Bemerkenswert ist schliesslich der Hinweis des Bundesrats zu den Zwangsmassnahmen bei der Hinterziehungsrechtshilfe nach Schengen/Dublin:
Soweit hingegen ausländische Rechtshilfeersuchen Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Hinterziehungsdelikten im Bereich der direkten Steuern umfassten, müsse die Schweiz keine Folge leisten.Dies gilt hingegen nicht in den Bereichen indirekte Steuern, Subventionen und Beschaffungswesen.
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