Hat die Bundesanwaltschaft den Antrag um Freigabe der Fr. 30'000.-- - trotz mehrmaliger Aufforderung der Beschwerdeführerin - nicht behandelt, liegt darin eine Rechtsverweigerung. Die Beschwerde ist in diesem Punkt begründet. Die Sache ist an die Bundesanwaltschaft zurückzuweisen, damit diese über den Antrag befinde (E. 2.4)
Freitag, Juli 14, 2006
Rechtsverweigerung durch Bundesanwaltschaft
In einem Rechtshilfeverfahren hat das Bundesgericht eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Bundesanwaltschaft teilweise gutgeheissen. Aus dem Urteil 1A.77/2006 vom 27. Juni 2006:
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