Das Bundesgericht korrigiert das Berner Obergericht, welches Jürg Scherrer wegen Rassendiskriminierung verurteilt hatte. Aus dem Entscheid: "Werden durch eine extensive Auslegung der Normen des Strafrechts zu hohe Anforderungen an kritische Aeusserungen gestellt, besteht die Gefahr, dass auch begründete Kritik nicht mehr vorgebracht wird (Müller, a.a.O., S. 209 f. mit dem Hinweis auf den 'chilling effect' [Abschreckungswirkung] einer zu strengen Beurteilung geäusserter Meinungen)."
Sonntag, November 14, 2004
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