Samstag, Februar 05, 2005
"Möglicherweise und zum Teil nicht immer mit der angebrachten Sachlichkeit"
Das Bundesgericht schützt in BGE 1P.488/2004 einen Entscheid der 2. Strafkammer des Berner Obergerichts. Viel hat offenbar nicht gefehlt, um die Rügen des Beschwerdeführers gutzuheissen. Immerhin stellte das Bundesgericht fest, dass die "Äusserungen des Obergerichts möglicherweise und zum Teil nicht immer mit der angebrachten Sachlichkeit" erfolgten. Auch Willkür und Unschuldsvermutung lagen "- gesamthaft betrachtet -" nicht vor.
Freitag, Februar 04, 2005
Eine Klageschrift gegen Anwälte
In der aktuellen Ausgabe der Weltwoche klagt Ludwig Hasler die Anwälte an. Eigentlich klagt er nicht, sondern hält uns einmal mehr einen Spiegel vor, in den wir von Zeit zu Zeit schauen sollten, auch wenn er leicht verstaubt und an manchen Stellen blind ist. Origineller als der Titel Keine Robe ohne Dornen ist der Beitrag allemal.
Stop and Search Manual
Statewatch weist auf ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren über ein Stop and Search Draft Manual für UK hin. Abgesehen vom interessanten Inhalt des Drafts erscheint als interessant und erstaunlich, dass über ein solches Thema überhaupt ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. In der Schweiz, der angbelichen Wiege der Demokratie, wäre so etwas kaum denkbar.
Mittwoch, Februar 02, 2005
Beschäftigungstherapie zum zweiten
Wenn die Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung des eidg. Untersuchungsrichters Beschwerde führt, kann es so enden. Hauptsache, das Bundesstrafgericht ist ausgelastet.
Wenn sich der Staat selbst beschäftigt ...
... kommt es zu Urteilen wie diesem hier. Zu beurteilen hatte ein Einzelrichter des Bundesstrafgerichts (!) einen Drohbrief an ein Bundesamt. Das Bundesamt erstattete Strafanzeige gegen den Absender und machte privatrechtliche Ansprüche geltend.
Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.
Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.
Dienstag, Februar 01, 2005
Guantanamo Prozesse
Eine US-Bundesrichterin macht der Regierung harte Vorwürfe. Auf CNN wird sie wie folgt zitiert:
"Although this nation unquestionably must take strong action under the leadership of the commander in chief to protect itself against enormous and unprecedented threats, that necessity cannot negate the existence of the most basic and fundamental threats for which the people of this country have fought and died for well over 200 years."
"It would be far easier for the government to prosecute the war on terrorism if it could imprison all suspected 'enemy combatants' at Guantanamo Bay without having to acknowledge and respect any constitutional rights of detainees. That, however, is not the relevant legal test. By definition, constitutional limitations often, if not always, burden the abilities of government officials to serve their constituencies."
Die Memorandum Opinion vom 31. Januar 2005 umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.
"Although this nation unquestionably must take strong action under the leadership of the commander in chief to protect itself against enormous and unprecedented threats, that necessity cannot negate the existence of the most basic and fundamental threats for which the people of this country have fought and died for well over 200 years."
"It would be far easier for the government to prosecute the war on terrorism if it could imprison all suspected 'enemy combatants' at Guantanamo Bay without having to acknowledge and respect any constitutional rights of detainees. That, however, is not the relevant legal test. By definition, constitutional limitations often, if not always, burden the abilities of government officials to serve their constituencies."
Die Memorandum Opinion vom 31. Januar 2005 umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.
Montag, Januar 31, 2005
Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen
Den Bericht der Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen vom Oktober 2004 ist hier abrufbar.
Sonntag, Januar 30, 2005
Legale und illegale Auskunftsbegehren
Gemäss einem Bericht in der heutigen Sonntagszeitung müssen Internetprovider in der Schweiz jährlich ungefähr 3,000 Auskunftsbegehren der Untersuchungsbehörden beantworten. Nach dem Bericht häufen sich auch Anfragen u.a. von Polizisten, die ohne Verfügung der Untersuchungsbehörden und ohne richterliche Genehmigung an geschützte Daten heranzukommen versuchen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Provider gesetzestreuer verhalten als die Polizisten und dass die Richter endlich über eine konsequentere Anwendung der Beweisverbote nachdenken.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Provider gesetzestreuer verhalten als die Polizisten und dass die Richter endlich über eine konsequentere Anwendung der Beweisverbote nachdenken.
Donnerstag, Januar 27, 2005
Fussball-WM 2006: Fans unter Generalverdacht
Am 1. Februar können Tickets für die Fussball-WM 2006 in Deutschland beantragt werden. Bevor man davon Gebrauch macht, sollte man hier kurz reinschauen.
Mittwoch, Januar 26, 2005
13 Staatsanwälte und ein neuer Oberrichter für den Kanton Solothurn
Der Kantonsrat hat heute entsprechend dem Wahlvorschlag der Justizkommission 13 Staatsanwälte/Staatsanwältinnen gewählt (s. espace mittelland). Damit sind die durch die Strafverfolgungsreform neu geschaffenen Stellen besetzt.
Im Medienrummel um diese Wahlen ist beinahe untergegangen, dass der Kantonsrat auch einen neuen Oberrichter gewählt hat. Gewählt wurde aus einem Zweiervorschlag ein Amtsgerichtspräsident, der an seiner bisherigen Wirkungsstätte eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt.
Im Medienrummel um diese Wahlen ist beinahe untergegangen, dass der Kantonsrat auch einen neuen Oberrichter gewählt hat. Gewählt wurde aus einem Zweiervorschlag ein Amtsgerichtspräsident, der an seiner bisherigen Wirkungsstätte eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt.
Dienstag, Januar 25, 2005
nemo tenetur
In einem Entscheid des Kassationshof vom 22.12.2004 finden sich interessante Ausführungen zum Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", die aber leider nicht leicht nachvollziehbar sind. Versuchen Sie es doch selbst mal...
Mittwoch, Januar 19, 2005
DNA-Profil-Gesetz
Das DNA-Profil-Gesetz ist noch keine 20 Tage in Kraft und schon ist die Diskussion um eine Erweiterung lanciert. Anlass gab die Verhaftung eines Verdächtigen im Fall Mooshammer, die angeblich danke einer DNA-Analyse möglich gewesen sei. In der Diskussion wird etwa (ausgerechnet) von Otto Schily gesagt, die DNA sei der moderne Fingerabdruck. Dass der Vergleich hinkt, ist offensichtlich. Es ist noch nicht einmal abschliessend geklärt, was alles aus der DNA gelesen werden kann.
Samstag, Januar 15, 2005
10 Jahre für Graner
Nach zwei Stunden stand das Urteil fest. Gemäss Los Angeles Times schloss Graner seinen Vortrag so: "I didn't enjoy what I did there. ... A lot of it was wrong, a lot of it was criminal."
Abu Ghraib
Gemäss Los Angeles Times ist Charels Graner in Fort Hood, Texas verurteilt worden. Es erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von bis zu 17.5 Jahren.
Freitag, Januar 14, 2005
Einmischung in die Gerichtsbarkeit?
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung kritisiert ein Mitglied des Obergerichts, die Justizkommission des Kantonsrats habe die Gewaltenteilung geritzt, indem sie einen bisherigen Untersuchungsrichter nicht zur Wahl als Staatsanwalt vorgeschlagen habe (s. Wahlvorschlag). Es sei ausschliessliche Aufgabe der Gerichtsbarkeit, Recht zu sprechen.
Ähnliche Kritik wurde laut bei der Frage nach der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dort wurde allerdings nicht die Legislative der Missachtung der Gewaltenteilung bezichtigt, sondern die Exekutive (vgl. dazu den Beitrag vom 20.12.2004).
Man mag ja über den Wahlvorschlag der Juko denken wie man will, aber mit einer Einmischung in die Gerichtsbarkeit hat die Nichtberücksichtigung eines bisherigen Untersuchugsrichters meines Erachtens schlicht nichts zu tun. Die Staatsanwälte gehören nun mal nicht der Gerichtsbarkeit, sondern der Exekutive an. Gewählt werden sie richtigerweise von der Legislative.
Ähnliche Kritik wurde laut bei der Frage nach der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dort wurde allerdings nicht die Legislative der Missachtung der Gewaltenteilung bezichtigt, sondern die Exekutive (vgl. dazu den Beitrag vom 20.12.2004).
Man mag ja über den Wahlvorschlag der Juko denken wie man will, aber mit einer Einmischung in die Gerichtsbarkeit hat die Nichtberücksichtigung eines bisherigen Untersuchugsrichters meines Erachtens schlicht nichts zu tun. Die Staatsanwälte gehören nun mal nicht der Gerichtsbarkeit, sondern der Exekutive an. Gewählt werden sie richtigerweise von der Legislative.
Solothurnische Staatsanwälte
Die Justizkommission des Kantonsrats veröffentlicht die Wahlvorschläge für die 13 Staatsanwälte. Hier finden Sie die Medienmitteilung.
THC-Konzentration
Das Bundesverfassungsgericht hiess am 21. Dezember 2004 die Beschwerde eines Automobilisten gut, der mit Cannabis am Steuer erwischt wurde. Nach dem Entscheid ist eine Verurteilung nur verfassungskonform, wenn eine THC-Konzentration festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Strasenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Dies setzt ene THC-Konzentration von 1.0 ng/ml voraus. Hier der Pressebericht des BVerfG.
Freitag, Januar 07, 2005
Willkürlicher Abschreibungsbeschluss
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2004 1P.583/2004 wird ein Abschreibungsbeschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn wegen willkür aufgehoben: "Das Abschreiben einer Appellation mangels rechtzeitiger Erklärung, an der Appellation festhalten zu wollen, ist daher willkürlich und stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, die Art. 29 Abs. 1 BV verletzt."
Donnerstag, Januar 06, 2005
Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom 09.12.2004 BGE 1P.439/2004 stellt die Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen durch die Untersuchungsbehörde einen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie dar und bedarf somit einer klaren gesetzlichen Grundlage. Zudem nimmt sie den Entscheid des Sachrichters vorweg. Möglich bleibt ein selbständiges Einziehungsverfahren, in dem der Sachrichter vorzeitig und unabhängig vom Hauptverfahren Einziehung und Vernichtung verfügen kann.
Abonnieren
Posts (Atom)