"Vorliegend ist jedoch auf eine Kostenauflage zu verzichten, weil die teilweise unrichtige Begründung des angefochtenen Entscheids dem Beschwerdeführer Anlass gab, Beschwerde zu führen."Auf seinen Anwaltskosten bleibt er freilich sitzen.
Montag, November 14, 2005
Unbegründet, aber doch nicht ganz unbegründet
Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Entscheid (BGE 6P.104/2005 vom 27.10.2005) einen teilweise falsch begründeten Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau als im Ergebnis richtig geschützt, indessen darauf verzichtet, dem Beschwerdeführer Kosten aufzuerlegen:
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