Laut einem neuen Urteil des BGH sind Selbstgespräche in einem Krankenzimmer nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren verwertbar. Weitere Informationen können einstweilen der Pressemitteilung entnommen werden.
update: Das Urteil ist noch nicht im Netz, wird aber demnächst hier abrufbar sein.
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