- Polizeihaft: 41
- Untersuchungshaft: 1,808
- vorzeitiger Strafvollzug: 492
- Auslieferungs- oder Ausschaffungshaft: 305
- Fürsorgerischer Freiheitsenztzug und andere Haftgründe (?): 16
Wie alle Statistiken ist auch diese mit Vorsicht zu geniessen. So erfasst sie offenbar nur die eigentlichen Strafsanstalten, nicht aber die psychiatrischen Kliniken und Spitäler, die über geschlossene Gefangenenabteilungen verfügen.
Die Medien (vgl. etwa Solothurner Tagblatt, Tages-Anzeiger) berichten hauptsächlich darüber, dass 80% der Untersuchungshäftlinge Ausländer sind. Einige wenige erklären dies, wie etwa die NZZ:
Eine Analyse der Strafurteile hat ergeben, dass mehr als die Hälfte (51%) dieser Personen wegen eines Verstosses gegen das Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern verurteilt worden waren. Aufgrund der Unklarheit der Wohnsituation wurde von einer höheren Fluchtgefahr ausgegangen, weshalb die Täter auch bei geringfügigen Vergehen in Untersuchungshaft genommen wurden. Dies war insbesondere in jenen Kantonen, Basel-Stadt, Genf und Zürich, der Fall, die eine kurze Aufenthaltsdauer der Untersuchungshaft kennen.
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