Das Obergericht des Kantons Solothurn hat am 11. Juli 2005 ein spektakuläres Kreisschreiben betreffend die Unterschrift auf Vorladungen erlassen und ins Internet gestellt. Der Beschluss lautet wie folgt: "Anstelle der durch Stempel angebrachten Faksimileunterschrift können Unterschriften auf Vorladungsformulare aus dem Geschäftsverwaltungs- und Textverarbeitungssystem der Gerichte aufgedruckt werden." - Hey, dürfen wir das auch?
Die Begründung des Beschlusses könnte übrigens aus dem Werk eines grossen Autors stammen, der ja auch Jurist war: "Aus Gerichtskreisen ist die Frage an das Obergericht herangetragen worden, ob Vorladungen auch mit gedruckten Unterschriften versehen werden können."
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