Ich nutze die Gelegenheit, um wieder mal auf die vom Bundesrat beantworteten Vorstösse hinzuweisen, von denen mir allerdings auch nur einer aufgefallen ist, und zwar weniger wegen seiner Relevanz:
06.3239 n Ip. Baumann J. Alexander. USA-Kritik an der Menschenrechtspraxis der Schweiz. Aus der Antwort des Bundesrats:
Der Bericht hält demnach fest, dass in der Öffentlichkeit gemachte rassistische oder antisemitische Äusserungen in der Schweiz unter Strafe gestellt sind. Aus diesem Kontext ergibt sich, dass es sich um eine rein faktische, nicht wertende Feststellung handelt. Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf.Dumm gelaufen, Herr Nationalrat. Aber das kommt davon, wenn man nicht liest, was einen so sehr beschäftigt, dass man den Bundesrat zu bemühen glaubt.
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