Gemäss NZZ Online haben sich zwei Verteidiger vor dem Zürcher Obergericht geweigert, ihre Plädoyers vorzutragen; aus Angst, sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts selber strafbar zu machen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
... willkommen im stpo-blawg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen