Erfreulich ist immerhin, dass einer der beiden wichtigsten Mängel wenigstens genannt wird. Die vorgeschlagene Lösung hingegen ist natürlich keine:
Optimierungspotenzial gebe es auch bei der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei, schreibt die Regierung. Es existiere keine gemeinsame Datenbank für die Erfassung der Strafanzeigen, was zu Doppelspurigkeiten und Effizienzverlust führe. Bis Mitte 2007 soll eine Lösung gefunden werden.Als ob die fehlende Datenbank für die Erfassung der Strafanzeigen das Problem sei. Das Problem ist vielmehr, dass die Polizei das neue Strafverfolgungsmodell unterläuft, indem sie die Staatsanwaltschaft oft erst viel zu spät informiert. Etwas überspitzt: Der Staatsanwalt wird erst informiert, wenn wir einen Durchsuchungsbefehl brauchen.
Das andere Problem ist ein ähnliches wie bei der Bundesanwaltschaft. Das kennen zwar alle, aber niemand sagt es öffentlich. An diese Regel halte ich mich diesmal auch.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen