Schwerwiegende Vorwürfe (hier: Vorwurf des Genozids) gegen Magistratspersonen können die Berufsregeln verletzen. Das Bundesgericht bestätigt aber auch die Auffassung, wonach Anwälten grosse Freiheiten bei der Kritik an Behörden zuzugestehen ist.
Dienstag, September 21, 2004
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