eine besonders ausgeprägte Neigung zu Kollusionshandlungenfest. Diese rechfertigte die Haft auch in sehr fortgeschrittenem Verfahrensstadium.
Montag, April 03, 2006
Zu Kollusionshandlungen neigend
In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil (BGE 1P.120/2006 vom 23.03.2006) äusserte sich das Bundesgericht einmal mehr zum Haftgrund der Kollusionsgerfahr und stellte beim Beschwerdeführer, der sich seit über einem Jahr in Untersuchungs- bzw. nun in Sicherheitshaft befindet,
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