Der Tages-Anzeiger hat kürzlich auf ein seit langem bekanntes, aber wohl nur äusserst selten praktiziertes Geldwäscherei-Rezept veröffentlicht, auf das ich hier lediglich verweisen will.
Einfach damit es klar ist: Das Rezept beschreibt keine Strafbarkeitslücke. Seine Anwendung ist strafbar und das Risiko, erwischt zu werden, dürfte nicht unerheblich sein.
Mittwoch, Mai 23, 2007
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