Montag, Januar 31, 2005

Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen

Den Bericht der Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen vom Oktober 2004 ist hier abrufbar.

Sonntag, Januar 30, 2005

Legale und illegale Auskunftsbegehren

Gemäss einem Bericht in der heutigen Sonntagszeitung müssen Internetprovider in der Schweiz jährlich ungefähr 3,000 Auskunftsbegehren der Untersuchungsbehörden beantworten. Nach dem Bericht häufen sich auch Anfragen u.a. von Polizisten, die ohne Verfügung der Untersuchungsbehörden und ohne richterliche Genehmigung an geschützte Daten heranzukommen versuchen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Provider gesetzestreuer verhalten als die Polizisten und dass die Richter endlich über eine konsequentere Anwendung der Beweisverbote nachdenken.

Donnerstag, Januar 27, 2005

Fussball-WM 2006: Fans unter Generalverdacht

Am 1. Februar können Tickets für die Fussball-WM 2006 in Deutschland beantragt werden. Bevor man davon Gebrauch macht, sollte man hier kurz reinschauen.

Mittwoch, Januar 26, 2005

13 Staatsanwälte und ein neuer Oberrichter für den Kanton Solothurn

Der Kantonsrat hat heute entsprechend dem Wahlvorschlag der Justizkommission 13 Staatsanwälte/Staatsanwältinnen gewählt (s. espace mittelland). Damit sind die durch die Strafverfolgungsreform neu geschaffenen Stellen besetzt.

Im Medienrummel um diese Wahlen ist beinahe untergegangen, dass der Kantonsrat auch einen neuen Oberrichter gewählt hat. Gewählt wurde aus einem Zweiervorschlag ein Amtsgerichtspräsident, der an seiner bisherigen Wirkungsstätte eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt.

Dienstag, Januar 25, 2005

nemo tenetur

In einem Entscheid des Kassationshof vom 22.12.2004 finden sich interessante Ausführungen zum Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", die aber leider nicht leicht nachvollziehbar sind. Versuchen Sie es doch selbst mal...

Mittwoch, Januar 19, 2005

DNA-Profil-Gesetz

Das DNA-Profil-Gesetz ist noch keine 20 Tage in Kraft und schon ist die Diskussion um eine Erweiterung lanciert. Anlass gab die Verhaftung eines Verdächtigen im Fall Mooshammer, die angeblich danke einer DNA-Analyse möglich gewesen sei. In der Diskussion wird etwa (ausgerechnet) von Otto Schily gesagt, die DNA sei der moderne Fingerabdruck. Dass der Vergleich hinkt, ist offensichtlich. Es ist noch nicht einmal abschliessend geklärt, was alles aus der DNA gelesen werden kann.

Samstag, Januar 15, 2005

10 Jahre für Graner

Nach zwei Stunden stand das Urteil fest. Gemäss Los Angeles Times schloss Graner seinen Vortrag so: "I didn't enjoy what I did there. ... A lot of it was wrong, a lot of it was criminal."

Abu Ghraib

Gemäss Los Angeles Times ist Charels Graner in Fort Hood, Texas verurteilt worden. Es erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von bis zu 17.5 Jahren.

Freitag, Januar 14, 2005

Einmischung in die Gerichtsbarkeit?

Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung kritisiert ein Mitglied des Obergerichts, die Justizkommission des Kantonsrats habe die Gewaltenteilung geritzt, indem sie einen bisherigen Untersuchungsrichter nicht zur Wahl als Staatsanwalt vorgeschlagen habe (s. Wahlvorschlag). Es sei ausschliessliche Aufgabe der Gerichtsbarkeit, Recht zu sprechen.

Ähnliche Kritik wurde laut bei der Frage nach der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dort wurde allerdings nicht die Legislative der Missachtung der Gewaltenteilung bezichtigt, sondern die Exekutive (vgl. dazu den Beitrag vom 20.12.2004).

Man mag ja über den Wahlvorschlag der Juko denken wie man will, aber mit einer Einmischung in die Gerichtsbarkeit hat die Nichtberücksichtigung eines bisherigen Untersuchugsrichters meines Erachtens schlicht nichts zu tun. Die Staatsanwälte gehören nun mal nicht der Gerichtsbarkeit, sondern der Exekutive an. Gewählt werden sie richtigerweise von der Legislative.

Solothurnische Staatsanwälte

Die Justizkommission des Kantonsrats veröffentlicht die Wahlvorschläge für die 13 Staatsanwälte. Hier finden Sie die Medienmitteilung.

THC-Konzentration

Das Bundesverfassungsgericht hiess am 21. Dezember 2004 die Beschwerde eines Automobilisten gut, der mit Cannabis am Steuer erwischt wurde. Nach dem Entscheid ist eine Verurteilung nur verfassungskonform, wenn eine THC-Konzentration festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Strasenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Dies setzt ene THC-Konzentration von 1.0 ng/ml voraus. Hier der Pressebericht des BVerfG.

Freitag, Januar 07, 2005

Willkürlicher Abschreibungsbeschluss

Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2004 1P.583/2004 wird ein Abschreibungsbeschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn wegen willkür aufgehoben: "Das Abschreiben einer Appellation mangels rechtzeitiger Erklärung, an der Appellation festhalten zu wollen, ist daher willkürlich und stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, die Art. 29 Abs. 1 BV verletzt."

Donnerstag, Januar 06, 2005

Behring

Der letzte Haftentscheid Behring des Bundesgerichts (1S.14/2004 vom 21.12.2004 ist online.

Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen

Nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom 09.12.2004 BGE 1P.439/2004 stellt die Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen durch die Untersuchungsbehörde einen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie dar und bedarf somit einer klaren gesetzlichen Grundlage. Zudem nimmt sie den Entscheid des Sachrichters vorweg. Möglich bleibt ein selbständiges Einziehungsverfahren, in dem der Sachrichter vorzeitig und unabhängig vom Hauptverfahren Einziehung und Vernichtung verfügen kann.

Mittwoch, Dezember 29, 2004

Neue Entscheide des Bundesstrafgerichts online

Seit heute ist eine ganze Reihe neuer Entscheide beider Kammern des Bundesstrafgerichts online.

Mittwoch, Dezember 22, 2004

Habeas Corpus

Mit einer Mehrheit von 8 zu 1 hat das Appellate Committee des House of Lords die Aussetzung der Haftprüfungsverfahren von Terrorismusverdächtigen als menschenrechtswidrig abgelehnt. Das sehr eindrückliche Urteil vom 16.12.2004 gibt die Opinions aller Lords wieder.

Dienstag, Dezember 21, 2004

Lull und lall

Aus hirschgehörntem Anlass mal was Ausserstrafrechtliches.

Auch Deutschland stellt die Frage nach den Grenzen der Kunstfreiheit. Gemäss der Süddeutschen hat ein Berliner Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sender SWR 3 einen Maulkorb verpasst und damit die Persönlichkeit des serienmässig verballhornten DFB-Präsidenten über die Kunstfreiheit gestellt.

'Die Richter notierten, der SWR behaupte mit seiner Comedy-Serie, Mayer-Vorfelder sei "stets und ständig angetrunken" und spreche auch "bei Ausübung seiner Amtsgeschäfte als DFB-Präsident" ständig dem Alkohol zu. Dies sei falsch, wandte Mayer-Vorfelder ein, und der neunte Zivilsenat des Kammergerichtes folgte ihm: "Dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr ist, hat der Antragsteller glaubhaft gemacht." ' MV darf nun auch nicht mehr Mblau genannt werden.

Montag, Dezember 20, 2004

Die Rolle der Staatsanwaltschaft

Aus den Empfehlungen des Ministerkomittees des Europarats an die Mitgliedstaaten vom 06.10.2000:

"19. Die Staatsanwälte müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter strikt beachten; sie dürfen insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen oder ihre Vollstreckung behindern; davon ausgenommen sind die Ausübung von Rechtsmitteln oder ähnliche Verfahren." (Vorläufige nichtamtliche Übersetzung der französischen Fassung)

Heinrich Koller zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

Der Direktor des Bundesamts für Justiz begründet in der heutigen NZZ den Entscheid des Bundesrats, die Bundesanwaltschaft neu der ungeteilten Aufsicht des EJPD zu unterstellen. Seine Ausführungen verdienen volle Zustimmung. Die Gewaltentrennung, welche einige Experten durch das neue Modell gefährdet sahen, verlangt in erster Linie eine unabhängige Justiz, zu der eine Anklagebehörde trotz ihrer Rechtspflegefunktionen nun mal nicht gehört.

Leider kann ich keinen Link auf den Artikel setzen, da er auf NZZ Online auch für Abonnenten nicht zugänglich ist. Die NZZ hat sicher gute Gründe dafür

Daschner rechtskräftig verurteilt

Im Daschner-Prozess ist heute das Urteil verkündet worden. Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet (s. FAZ.NET). Wegen gewichtiger Strafmilderungsgründen lautet das Urteil auf Verwarnung mit Strafvorbehalt (Geldstrafe über 10,800.00 Euro).