Samstag, Februar 19, 2005
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hebt einen Durchsuchungsbeschluss für eine Anwaltskanzlei als grundrechtswidrigen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Berufsausübungsfreiheit auf. Die Vorinstanzen hatten der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers nicht angemessen Rechnung getragen (2 BvR 1975/03 vom 14.01.2005).
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