Dienstag, Dezember 21, 2004

Lull und lall

Aus hirschgehörntem Anlass mal was Ausserstrafrechtliches.

Auch Deutschland stellt die Frage nach den Grenzen der Kunstfreiheit. Gemäss der Süddeutschen hat ein Berliner Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sender SWR 3 einen Maulkorb verpasst und damit die Persönlichkeit des serienmässig verballhornten DFB-Präsidenten über die Kunstfreiheit gestellt.

'Die Richter notierten, der SWR behaupte mit seiner Comedy-Serie, Mayer-Vorfelder sei "stets und ständig angetrunken" und spreche auch "bei Ausübung seiner Amtsgeschäfte als DFB-Präsident" ständig dem Alkohol zu. Dies sei falsch, wandte Mayer-Vorfelder ein, und der neunte Zivilsenat des Kammergerichtes folgte ihm: "Dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr ist, hat der Antragsteller glaubhaft gemacht." ' MV darf nun auch nicht mehr Mblau genannt werden.

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