Gemäss NZZ Online ist erneut ein Chatter in die Fänge der Polizei geraten, der sich mit einem angeblich 14-Jährigen verabredet hatte. Der zuständige Einzelrichter verurteilte den Chatter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 5 Monaten wegen unvollendeten, untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern.
Mit Hinweis auf einen neuen Entscheid des Bundesgerichts (gemeint ist wohl BGE 6P.180/2004 vom 13.03.2005) bezeichnete der Einzelrichter die Argumentation des Angeklagten, er hätte sich bestimmt nicht auf einen sexuellen Kontakt eingelassen, als irrelevant.
Freitag, April 29, 2005
Freitag, April 15, 2005
Europäischer Haftbefehl zum zweiten
Auf www.hrr-strafrecht.de ist eine Prozessdokumentation zum hängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren online.
Durchsuchung und Beschlagnahme
Unter dem Titel "Duchsuchung und Beschlagnahme - Bestandesaufnahme zur obgergerichtlichen Rechtsprechung" hat RiOLG Detlef Burhoff auf dem Herbstkolloquium der ARGE Strafrecht im DAV e.V. referiert. Der Vortrag vom 13.11.2004 ist publiziert in StraFo 2005, 140 und auf der Website von Burhoff.
Donnerstag, April 14, 2005
Europäischer Haftbefehl vor Bundesverfassungsgericht
Das BVerfG befasst sich am 13. und 14. Apri 2005 mit diversen Fragen rund um einen "EU-Warrant", aufgrund dessen ein deutscher Staatsangehöriger von Deutschland an Spanien überstellt werden soll
Montag, April 11, 2005
Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen nach Art. 42 KG
Die Wettbewerbskommission hat ein Merkblatt publiziert, das sich bezüglich der Funktion des Anwalts und des Schutzes der Anwaltskorrespondenz bei Hausdurchsuchungen äussert.
Danach ist vor Beschlagnahme nur geschützt, was als Verteidigerkorrespondenz im aktuellen Verfahren gilt. Beschlagnahmefähig sollen alle anderen von Anwälten erstellten Dokumente sein. Für Unternehmensjuristen gilt das Anwaltsgeheimnis ohnehin nicht.
Die Weko beruft sich dabei auf die strafprozessuale Praxis und auf den nicht in der amtlichen Sammlung publizeierten vom 13. August 2004, den sie als "Leitentscheid" darstellt. Im zitierten Entscheid BGE 1P.133/2004 wurde allerdings bloss die willkürliche Anwendung einer kantonalen strafprozessualen Norm verneint und die Entsiegelung im konkreten Fall als verhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte qualifiziert. Von "Leitentscheid" kann somit keine Rede sein.
Danach ist vor Beschlagnahme nur geschützt, was als Verteidigerkorrespondenz im aktuellen Verfahren gilt. Beschlagnahmefähig sollen alle anderen von Anwälten erstellten Dokumente sein. Für Unternehmensjuristen gilt das Anwaltsgeheimnis ohnehin nicht.
Die Weko beruft sich dabei auf die strafprozessuale Praxis und auf den nicht in der amtlichen Sammlung publizeierten vom 13. August 2004, den sie als "Leitentscheid" darstellt. Im zitierten Entscheid BGE 1P.133/2004 wurde allerdings bloss die willkürliche Anwendung einer kantonalen strafprozessualen Norm verneint und die Entsiegelung im konkreten Fall als verhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte qualifiziert. Von "Leitentscheid" kann somit keine Rede sein.
Donnerstag, April 07, 2005
Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat?
Dienstag, März 29, 2005
Internet-Pornografie als Kunst?
Der Kassationshof hat sich im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 6P.122/2004 vom 08.03.2005 erneut mit Internet-Pornografie befasst und u.a. begründet, warum der fraglichen Website kein schutzwürdiger kultureller Wert zugesprochen werden könne. Die ebenfalls gerügte Verletzung des Rückwirkungsverbots hat der Kassationshof mit der Begründung verneint, dass Art. 197 Ziff. 3bis StGB auch die Kinder schütze, die bereits zur Herstellung solcher Produkte missbraucht wurden und dass Besitz nicht voraussetze, dass er in strafbarer Weise erlangt wurde.
Ganz kurz äussert sich der Kassationshof auch zur Verwertbarkeit von Beweismitteln, die gemäss Beschwerdeführer bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung sichergestellt worden waren. Die entsprechende Website habe den Verdacht begründet, "dass er eine besondere Vorliebe für aufreizende Darstellungen von Mädchen hegen und pornografische Aufnahmen von Kindern in seinem Besitz oder hergestellt haben könnte."
Ganz kurz äussert sich der Kassationshof auch zur Verwertbarkeit von Beweismitteln, die gemäss Beschwerdeführer bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung sichergestellt worden waren. Die entsprechende Website habe den Verdacht begründet, "dass er eine besondere Vorliebe für aufreizende Darstellungen von Mädchen hegen und pornografische Aufnahmen von Kindern in seinem Besitz oder hergestellt haben könnte."
Missbrauch der Verteidigungsrechte
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 1P.648/2004 vom 14.03.2005 weist das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Verteidigungsrechte ab. Die Beschuldigte und ihr Verteidiger hatten wohl zu offensichtlich auf den Eintritt der Verjährung hingewirkt. Der sehr aufwändig begründete Entscheid setzt sich v.a. mit Fragen der wirksamen Verteidigung auseinander, auf die sich die Beschwerdeführerin hier aber nicht berufen konnte.
Montag, März 28, 2005
Ende der Zwangsmassnahmen gegen Journalisten in Belgien?
Ein neues Gesetz schützt nun auch Journalisten in Belgien gegen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Telefonüberwachungen. Die International Federation of Journalists feiert das Gesetz als "Landmark Victory". In der Schweiz wird es kaum zur Kenntnis genommen. Hierzulande engagieren sich Journalisten nach meinem persönlichen Eindruck eher für gute Beziehungen zu den Behörden. Zugegeben, das schützt zwar auch vor Zwangsmassnahmen, aber im Sinn der Pressefreiheit ist es sicher nicht.
Donnerstag, März 24, 2005
Telefonüberwachung bei Anwälten
In seinem Kampf gegen die Überwachung von Telefongesprächen zwischen Anwalt und Klient durch die niederländischen Strafverfolgungsbehörden hat der Verband der Strafverteidiger NVSA eine Schlacht verloren. Ein Haager Verwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen. Der Verband wird den Entscheid anfechten und zivilrechtliche Schritte einleiten.
Der anzufechtende Entscheid steht nur in der Landessprache zur Verfügung.
s. dazu auch EGMR App. No. 16269/02, Aalmoes c. Niederlande.
Der anzufechtende Entscheid steht nur in der Landessprache zur Verfügung.
s. dazu auch EGMR App. No. 16269/02, Aalmoes c. Niederlande.
Dienstag, März 22, 2005
Maulkorb für Margrit Kessler?
Die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation SPO ist laut tagesanzeiger.ch zu 10 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden wegen mehrfacher übler Nachrede, falscher Anschuldigung und falschem Zeugnis. Ganz nebenbei hat sie die Gerichtskosten von CHF 27,000.00, Schadenersatz und Genugtuung von CHF 70,000.00 sowie die Anwaltskosten des Geschädigten von CHF 90,000.00 (!) zu bezahlen.
Trau keinem dealenden Richter!
Der Kassationshof des Bundesgerichts hat in einem Urteil vom 16.02.2005 (6S.300/2004) ein auf einem "Deal" zwischen Verteidigung und Richter basiertes Strafmass als zu mild kassiert. Interessant ist dabei, dass die Initiative offenbar vom Referenten des Kantonsgerichts des Kantons SG ausgegangen war. Der Kassationshof mag durchaus richtig entschieden haben, hintelässt aber vor allem für den Beschuldigten, seine Verteidigung und hoffentlich auch für den dealenden Richter zahlreiche Fragen und einen reichlich bitteren Nachgeschmack.
Camenisch und die Zusatzstrafe
Gemäss NZZ Online bringt auch das begründete Urteil im Fall Camenisch keine Klärung bezüglich Strafmass. Für einmal begrüssen alle den Weiterzug ans Bundesgericht, das die Frage dann hoffentlich nicht offen lässt.
Dienstag, März 15, 2005
Geschäftsbericht 2004 des Bundesstrafgerichts
Auf der Website des Bundesstrafgerichts findet sich der Geschäftsbericht 2004, der zwar viele Informationen enthält, die man aber vor allem zwischen den Zeilen findet (oder zu finden glaubt?).
Der Statistikteil ist unvollständig und wenig aussagekräftig, enthält aber auch kaum zu Glaubendes, v.a. im Teil Eidg. Untersuchungsrichteramt.
Der Statistik ist zu entnehmen, dass bei der Beschwerdekammer 44 Haftverlängerungsgesuche eingingen, von denen keines abgewiesen wurde.
Telefonkontrollen nach BÜPF wurden der Beschwerdekammer 164 zur Genehmigung vorgelegt. Aus der Tatsache, dass die Statistik keine Angaben über die Zahl der erfolgten Genehmigungen enthält, ist zu schliessen, dass alle 164 genehmigt wurden.
Der Statistikteil ist unvollständig und wenig aussagekräftig, enthält aber auch kaum zu Glaubendes, v.a. im Teil Eidg. Untersuchungsrichteramt.
Der Statistik ist zu entnehmen, dass bei der Beschwerdekammer 44 Haftverlängerungsgesuche eingingen, von denen keines abgewiesen wurde.
Telefonkontrollen nach BÜPF wurden der Beschwerdekammer 164 zur Genehmigung vorgelegt. Aus der Tatsache, dass die Statistik keine Angaben über die Zahl der erfolgten Genehmigungen enthält, ist zu schliessen, dass alle 164 genehmigt wurden.
Freitag, März 04, 2005
Nationaler Polizeiindex
Der Bundesrat will die rechtlichen Grundlagen für alle polizeilichen Datenbanken in einem neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme zusammenfassen (s. NZZ online).
Doch noch kein AT StGB
Gemäss NZZ online wird das EJPD dem Bundesrat eine neue Revisionsbotschaft zum AT StGB unterbreiten. Die Verwaltung beschliesst, die vom Gesetzgeber verabschiedete Revision vor ihrem Inkrafttreten zu revidieren.
Dass die beschlossene Revision eine gesetzgeberische Fehlleistung ist, dürfte weitgehend unbestritten sein. Aufhorchen lassen müsste hier aber, dass die Strafverfolgungsbehörden, die offenbar den Anstoss zur Revision der Revision gegeben haben, über die Macht verfügen, Entscheidungen des Gesetzgebers umzustossen.
Dass die beschlossene Revision eine gesetzgeberische Fehlleistung ist, dürfte weitgehend unbestritten sein. Aufhorchen lassen müsste hier aber, dass die Strafverfolgungsbehörden, die offenbar den Anstoss zur Revision der Revision gegeben haben, über die Macht verfügen, Entscheidungen des Gesetzgebers umzustossen.
Hausdurchsuchung durch Swissmedic
Das Bundesstrafgericht weigert sich erneut, auf eine Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung eintzutreten. (BK_B 111/04 vom 05.01.2005). Aus der (wenig überzeugenden, aber alt bekannten) Begründung:
'Anders verhält es sich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchung. Diese Zwangsmassnahme ist längst durchgeführt und abgeschlossen. Soweit die
Beschwerdeführerin die „Aufhebung des Durchsuchungsbefehls“ verlangt, ist deshalb schon mangels eines anfechtbaren Gegenstands auf die Beschwerde nicht einzutreten (HAURI, Verwaltungsstrafrecht, Motive – Doktrin - Rechtsprechung, Bern 1998, Art. 28 Ziff. 1; Entscheid des Bundesstrafgerichts BK_B 075/04 vom 8. November 2004). Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Überprüfung der gerügten Rechtsverletzung ohne aktuelles praktisches Interesse im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 118 IV 67, 69 E. 1 d) sind hier ebenfalls nicht erfüllt. Zwar ist die rechtzeitige gerichtliche Überprüfung im Einzelfall kaum je möglich, indessen fehlt es hier an der grundsätzlichen Bedeutung und am entsprechenden hinreichenden öffentlichen Interesse' (E. 1.3).
'Anders verhält es sich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchung. Diese Zwangsmassnahme ist längst durchgeführt und abgeschlossen. Soweit die
Beschwerdeführerin die „Aufhebung des Durchsuchungsbefehls“ verlangt, ist deshalb schon mangels eines anfechtbaren Gegenstands auf die Beschwerde nicht einzutreten (HAURI, Verwaltungsstrafrecht, Motive – Doktrin - Rechtsprechung, Bern 1998, Art. 28 Ziff. 1; Entscheid des Bundesstrafgerichts BK_B 075/04 vom 8. November 2004). Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Überprüfung der gerügten Rechtsverletzung ohne aktuelles praktisches Interesse im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 118 IV 67, 69 E. 1 d) sind hier ebenfalls nicht erfüllt. Zwar ist die rechtzeitige gerichtliche Überprüfung im Einzelfall kaum je möglich, indessen fehlt es hier an der grundsätzlichen Bedeutung und am entsprechenden hinreichenden öffentlichen Interesse' (E. 1.3).
Mittwoch, März 02, 2005
Todesstrafe verfassungswidrig
Der U.S. Supreme Court erkennt auf Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe für jugendliche Täter. Den Entscheid finden Sie bei FindLaw.
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