Der Entscheid der Bundesanwaltschaft, Bankunterlagen rechtshilfeweise an die russischen Behörden zu übergeben, ist rechtskräftig. Eine dagegen geführte Beschwerde hat das Bundesgericht in einem heute ins Netz gestellten Entscheid abgewiesen (1A.6/2006 vom 15.05.2006).
Eine Kurzzusammenfassung findet sich in der NZZ.
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