Das Vorhaben der Polizei, die Besteller von Tickets für die Rütlifeier einer Staatsschutzüberprüfung zu unterziehen, ist gemäss
SonntagsZeitung gesetzeswidrig. Zu einem anderen Ergebnis war offenbar der Chef des
DAP gekommen, der offenbar kein Problem darin gesehen hatte, dem privaten Veranstalter der Rütlifeier indirekt ISIS-Daten (vgl. dazu die
ISIS-Verordnung) zur Verfügung zu stellen.
Der
Präsident der Rechtskomission des NR lässt sich wie folgt zitieren:
Das Vorgehen von DAP und Polizei ist skandalös. Herr von Daeniken braucht offensichtlich Nachhilfeunterricht im Datenschutzrecht.
Dass alles, was aus dem DAP kommt, mit Vorsicht zu geniessen ist, ist längst bekannt. Es braucht also nicht länger Kraftausdrücke, sondern Taten.
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