Gemäss Tagesanzeiger Online hat die Anklagekammer des Zürcher Obergerichts den Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, wonach der Quellenschutz in Fall Voser / NZZ am Sonntag (s. meinen früheren Beitrag) aufzuheben sei. Die unterlegene Staatsanwaltschaft kann dem Entscheid nicht folgen (sic!) und wird ihn anfechten.
Der Entscheid ist online.
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1 Kommentar:
NZZonline vom 25.01.2006: OGer ZH hat den Entscheid der Anklagekammer gekehrt, d.h. die Quellen sind preiszugeben.
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