Wie die NZZ heute berichtet, hat das Fürstliche Landgericht in Liechtenstein eine Zivilklage von "Behring-Geschädigten" gegen die Bank Behring & Eberle & Co. in Vaduz gutgeheissen. Die Bank muss die von den "Geschädigten" investierten Gelder zurückzahlen. Sie habe die Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt, was insofern erstaunt, als zwischen der Bank und den Investoren kein Vertrag bestand.
Ob das Urteil im Strafverfahren von Bedeutung ist, kann ich nicht abschätzen.
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