Engeler dürfe nicht stellvertretend für ein Leck in der Bundesverwaltung verurteilt werden, sagte Strafeinzelrichterin Andrea Müller am Mittwoch in ihrer Urteilsbegründung. Der Gesetzesentwurf sei zudem auf Grund der ihr vorliegenden Akten weder als geheim noch vertraulich klassifiziert gewesen.
Mittwoch, August 16, 2006
Engeler freigesprochen
Wie die NZZ soeben mitteilt, ist Urs Paul Engeler heute freigesprochen worden (s. dazu meine früheren Beiträge hier und hier). Aus dem Beitrag der NZZ:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen