- Das Staatsanwaltsmodell ist nicht mehr strittig.
- Der vorgeschlagene Gesetzestext sei auszudünnen (die hohe Regelungsdichte führe zu mehr Rekursen).
- Auf die Strafmediation wird verzichtet.
- Der Anwalt der ersten Stunde wird klar befürwortet.
- Das abgekürzte Verfahren (Absprachen / plea bargaining) wird begrüsst.
- Die Gerichtsorganisation bleibt Sache der Kantone.
Der Präsident der RK rechnet mit der Einführung im Jahr 2010.
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