Die Pressemitteilung des Parlaments finden sie hier. Wer es genauer wissen will, kann sich den von der Kommission vorgelegten
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EGzu Gemüte führen. Natürlich steht alles unter Richtervorbehalt, aber wer mir den Richter nennt, der (in Europa oder gar in der Schweiz) jemals einen Überwachungsantrag abgewiesen hat, der möge sich bitte melden.
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