Mittwoch, Juli 27, 2005
Keine vorsorgliche Telefonüberwachung
Das Bundesverfassungsgericht hat auf Beschwerde eines Richters (!) hin die Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung für nichtig erklärt (1 BvR 668/04 vom 27.07.2005). Der Entscheidung basiert sowohl auf formellen als auch auf materiellen Gründen.
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