen fehlt es hier an der grundsätzlichen Bedeutung und am entsprechenden hinreichenden öffentlichen Interesse' (E. 1.3).
'Anders verhält es sich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchung. Diese Zwangsmassnahme ist längst durchgeführt und abgeschlossen. Soweit die
Beschwerdeführerin die „Aufhebung des Durchsuchungsbefehls“ verlangt, ist deshalb schon mangels eines anfechtbaren Gegenstands auf die Beschwerde nicht einzutreten (HAURI, Verwaltungsstrafrecht, Motive – Doktrin - Rechtsprechung, Bern 1998, Art. 28 Ziff. 1; Entscheid des Bundesstrafgerichts BK_B 075/04 vom 8. November 2004). Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Überprüfung der gerügten Rechtsverletzung ohne aktuelles praktisches Interesse im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 118 IV 67, 69 E. 1 d) sind hier ebenfalls nicht erfüllt. Zwar ist die rechtzeitige gerichtliche Überprüfung im Einzelfall kaum je möglich, indessen fehlt es hier an der grundsätzlichen Bedeutung und am entsprechenden hinreichenden öffentlichen Interesse' (E. 1.3).
Mittwoch, März 02, 2005
Todesstrafe verfassungswidrig
Der U.S. Supreme Court erkennt auf Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe für jugendliche Täter. Den Entscheid finden Sie bei FindLaw.
Dienstag, März 01, 2005
Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobilfelefons verfassungswidrig
Mit Beschluss vom 4. Februar 2005 (2 BvR 308/04) hat das Bundesverfassungsgericht erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsmassnahmen gutgeheissen. Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte ohne richterliche Anordnung und bezüglich der Rechtmässigkeit der Beschlagnahme des Mobiltelefons hätte aufgrund der Schwere des Eingriffs eine nachträgliche Kontrolle stattfinden müssen.
Dienstag, Februar 22, 2005
Überwachungshysterie im Ständerat
Gemäss NZZ online hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats einstimmig ein Postulat verabschiedet, das ein Bündel von Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung beinhaltet. Danach sollen insbesondere auch die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft massiv ausgebaut werden.
In einem Land ohne Verfassungsgerichtsbarkeit lassen einen solche Vorstösse das Blut in den Adern gefrieren.
In einem Land ohne Verfassungsgerichtsbarkeit lassen einen solche Vorstösse das Blut in den Adern gefrieren.
Durchsuchung von Redaktionsräumen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat gemäss heutiger Pressemitteilung festgestellt, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen wegen der damit verbundenen Störung der Redaktionstätigkeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit darstellt.
Montag, Februar 21, 2005
Alexander Falk
Auf HRR-Strafrecht finden sich Prozessdokumentationen, zurzeit vor allem über das Verfahren gegen Alexander Falk.
Samstag, Februar 19, 2005
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hebt einen Durchsuchungsbeschluss für eine Anwaltskanzlei als grundrechtswidrigen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Berufsausübungsfreiheit auf. Die Vorinstanzen hatten der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers nicht angemessen Rechnung getragen (2 BvR 1975/03 vom 14.01.2005).
Montag, Februar 14, 2005
Begünstigung?
Im Kanton Solothurn werden im Ausland wohnende mutmassliche Verkehrssünder bei Bussen bis CHF 300.00 aus Kostengründen offenbar nicht verfolgt. Gegen die für diese Praxis verantwortlichen Personen ist Strafanzeige wegen Verdachts der Begünstigung eingereicht worden. Der zuständige Untersuchungsrichter hat offenbar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dieses dann aber wieder eingestellt.
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung hat das Obergericht des Kantons Solothurn die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters nun aufgehoben. Damit muss das Untersuchungsrichteramt das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen und abklären, wer sich allenfalls der Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Ob der Fall trotz des Urteils des Obergerichts je an den zuständigen Richter überwiesen wird, darf bezweifelt werden.
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung hat das Obergericht des Kantons Solothurn die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters nun aufgehoben. Damit muss das Untersuchungsrichteramt das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen und abklären, wer sich allenfalls der Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Ob der Fall trotz des Urteils des Obergerichts je an den zuständigen Richter überwiesen wird, darf bezweifelt werden.
Samstag, Februar 12, 2005
Staubsauger in Tiefgarage sich selber überlassen
Bis vor Bundesgericht musste ein Beschuldigter gehen, weil er einen alten Staubsauger in der Tiefgarage der Migros kurz deponiert hatte. Seine Nichtigkeitsbeschwerde hiess der Kassationshof in Fünferbesetzung nach zwei Sitzungen gut (BGE 6S.289/2004).
Freitag, Februar 11, 2005
Nach Genesis und Falcon die nächste Welle
Gemäss Mitteilung des Bundesamts für Polizei wurden in den letzten Wochen wiederum 109 Personen wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Internet überprüft. Sie sollen verbotenes Material in p2p-Netzen ausgetauscht haben. Diesmal gerieten auch Minderjährige unter Tatverdacht. Über rechtskräftige Urteile aus den bisherigen Aktionen, die immerhin zu gegen 2,000 Hausdurchsuchungen führten, informiert das Amt sehr zurückhaltend. Die Erklärung dafür liefert das Amt gleich mit: "Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den zuständigen Behörden der einzelnen Kantone."
Donnerstag, Februar 10, 2005
Behring bleibt in Haft
Das Bundesgericht musste sich auch im Fall Behrung zu Fragen des Haftrichters im Sinne von Art. 5 Ziff 3 EMRK und Art. 31 Abs. 3 BV äussern. Gemäss dem zur Publikation vorgesehen Entscheid 1S.4/2005 erfüllen die eidgenössischen Untersuchungsrichter die Kriterien: "Der Sinn und Zweck von Art. 5 Ziff. 3 EMRK und Art. 31 Abs. 3 BV besteht darin, zu vermeiden, dass eine objektiv befangen erscheinende Justizperson strafprozessuale Haft anordnet. Ein solcher Anschein ist nach der dargelegten Praxis gegeben, wenn ein haftanordnender
Untersuchungsrichter Weisungen von Seiten der Anklagebeörde zu befolgen hätte oder wenn er in der Folge in der gleichen Sache Anklagefunktionen
ausüben könnte. Wie bereits dargelegt, ist dies beim Eidg. UR nicht der Fall."
Untersuchungsrichter Weisungen von Seiten der Anklagebeörde zu befolgen hätte oder wenn er in der Folge in der gleichen Sache Anklagefunktionen
ausüben könnte. Wie bereits dargelegt, ist dies beim Eidg. UR nicht der Fall."
Sonntag, Februar 06, 2005
Superstrafverfolgungsbehörde Bundesanwaltschaft
Laut Sonntagszeitung ist einem demnächst erscheinenden Bericht der Finanzverwaltung an die FATF zu entnehmen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft im Kampf gegen den Terrorismus krass unterbeschäftigt ist. Seit dem massiven Ausbau im Jahr 2002 wurde pro Staatsanwalt und Jahr gerade mal ein Verfahren eröffnet.
Daraus kann natürlich nicht den Bundesanwälten ein Vorwurf gemacht werden. Schuld ist hier allein die Politik, die zu wenig Straftatbestände schafft, um die Superbehörde auszulasten. Kein Wunder, dass sie sich erfolgreich der Beschäftigungstherapie widmet (s. die Beiträge vom 02.02.2005 und vom 02.02.2005).
Daraus kann natürlich nicht den Bundesanwälten ein Vorwurf gemacht werden. Schuld ist hier allein die Politik, die zu wenig Straftatbestände schafft, um die Superbehörde auszulasten. Kein Wunder, dass sie sich erfolgreich der Beschäftigungstherapie widmet (s. die Beiträge vom 02.02.2005 und vom 02.02.2005).
Samstag, Februar 05, 2005
"Möglicherweise und zum Teil nicht immer mit der angebrachten Sachlichkeit"
Das Bundesgericht schützt in BGE 1P.488/2004 einen Entscheid der 2. Strafkammer des Berner Obergerichts. Viel hat offenbar nicht gefehlt, um die Rügen des Beschwerdeführers gutzuheissen. Immerhin stellte das Bundesgericht fest, dass die "Äusserungen des Obergerichts möglicherweise und zum Teil nicht immer mit der angebrachten Sachlichkeit" erfolgten. Auch Willkür und Unschuldsvermutung lagen "- gesamthaft betrachtet -" nicht vor.
Freitag, Februar 04, 2005
Eine Klageschrift gegen Anwälte
In der aktuellen Ausgabe der Weltwoche klagt Ludwig Hasler die Anwälte an. Eigentlich klagt er nicht, sondern hält uns einmal mehr einen Spiegel vor, in den wir von Zeit zu Zeit schauen sollten, auch wenn er leicht verstaubt und an manchen Stellen blind ist. Origineller als der Titel Keine Robe ohne Dornen ist der Beitrag allemal.
Stop and Search Manual
Statewatch weist auf ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren über ein Stop and Search Draft Manual für UK hin. Abgesehen vom interessanten Inhalt des Drafts erscheint als interessant und erstaunlich, dass über ein solches Thema überhaupt ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. In der Schweiz, der angbelichen Wiege der Demokratie, wäre so etwas kaum denkbar.
Mittwoch, Februar 02, 2005
Beschäftigungstherapie zum zweiten
Wenn die Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung des eidg. Untersuchungsrichters Beschwerde führt, kann es so enden. Hauptsache, das Bundesstrafgericht ist ausgelastet.
Wenn sich der Staat selbst beschäftigt ...
... kommt es zu Urteilen wie diesem hier. Zu beurteilen hatte ein Einzelrichter des Bundesstrafgerichts (!) einen Drohbrief an ein Bundesamt. Das Bundesamt erstattete Strafanzeige gegen den Absender und machte privatrechtliche Ansprüche geltend.
Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.
Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.
Dienstag, Februar 01, 2005
Guantanamo Prozesse
Eine US-Bundesrichterin macht der Regierung harte Vorwürfe. Auf CNN wird sie wie folgt zitiert:
"Although this nation unquestionably must take strong action under the leadership of the commander in chief to protect itself against enormous and unprecedented threats, that necessity cannot negate the existence of the most basic and fundamental threats for which the people of this country have fought and died for well over 200 years."
"It would be far easier for the government to prosecute the war on terrorism if it could imprison all suspected 'enemy combatants' at Guantanamo Bay without having to acknowledge and respect any constitutional rights of detainees. That, however, is not the relevant legal test. By definition, constitutional limitations often, if not always, burden the abilities of government officials to serve their constituencies."
Die Memorandum Opinion vom 31. Januar 2005 umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.
"Although this nation unquestionably must take strong action under the leadership of the commander in chief to protect itself against enormous and unprecedented threats, that necessity cannot negate the existence of the most basic and fundamental threats for which the people of this country have fought and died for well over 200 years."
"It would be far easier for the government to prosecute the war on terrorism if it could imprison all suspected 'enemy combatants' at Guantanamo Bay without having to acknowledge and respect any constitutional rights of detainees. That, however, is not the relevant legal test. By definition, constitutional limitations often, if not always, burden the abilities of government officials to serve their constituencies."
Die Memorandum Opinion vom 31. Januar 2005 umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.
Montag, Januar 31, 2005
Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen
Den Bericht der Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen vom Oktober 2004 ist hier abrufbar.
Sonntag, Januar 30, 2005
Legale und illegale Auskunftsbegehren
Gemäss einem Bericht in der heutigen Sonntagszeitung müssen Internetprovider in der Schweiz jährlich ungefähr 3,000 Auskunftsbegehren der Untersuchungsbehörden beantworten. Nach dem Bericht häufen sich auch Anfragen u.a. von Polizisten, die ohne Verfügung der Untersuchungsbehörden und ohne richterliche Genehmigung an geschützte Daten heranzukommen versuchen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Provider gesetzestreuer verhalten als die Polizisten und dass die Richter endlich über eine konsequentere Anwendung der Beweisverbote nachdenken.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Provider gesetzestreuer verhalten als die Polizisten und dass die Richter endlich über eine konsequentere Anwendung der Beweisverbote nachdenken.
Donnerstag, Januar 27, 2005
Fussball-WM 2006: Fans unter Generalverdacht
Am 1. Februar können Tickets für die Fussball-WM 2006 in Deutschland beantragt werden. Bevor man davon Gebrauch macht, sollte man hier kurz reinschauen.
Mittwoch, Januar 26, 2005
13 Staatsanwälte und ein neuer Oberrichter für den Kanton Solothurn
Der Kantonsrat hat heute entsprechend dem Wahlvorschlag der Justizkommission 13 Staatsanwälte/Staatsanwältinnen gewählt (s. espace mittelland). Damit sind die durch die Strafverfolgungsreform neu geschaffenen Stellen besetzt.
Im Medienrummel um diese Wahlen ist beinahe untergegangen, dass der Kantonsrat auch einen neuen Oberrichter gewählt hat. Gewählt wurde aus einem Zweiervorschlag ein Amtsgerichtspräsident, der an seiner bisherigen Wirkungsstätte eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt.
Im Medienrummel um diese Wahlen ist beinahe untergegangen, dass der Kantonsrat auch einen neuen Oberrichter gewählt hat. Gewählt wurde aus einem Zweiervorschlag ein Amtsgerichtspräsident, der an seiner bisherigen Wirkungsstätte eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt.
Dienstag, Januar 25, 2005
nemo tenetur
In einem Entscheid des Kassationshof vom 22.12.2004 finden sich interessante Ausführungen zum Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", die aber leider nicht leicht nachvollziehbar sind. Versuchen Sie es doch selbst mal...
Mittwoch, Januar 19, 2005
DNA-Profil-Gesetz
Das DNA-Profil-Gesetz ist noch keine 20 Tage in Kraft und schon ist die Diskussion um eine Erweiterung lanciert. Anlass gab die Verhaftung eines Verdächtigen im Fall Mooshammer, die angeblich danke einer DNA-Analyse möglich gewesen sei. In der Diskussion wird etwa (ausgerechnet) von Otto Schily gesagt, die DNA sei der moderne Fingerabdruck. Dass der Vergleich hinkt, ist offensichtlich. Es ist noch nicht einmal abschliessend geklärt, was alles aus der DNA gelesen werden kann.
Samstag, Januar 15, 2005
10 Jahre für Graner
Nach zwei Stunden stand das Urteil fest. Gemäss Los Angeles Times schloss Graner seinen Vortrag so: "I didn't enjoy what I did there. ... A lot of it was wrong, a lot of it was criminal."
Abu Ghraib
Gemäss Los Angeles Times ist Charels Graner in Fort Hood, Texas verurteilt worden. Es erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von bis zu 17.5 Jahren.
Freitag, Januar 14, 2005
Einmischung in die Gerichtsbarkeit?
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung kritisiert ein Mitglied des Obergerichts, die Justizkommission des Kantonsrats habe die Gewaltenteilung geritzt, indem sie einen bisherigen Untersuchungsrichter nicht zur Wahl als Staatsanwalt vorgeschlagen habe (s. Wahlvorschlag). Es sei ausschliessliche Aufgabe der Gerichtsbarkeit, Recht zu sprechen.
Ähnliche Kritik wurde laut bei der Frage nach der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dort wurde allerdings nicht die Legislative der Missachtung der Gewaltenteilung bezichtigt, sondern die Exekutive (vgl. dazu den Beitrag vom 20.12.2004).
Man mag ja über den Wahlvorschlag der Juko denken wie man will, aber mit einer Einmischung in die Gerichtsbarkeit hat die Nichtberücksichtigung eines bisherigen Untersuchugsrichters meines Erachtens schlicht nichts zu tun. Die Staatsanwälte gehören nun mal nicht der Gerichtsbarkeit, sondern der Exekutive an. Gewählt werden sie richtigerweise von der Legislative.
Ähnliche Kritik wurde laut bei der Frage nach der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dort wurde allerdings nicht die Legislative der Missachtung der Gewaltenteilung bezichtigt, sondern die Exekutive (vgl. dazu den Beitrag vom 20.12.2004).
Man mag ja über den Wahlvorschlag der Juko denken wie man will, aber mit einer Einmischung in die Gerichtsbarkeit hat die Nichtberücksichtigung eines bisherigen Untersuchugsrichters meines Erachtens schlicht nichts zu tun. Die Staatsanwälte gehören nun mal nicht der Gerichtsbarkeit, sondern der Exekutive an. Gewählt werden sie richtigerweise von der Legislative.
Solothurnische Staatsanwälte
Die Justizkommission des Kantonsrats veröffentlicht die Wahlvorschläge für die 13 Staatsanwälte. Hier finden Sie die Medienmitteilung.
THC-Konzentration
Das Bundesverfassungsgericht hiess am 21. Dezember 2004 die Beschwerde eines Automobilisten gut, der mit Cannabis am Steuer erwischt wurde. Nach dem Entscheid ist eine Verurteilung nur verfassungskonform, wenn eine THC-Konzentration festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Strasenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Dies setzt ene THC-Konzentration von 1.0 ng/ml voraus. Hier der Pressebericht des BVerfG.
Freitag, Januar 07, 2005
Willkürlicher Abschreibungsbeschluss
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2004 1P.583/2004 wird ein Abschreibungsbeschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn wegen willkür aufgehoben: "Das Abschreiben einer Appellation mangels rechtzeitiger Erklärung, an der Appellation festhalten zu wollen, ist daher willkürlich und stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, die Art. 29 Abs. 1 BV verletzt."
Donnerstag, Januar 06, 2005
Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom 09.12.2004 BGE 1P.439/2004 stellt die Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen durch die Untersuchungsbehörde einen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie dar und bedarf somit einer klaren gesetzlichen Grundlage. Zudem nimmt sie den Entscheid des Sachrichters vorweg. Möglich bleibt ein selbständiges Einziehungsverfahren, in dem der Sachrichter vorzeitig und unabhängig vom Hauptverfahren Einziehung und Vernichtung verfügen kann.
Mittwoch, Dezember 29, 2004
Neue Entscheide des Bundesstrafgerichts online
Seit heute ist eine ganze Reihe neuer Entscheide beider Kammern des Bundesstrafgerichts online.
Mittwoch, Dezember 22, 2004
Habeas Corpus
Mit einer Mehrheit von 8 zu 1 hat das Appellate Committee des House of Lords die Aussetzung der Haftprüfungsverfahren von Terrorismusverdächtigen als menschenrechtswidrig abgelehnt. Das sehr eindrückliche Urteil vom 16.12.2004 gibt die Opinions aller Lords wieder.
Dienstag, Dezember 21, 2004
Lull und lall
Aus hirschgehörntem Anlass mal was Ausserstrafrechtliches.
Auch Deutschland stellt die Frage nach den Grenzen der Kunstfreiheit. Gemäss der Süddeutschen hat ein Berliner Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sender SWR 3 einen Maulkorb verpasst und damit die Persönlichkeit des serienmässig verballhornten DFB-Präsidenten über die Kunstfreiheit gestellt.
'Die Richter notierten, der SWR behaupte mit seiner Comedy-Serie, Mayer-Vorfelder sei "stets und ständig angetrunken" und spreche auch "bei Ausübung seiner Amtsgeschäfte als DFB-Präsident" ständig dem Alkohol zu. Dies sei falsch, wandte Mayer-Vorfelder ein, und der neunte Zivilsenat des Kammergerichtes folgte ihm: "Dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr ist, hat der Antragsteller glaubhaft gemacht." ' MV darf nun auch nicht mehr Mblau genannt werden.
Auch Deutschland stellt die Frage nach den Grenzen der Kunstfreiheit. Gemäss der Süddeutschen hat ein Berliner Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sender SWR 3 einen Maulkorb verpasst und damit die Persönlichkeit des serienmässig verballhornten DFB-Präsidenten über die Kunstfreiheit gestellt.
'Die Richter notierten, der SWR behaupte mit seiner Comedy-Serie, Mayer-Vorfelder sei "stets und ständig angetrunken" und spreche auch "bei Ausübung seiner Amtsgeschäfte als DFB-Präsident" ständig dem Alkohol zu. Dies sei falsch, wandte Mayer-Vorfelder ein, und der neunte Zivilsenat des Kammergerichtes folgte ihm: "Dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr ist, hat der Antragsteller glaubhaft gemacht." ' MV darf nun auch nicht mehr Mblau genannt werden.
Montag, Dezember 20, 2004
Die Rolle der Staatsanwaltschaft
Aus den Empfehlungen des Ministerkomittees des Europarats an die Mitgliedstaaten vom 06.10.2000:
"19. Die Staatsanwälte müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter strikt beachten; sie dürfen insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen oder ihre Vollstreckung behindern; davon ausgenommen sind die Ausübung von Rechtsmitteln oder ähnliche Verfahren." (Vorläufige nichtamtliche Übersetzung der französischen Fassung)
"19. Die Staatsanwälte müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter strikt beachten; sie dürfen insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen oder ihre Vollstreckung behindern; davon ausgenommen sind die Ausübung von Rechtsmitteln oder ähnliche Verfahren." (Vorläufige nichtamtliche Übersetzung der französischen Fassung)
Heinrich Koller zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Der Direktor des Bundesamts für Justiz begründet in der heutigen NZZ den Entscheid des Bundesrats, die Bundesanwaltschaft neu der ungeteilten Aufsicht des EJPD zu unterstellen. Seine Ausführungen verdienen volle Zustimmung. Die Gewaltentrennung, welche einige Experten durch das neue Modell gefährdet sahen, verlangt in erster Linie eine unabhängige Justiz, zu der eine Anklagebehörde trotz ihrer Rechtspflegefunktionen nun mal nicht gehört.
Leider kann ich keinen Link auf den Artikel setzen, da er auf NZZ Online auch für Abonnenten nicht zugänglich ist. Die NZZ hat sicher gute Gründe dafür
Daschner rechtskräftig verurteilt
Im Daschner-Prozess ist heute das Urteil verkündet worden. Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet (s. FAZ.NET). Wegen gewichtiger Strafmilderungsgründen lautet das Urteil auf Verwarnung mit Strafvorbehalt (Geldstrafe über 10,800.00 Euro).
Samstag, Dezember 18, 2004
Eventualvorsatz auf rasantem Vormarsch
Laut NZZ Online hat das Zürcher Obergericht in Einklang mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts einen Raser wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu über fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.
Freitag, Dezember 17, 2004
OYEZ OYEZ OYEZ
Auf der Website des OYEZ-Projekts können die Aufzeichnungen über die mündlichen Verhandlungen vor dem U.S. Supreme Court nachverfolgt werden. Hier können sie beispielsweise mitverfolgen, wie die Bundesrichter Verteidiger und Ankläger in Hamdi v. Rumsfeld ins Schwitzen brachten.
Donnerstag, Dezember 16, 2004
Writ of Habeas Corpus
Geof Stone als Gast im Blog von Larry Lessig lanciert eine lesenswerte Diskussion über die Ideen hinter "Habeas Corpus" und deren Umgehungen nach 9/11.
Wie lange dauert ein Augenblick?
Das OLG Hamm stellte sich diese Frage, um dem vom Bundesgerichtshof benützten Begriff des Augenblickversagens auf die Spur zu kommen. Nach seiner Definition ist unter Augenblick eine "sehr kurze Zeitspanne" zu verstehen, die jedenfalls kürzer als 5.76 Sekunden ist. Der Entscheid des OLG Hamm ist bei Burhoff Online nachzulesen.
Anciennitätsprinzip am Bundesgericht?
Die Bundesversammlung hat Bundesrichter Nay zum Präsidenten des Bundesgerichts gewählt. Vizepräsident wird Bundesrichter Corboz. Nicht vorgeschlagen hat das Bundesgericht Bundesrichter Wiprächtiger, der nach dem Anciennitätsprinzip nachgerückt wäre. Ihm wurde möglicherweise zum Verhängnis, dass die Wahlen frühmorgens statt fanden, zu früh für Parlamentarier, welche auf die SBB setzen. Mehr darüber finden Sie in der Mittellandzeitung vom 16.10.2004.
Montag, Dezember 13, 2004
FindLaw Legal News: War on Terrorism
FindLaw bietet ein Special Coverage zu den Terroristenprozessen in den USA. Darunter finden sich Urteile, Anklageschriften, Haftbefehle, Plea Agreements, etc.
Samstag, Dezember 11, 2004
Staatsanwalt will Anbau von "Drogenhanf" generell verbieten
Im Rausch seines grandiosen Sieges im Kampf gegen Internetpronografie will der solothurnische Staatsanwalt nun auch einen Grundsatzentscheid im Kampf gegen den Hanfanbau erwirken. Laut Solothurner Tagblatt will der künftige Oberstaatsanwalt die entsprechende Strafbestimmung so verstanden wissen, dass der Anbau von Hanfkraut, das sich zur Betäubungsmittelgewinnung eignet, generell unter Strafe steht. Demgegenüber stellt das Gesetz den Anbau zur Gewinnung von Betäubungsmitteln unter Strafe.
Der Ball liegt nun beim Obergericht. Der Staatsanwalt droht mit einem neuerlichen Gang nach Lausanne, wenn er der obergerichtlichen Begründung keine neuen Erkenntnisse entnehmen kann.
Der Ball liegt nun beim Obergericht. Der Staatsanwalt droht mit einem neuerlichen Gang nach Lausanne, wenn er der obergerichtlichen Begründung keine neuen Erkenntnisse entnehmen kann.
Freitag, Dezember 10, 2004
Netzwerkkriminalität verstärkt bekämpfen
Das EJPD schickt zwei neue Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Die Pressemitteilung enthält Links zu den entsprechenden Vorlagen.
Mittwoch, Dezember 08, 2004
Roschacher will bleiben - aus Verantwortung und Pflichtgefühl
Der Bundesanwalt will aus Verantwortung und Pflichtgefühl (wem gegenüber auch immer) im Amt bleiben. Laut NZZ Online bzw. ap verteidigte sich Roschacher u.a. mit seiner Erfolgsquote vor Bundesstrafgericht. 80 bis 90% der Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft habe das Gericht abgewiesen. Selbst wenn dies stimmen würde (vgl. die Entscheide des Bundesstrafgerichts) sagt eine solche Statistik natürlich wenig bis nichts aus. Man könnte die Aussage auch umdrehen und sagen, das Bundesstrafgericht habe in 10 bis 20% der Beschwerden Rechtsverletzungen durch die Bundesanwaltschaft festgestellt. So würde die Aussage zwar eher zutreffen, würde aber nicht mehr für die Qualität der Arbeit der BA sprechen.
Dienstag, Dezember 07, 2004
Dopingmissbrauch bestrafen
Der Ständerat hat gestern eine Motion von SR Rolf Büttiker gegen den Antrag des Bundesrats angenommen, welche wieder einmal die Ausarbeitung einer neuen Strafnorm verlangt. Die nicht eben erhellende Debatte des Ständerats zeugt vom besonders in der FDP verbreiteten Irrglauben, mit neuen Strafnormen alte Probleme lösen zu können. Büttiker beruft sich auf mehrere Professoren und gar auf Inhaber von Lehrstühlen, die angeblich sagen, "es sei kein Problem, eine sinnvolle und in der Anwendung einfache Dopingstrafnorm auszuarbeiten und hier diesen Dopingsumpf trocken zu legen." Dass aus der Lehre solche Zusicherungen kommen sollen, wage ich zu bestreiten. Büttiker nennt seine Experten leider nicht.
Montag, Dezember 06, 2004
... und hier noch der Tagi zu den Fan-Festnahmen
Wer es etwas kritischer mag als die freiheitliche NZZ: tagesanzeiger.ch
Zeichen setzen durch Massenfestnahmen
Laut NZZ Online vom 6.12.2004 hat die Polizei gestern über 300 Fussballfans aus einem Sonderzug auf dem Bahnhof Altstetten eingekesselt, festgenommen, überprüft und befragt. Laut einem Communiqué wollen Stadt- und Kantonspolizei Zürich mit diesem "konsequenten Vorgehen" ein Zeichen setzen, dass rund um Fussballspiele weder Gewalt noch Sachbeschädigungen toleriert werden.
Noch konsequenter wäre nur noch, rund um Fussballspiele auch keine Polizeigewalt zu tolerieren. Aber dazu fehlen die geeigneten Sicherheitskräfte.
Noch konsequenter wäre nur noch, rund um Fussballspiele auch keine Polizeigewalt zu tolerieren. Aber dazu fehlen die geeigneten Sicherheitskräfte.
Sonntag, Dezember 05, 2004
Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft
Hier ein kleiner Beitrag zur gegenwärtig hitzig geführten Diskussion um die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft: Rec(2000)19, Recommendation of the Committee of Ministers to member states on the role of public prosecution in the criminal justice system (Adopted by the Committee of Ministers on 6 October 2000).
Samstag, Dezember 04, 2004
Legalswiss Linksammlung
Vischer Anwälte und Notare stellt mit Legalswiss Linksammlung ein äusserst hilfreiches Portal für juristische Informationen zur Verfügung.
Donnerstag, Dezember 02, 2004
Keine Beschwerde gegen Hausdurchsuchung
Das Bundesstrafgericht hat sich in einem weiteren Entscheid vom 08.11.2004 erneut geweigert, eine Hausdurchsuchung auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Hingegen hat die Beschwerdekammer die Beschlagnahme eines Computers zur Sicherungseinziehung als unverhältnismässig qualifiziert.
Freitag, November 19, 2004
Daschner-Prozess
SPIEGEL ONLINE berichtet über den Beginn des Daschner-Prozesses. Das Schweizer Fernsehen (Tagesschau und 10 vor 10) machte daraus heute in seiner bekannt unreflektierten Art die Frage "Recht gegen Moral". Danach wäre es zwar widerrechtlich, mit Folter zu drohen. Moralisch könne es (etwa zur Rettung eines Menschenlebens) aber durchaus vertretbar oder sogar geboten sein.
Dienstag, November 16, 2004
Search Statewatch database
Statewatch hat eine Datenbank ins Netz gestellt, die es ermöglicht, in über 20,000 Einträgen zu suchen.
Bestätigung der Rechtsprechung zur Strafantragsfrist
In einem Entscheid vom 26.08.2004 bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu Art. 29 StGB, wonach "die Antragsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Verletzte persönlich die Tat und den Täter kennt und nicht schon, wenn sein bevollmächtigter Vertreter diese Kenntnis hat (BGE 80 IV 209 E. 2, 97 I 769 E. 2)."
Vielleicht im dritten Anlauf?
Die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis muss ein drittes Mal über ein Entschädigungsbegehren befinden. Der Vorwurf an das Bundesgericht, ohne
Auseinandersetzung mit der einhelligen Lehre, seiner eigenen Rechtsprechung und der Gesetzessystematik der Walliser StPO, in Verkennung der grundlegenden Unterschiede zwischen einem Schadenersatzbegehren und einer strafrechtlichen Beschwerde ein (Fehl-)Urteil gefällt zu haben, hat auch nicht geholfen. (BGE 1P.319/2004 vom 29.09.2004).
Auseinandersetzung mit der einhelligen Lehre, seiner eigenen Rechtsprechung und der Gesetzessystematik der Walliser StPO, in Verkennung der grundlegenden Unterschiede zwischen einem Schadenersatzbegehren und einer strafrechtlichen Beschwerde ein (Fehl-)Urteil gefällt zu haben, hat auch nicht geholfen. (BGE 1P.319/2004 vom 29.09.2004).
Sonntag, November 14, 2004
Haftrichter Kanton Luzern
Nach einem zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts vom 2. November 2004 : wird der Kanton Luzern wohl seine Strafrechtspflege anpassen müssen. Fast schon unglaubliches Zitat aus dem Entscheid: "Unbestrittenermassen hat hier der gleiche Amtsstatthalter die Haft angeordnet, die Untersuchung geführt, die Strafverfügung vom 13. September
2004 erlassen und die Strafsache (nach unterbliebener Annahme der
Strafverfügung durch den Angeschuldigten) anschliessend an das Amtsgericht Luzern-Stadt überwiesen." Der Kanton LU ist übrigens nicht der einzige, der die verfassungsmässigen Anforderungen an die Haftanordnungsverfahren nicht erfüllt. Die Schweiz ein Rechtsstaat?
2004 erlassen und die Strafsache (nach unterbliebener Annahme der
Strafverfügung durch den Angeschuldigten) anschliessend an das Amtsgericht Luzern-Stadt überwiesen." Der Kanton LU ist übrigens nicht der einzige, der die verfassungsmässigen Anforderungen an die Haftanordnungsverfahren nicht erfüllt. Die Schweiz ein Rechtsstaat?
Verurteilung des Bieler Polizeidirektors aufgehoben
Das Bundesgericht korrigiert das Berner Obergericht, welches Jürg Scherrer wegen Rassendiskriminierung verurteilt hatte. Aus dem Entscheid: "Werden durch eine extensive Auslegung der Normen des Strafrechts zu hohe Anforderungen an kritische Aeusserungen gestellt, besteht die Gefahr, dass auch begründete Kritik nicht mehr vorgebracht wird (Müller, a.a.O., S. 209 f. mit dem Hinweis auf den 'chilling effect' [Abschreckungswirkung] einer zu strengen Beurteilung geäusserter Meinungen)."
BGE zur Meldepflicht nach RTVG
In einem aufwändig begründeten Entscheid vom 6. Oktober 2004 bestätigt der Kassationhof in 5er-Besetzung den Freispruch eines vom BAKOM gebüssten Radio-/TV-Konsumenten, der seiner Meldepflicht nicht "formell richtig" nachgekommen war. Seiner Beschwerde gegen die durchgeführte Hausdurchsuchung war zuvor kein Erfolg beschieden (8G.3/2003). Dieser Entscheid ist leider nicht veröffentlicht, auch nicht im Internet.
Samstag, November 06, 2004
Downloaden ist nun auch Importieren
Nach einem neuen Entscheid des Kassationshofs gilt das Herunterladen harter Pornografie von einem ausländischen Server auch als Importieren. Ein paar Tage zuvor hatten dieselben Richter entschieden, dass der selbe Vorgang als Herstellen zu qualifizieren ist (6S.186/2004). "fel." bringt es für die NZZ auf den Punkt: Im Inland hergestellte Pornografie "importiert"?
Donnerstag, November 04, 2004
Entschädigung von Rechtspraktikanten und jur. Angestellten
Gemäss Kreisschreiben des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 20.09.2004 dürfen Praktikanten und jur. Angestellte zur amtlichen Verteidigung beigezogen werden. Der Staat hat auch ihre Verrichtungen zu entschädigen und zwar zu 50% (Praktikanten) bzw. 50 bis 100% (jur. Angestellte "je nach Leistung") des für amtliche Verteidigungen geltenden Stundenansatzes von derzeit CHF 170.00.
Den im konkreten Fall gewählten Ansatz für jur. Angestellte werden die Gerichte dann wohl begründen müssen. Die Klienten werden dann der Urteilsbegründung wohl entnehmen können, dass "ihr" jur. Angestellter aufgrund seiner Leistung zum Minimaltarif von derzeit CHF 85.00 entschädigt wurde. Vielleicht werden sich die Klienten auch fragen, ob die Urteilsgebühr auch "je nach Leistung" des Gerichtsschreibers bemessen wurde.
Den im konkreten Fall gewählten Ansatz für jur. Angestellte werden die Gerichte dann wohl begründen müssen. Die Klienten werden dann der Urteilsbegründung wohl entnehmen können, dass "ihr" jur. Angestellter aufgrund seiner Leistung zum Minimaltarif von derzeit CHF 85.00 entschädigt wurde. Vielleicht werden sich die Klienten auch fragen, ob die Urteilsgebühr auch "je nach Leistung" des Gerichtsschreibers bemessen wurde.
Oberstaatsanwalt
Der Solothurner Kantonsrat hat gestern im Hinblick auf das Inkrafttreten der Strafverfolgungsreform am 1. August 2005 Matthias Welter zum Oberstaatsanwalt und Daniel Kiefer zum leitenden Haftrichter gewählt. Herzliche Gratulation! Der neue Oberstaatsanwalt äusserst sich zu seinem neuen "Amt mit grosser Macht" in der heutigen Ausgabe des Solothurner Tagblatts. Er und seine im nächsten Jahr zu wählenden 13 (!) Staatsanwälte werden voraussichtlich über 90% aller Strafverfahren mit Strafverfügung ahnden und mit diesem Instrument Freiheitsstrafen bis sechs Monate verfügen können.
Dienstag, November 02, 2004
Noch ein Zitat aus dem eben genannten Vorschlag
"Verdächtige, manchmal sogar die Strafverfolgungsbehörden, von denen sie verhört werden, verfügen nicht immer über umfassende Kenntnisse der betreffenden Rechte. Wenn Verdächtige bei der Festnahme ordnungsgemäß über ihre Rechte Bescheid wüssten, gäbe es weniger Beschwerden über Justizirrtümer und Verletzungen der EMRK. Eine einfache, kostengünstige Möglichkeit zur Sicherstellung ausreichender Kenntnisse besteht darin, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, eine kurze, standardisierte schriftliche Übersicht über die grundlegenden Rechte die „Erklärung der Rechte“) zu verfassen, die allen Verdächtigen bei erster Gelegenheit, jedenfalls aber vor dem Verhör, in einer Sprache ausgehändigt werden muss, die sie verstehen."
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