Mittwoch, August 10, 2005

Selbstgespräch im Krankenzimmer nicht verwertbar

Laut einem neuen Urteil des BGH sind Selbstgespräche in einem Krankenzimmer nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren verwertbar. Weitere Informationen können einstweilen der Pressemitteilung entnommen werden.

update: Das Urteil ist noch nicht im Netz, wird aber demnächst hier abrufbar sein.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

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