Donnerstag, Juli 06, 2006

Revision AT StGB

Der Bundesrat hat unter dem Vorbehalt eines Referendums beschlossen, den nachgebesserten revidierten Allgemeinen Teil des StGB per 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen, womit eine klaffende Legisvakanz endlich beseitigt wird. Die Medienmitteilung mit weiterführenden Links findet sich hier.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

SgHK
existiert eigentlich bereits eine konsolidierte Fassung des StGB AT?

Immerhin wurde am AT nach Verabschiedung doch nicht unwesentlich "herumgebastelt" (Revision der Revision der Revision).

Soweit ich den Links entnehmen kann, sind bislang nur die einzelnen Referendumsentwürfe veröffentlicht. Wissen Sie etwa, wo sich eine elektronische Version beschaffen lässt? oder muss man sich - wie der Gesetzgeber - den text mit schere und leim zusammenkleben?

mfg
Oliver Kunz

kj hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kollege

Soweit ich sehe gibt ist die endgültige Fassung, die am 1.1.2007 in Kraft treten wird, noch nicht online.

Anonym hat gesagt…

Das BG Zürich hat freundlicherweise eine PDF Version auf dem Netz, worin bereits alle Änderungen (sogar entsprechend gekennzeichnet) enthalten sind. Siehe: http://www.gerichte-zh.ch/zrp/zuerich.nsf/0/78ae91dd009e1a88c1257188004ecc90/$FILE/AT_StGB.pdf

Freundliche Grüsse,
Barbara Loppacher