- Der Bundesanwalt hatte seine Untergebenen nicht im Griff, erbrachte Fälle nur schleppend voran - und die Schuld dafür suchte er überall, nur nicht bei sich selbst.
- "Einzelne Staatsanwälte der BA verstiessen gegen verbindliche Weisungen, beisielsweise indem sie regelmässig an Einvernahmen des eidgenössischen Untersuchungsrichteramts teilnehmen oder in Bellinzona lückenhafte Mitteilungen über Verhaftungen einreichen.
- Der Ungehorsam der Mitarbeiter ist laut Bundesstrafgericht die Folge davon, dass er selbst ständig Kompetenzen und Arbeit seiner Aufsichtsbehörde in Frage stelle.
- Roschacher bestritt, dass er für Verfahren, die sich zwischen Schluss der Voruntersuchung und Erhebung einer Anklage oder Einstellung befinden, der Aufsicht von Bellinzone unterstellt sei - für das Bundesstrafgericht ein absurdes Ansinnen.
- In einer 41-seitigen Stellungnahme behauptet [Roschacher], der Präsident der Beschwerdekammer, SVP-Mann Emmanuel Hochstrasser, arbeite im Auftrag von SVP-Justizminister Christoph Blocher gegen ihn.
Sonntag, September 24, 2006
Update: Bundesanwalt entlastet - von wegen
Das musste ja kommen: der als vertraulich klasssifizierte Bericht des Bundesstrafgerichts (s. die früheren Beiträge hier und hier) liegt der SonntagsZeitung bereits vor (s. den heutigen Artikel). Anders als die Medienmitteilung des Bundesstrafgerichts - aus welchen Gründen auch immer - suggerieren will, wird die Bundesanwaltschaft aber alles andere als entlastet. Hier ein paar Zitate aus dem Hauptartikel der Sonntagszeitung, der online nicht frei zugänglich ist:
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